Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption zu leiblichen Vorfahren erloschen?

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  • daniela002
    Neuer Benutzer
    • 10.09.2007
    • 13

    Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption zu leiblichen Vorfahren erloschen?

    Hallo!
    Ich habe die Abstammungsurkunde meiner Urgroßmutter vom Standesamt Halle bekommen, nun steht da aber leider nicht sehr viel. Und ich fragte nach, ob evtl. noch mehr Einträge über die leibliche Mutter zu finden seien.

    Die Antwort kam: "Deren Namen können Sie aus der Abstammungsurkunde entnehmen. Weitere Daten gehen aus dem Geburtseintrag nicht hervor. Selbst bei Vorlage weiterer Informationen könnte ich Ihnen darüber keine Auskunft erteilen, da durch die Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrer Urgroßmutter und damit auch zu den Nachkommen erloschen ist."

    Was heißt das jetzt, das ich auf Grund der Adoption nichts mehr über die Vorfahren erfahren darf, ist doch aber die Blutslinie, was anderes nützt mir doch nichts. Kann mir das jetzt überall passieren, wenn ich woanders nachfrage? Ist das Verwandtschaftsverhältnis wirklich erloschen?

    Liebe Grüße Daniela
  • Caro
    Benutzer
    • 04.09.2007
    • 39

    #2
    RE: Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption zu leiblichen Vorfahren erloschen?

    ...das interessiert mich ja jetzt auch mal...
    Vorstellen kann ich mir das eigentlich nicht...

    Kommentar

    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      RE: Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption zu leiblichen Vorfahren erloschen?

      Hallo Daniela,

      ja, in dem Fall ist tatsächlich auch mal Papier dicker als Blut.

      Es ist ja der Sinn der Adoption, dass jemand mit ALLEN Rechten und Pflichten in eine andere Familie aufgenommen wird, so als wäre es das leibliche Kind.

      Ansonsten wäre es eine Pflegschaft. Die gibt es ja auch. Dort bleiben die ursprünglichen Verwandtschaftsverhältnisse aber bestehen, auch wenn das Kind in einer anderen Familie aufwächst.

      Zudem interessiert es (leider) das deutsche Recht auch wenig, wie Ahnenforscher unter diesen Umständen zu ihren Daten kommen. Aber verständlich ist es schon.

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

      Kommentar

      • Strobo
        Erfahrener Benutzer
        • 04.05.2007
        • 211

        #4
        Vielleicht kannst Du ja einen anderen Abkömmling Deiner Urgroßmutter ausfindig machen. Der sollte die Informationen ja bekommen.

        Kommentar

        • Friedhard Pfeiffer
          Erfahrener Benutzer
          • 03.02.2006
          • 5079

          #5
          RE: Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption zu leiblichen Vorfahren erloschen?

          Original von daniela002 Selbst bei Vorlage weiterer Informationen könnte ich Ihnen darüber keine Auskunft erteilen, da durch die Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrer Urgroßmutter und damit auch zu den Nachkommen erloschen ist.
          Das Standesamt Halle will sich offenbar an die höchstrichterliche Rechtssprechung - Beschl. des OLG München vom 14.04.2005 (Az. 31 Wx 1/05) - nicht halten. Hiernach haben zumindest Interessen der leiblichen Vorfahren, ihre Interessen geheim zu halten, grundsätzlich demgegenüber [das ist: der Kenntnis der eigenen Abstammung auch von weiteren Vorfahren] zurückzutreten.
          Etwas anderes ist es bei deren Nachfahren, also den Kindern, Enkeln Urenkenkeln usw.
          Mit freundlichen Grüßen
          Friedhard Pfeiffer

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