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  #1  
Alt 25.11.2007, 23:27
heike_b heike_b ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 380
Standard Unterhalt für uneheliches Kind 1874?

Hallo,

meine Urgroßmutter wurde 1874 in Stralsund als uneheliches Kind geboren. Im Taufeintrag steht kein Vater; die Mutter hat auch später nie geheiratet. Meine Urgroßmutter soll noch drei Geschwister gehabt haben; alle vier Kinder sollen vom selben Vater sein. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass der Vater Unterhalt gezahlt hat und es darüber Unterlagen gibt?

Vielen Dank und viele Grüße,

Heike
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  #2  
Alt 26.11.2007, 06:35
Marlies
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard RE: Unterhalt für uneheliches Kind 1874?

Hallo Heike,

von irgendwelchen reinkommenden Geldern muß ja Deine Urgroßmutter zusammen mit ihren 4 Kindern gelebt haben, ich kann mir nicht vostellen, dass "Vater Staat" so ohne weiteres dafür aufgekommen ist, noch dazu, wenn alle 4 Kinder den gleichen Erzeuger gehabt haben (sollen)

Es kommt wohl darauf an, ob der Vater freiwillig bezahlt hat oder dazu verurteilt wurde.

Wenn ganz offiziell Alimente bezahlt wurden, könnte es noch Aufzeichnungen geben.

Wenn der Vater "unter der Hand" bezahlt hat, wird man wohl nichts mehr finden (können)

Schönen Gruß
Marlies
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  #3  
Alt 27.11.2007, 21:47
heike_b heike_b ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 380
Standard

Hallo Marlies,

vielen Dank für Deine Antwort.

Eine Überlebensmöglichkeit ohne Unterhaltszahlungen, die ich mir vorstellen könnte, wäre, dass die Kinder tagsüber bei den Großeltern abgegeben wurden und die Mutter arbeiten gegangen ist. Ich weiß nicht, wie viel Frauen damals im Vergleich zu Männern verdient haben, aber wenn Männer Familien mit 10 Kindern ernähren konnten, hätte dann nicht vielleicht eine Frau auch 4 Kinder ernähren können, wenn sie jemand zum Kinderbetreuen gehabt hätte?

Ich frage mich, wie wahrscheinlich es ist, dass die Mutter zwar gegenüber dem Pfarrer den Vater verschwiegen hat, aber den Vater dann auf Unterhalt verklagt hat. Meinst Du, es gäbe dafür irgendwelche Gründe, außer dass sie erst später realisiert hätte, dass sie den Unterhalt unbedingt braucht? Oder war es bei unehelichen Kindern generell nicht üblich, im Taufeintrag den Vater zu erwähnen?

Und hätte ich überhaupt eine realistische Chance, nur mit Namen der Mutter und des Kindes und dem Geburtsdatum und -ort des Kindes noch vorhandene Unterlagen zu Unterhaltszahlungen zu finden? Wenn, dann ja wohl am ehesten beim regional zuständigen Landesarchiv (Greifswald), oder?

Viele Grüße,

Heike
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  #4  
Alt 28.11.2007, 09:35
Wolfg. G. Fischer Wolfg. G. Fischer ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2007
Beiträge: 4.900
Standard

Hallo Heike,

ich finde, Du solltest auch in Erwägung ziehen, dass die Mutter Deiner Urgroßmutter vielleicht gar keinen eigenen Haushalt führen konnte und dass ihre Kinder in Pflegefamilien untergebracht waren!

Mit besten Grüßen
Wolfgang
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  #5  
Alt 28.11.2007, 10:15
Katrin Katrin ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2007
Beiträge: 72
Standard

Hallo Heike,

hast du schon die Taufeinträge der Geschwister überprüft?

Es war nämlich durchaus auch üblich, dass der Vater bei unehelichen Kindern mit angegeben wurde. War zwar nicht bei allen Kindern so aber ich habe schon einige in den Kirchenbücher gesehen (nur natürlich nicht bei meinen unehelichen Kindern...).

Wie ist das mit der Heiratsurkunde deiner Urgroßmutter? Ist da vielleicht ein Vater erwähnt?

