Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1757
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
Namen um die es sich handeln sollte: Rapp
Jahr, aus dem der Text stammt: 1757
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
Namen um die es sich handeln sollte: Rapp
Hallo,
hier fehlen nur 2 Worte.
Danke Gruß Harald
Von Einem Hochfürstl: Ober Amt auf den
Augenschein berufen worden, deswegen
sie an denen aufgehenden Kosten nichts
Zu Zahlen schuldig seyen glauben
und dieses um so weniger als sie
weder jemand jemahlen der Weeg
und Durchfahrt gewehret noch einen Auge-
schein verlanget, sondern jederzeit
Zu friden gewesen seyn.
Hannß Martin Rapp ….. hirrauf
daß wann die übrig beklagte seine
mit Consorten die Klägere durch ihre Gärthen
hätten fahren laßen wollen so hätten sie
es dem Ober Amt gleich anzeigen sollen.
Weilen aber solches nicht geschehen so seyen
sie an denen Kosten wann sie wieder ver-
….. auf ihne fallen solten ihren antheil
auch daran Zu beyden schuldig seyn solten.
Übrigens declariert er Rapp auf befragen
er verlange nicht daß die beede Zeugen
beeydigt werden sollen, sondern wolle
die Sache dem Richterlichen Spruch überlaßen
haben.
Johannes Hannser und Consorten erwiedern
dagegen ehe sie auf den Ober Amtlichen
Augenschein berufen worden, seye ihnen
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