Liebe Grüße
Katrin
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  #6  
Alt 28.11.2007, 15:25
Volker H. Rauch Volker H. Rauch ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 94
Standard

Hallo Heike,
ich halte es führ äußerst unwahrscheinlich, daß noch Unterhaltsakten aus der genannten Zeit existieren.
Es muß doch einen Grund gegeben haben, warum die Beiden nicht heirateten.
Ich greife mal 2 hauptsächliche Gründe heraus: Entweder er war schon verheiratet (dann hat er wohl offiziell oder heimlich Unterhalt gezahlt) oder er hatte seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet und keine Heiratserlaubnis bekommen (dann haben beide wohl zusammengelebt). Es empfieht sich folgende Vorgehensweise:[list=1][*]Alle 4 Kinder (Geschwister) ermitteln und in die Geburts- bzw. Taufeinträge schauen. Ab 1. 1. 1876 gibt es m.W. in Stralsund Personenstandsregister; in diesen Einträgen könnt mehr stehen, als in den Kirchenbüchern (unbedingt Kopien und keine Urkunden anfordern). In den Geburtseinträgen steht auch der Wohnort der Mutter![*]In Adressbüchern aus der Zeit nachsehen; vielleicht war der ue. Vater bei ihr gemeldet. Notfalls auch Sterbebeurkundung einsehen oder besorgen.[*]Hören ob es noch eine Einwohnermeldekartei aus der Zeit gibt; dort müßte die gesamte "Familie", also auch die Kinder eingetragen sein und evtl. auch der Vater (oftmals sind dort auch handschriftliche Notizen angebracht). [/list=1]
Dies vorerst!
Freundliche Grüße
Volker H. Rauch
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  #7  
Alt 28.11.2007, 22:33
heike_b heike_b ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 380
Standard

Vielen Dank Euch allen für Eure Tipps!

Dass die Kinder in Pflegefamilien untergebracht waren, halte ich nach den wenigen Informationen, die ich habe, für eher unwahrscheinlich. Die Geschwister haben Kontakt zueinander gehabt, und meine Ururgroßmutter ist im Alter zu meiner Urgroßmutter gezogen.

Auf der Heiratsurkunde meiner Urgroßmutter ist leider auch kein Vater angegeben, auf der Sterbeurkunde überhaupt keine Eltern.

Die Tauf- bzw. Geburtseinträge der Geschwister habe ich noch nicht, sie könnten in der Tat noch eine gute Quelle sein. Allerdings würde ich darin eher noch mehr Informationen über ihre Mutter vermuten, weniger über den Vater. Der Grund ist, dass meine Urgroßmutter bereits das dritte Kind war, und ich mir schlecht vorstellen kann, dass ihre Mutter bei einem der ersten Kinder den Vater angegeben hat, aber beim dritten nicht. Das vierte Kind ist nach 1876 geboren, damit sollte es Informationen beim Standesamt geben, aber ich weiß nicht, ob ich sie bekomme. Eigentlich ist es doch so, dass man nur Informationen über seine direkten Vorfahren vom Standesamt bekommt, oder?

Die Adressbücher sind auch ein guter Hinweis; bezüglich einer Einwohnermeldekartei hatte ich mich schon mal erkundigt, es gab vor dem zweiten Weltkrieg nur Einwohnerbücher (und die sind nur noch teilweise erhalten).

Viele Grüße und nochmal vielen Dank für all die Hinweise,

Heike
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  #8  
Alt 28.11.2007, 22:43
Caro Caro ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2007
Beiträge: 39
Standard

Hallo Heike!

Bei mir ist momentan die selbe Situation, halt nur eine Generation weiter.. Mein Großvater war das einzige Kind vom unbekannten Vater. Ich habe schon Standesamtunterlagen angefordert, dann habe ich auch schon im Staatsarchiv angefragt, weil es da auch eine Unterhaltssache gegeben haben soll, aber das Staatsarchiv hat mich auch nur vertröstet. Die von mir gesuchten Unterlagen gibt es dort jedenfalls nicht. Wenn das so weitergeht, bin ich wirklich bald an einem toten Punkt!
Ich hoffe, dass du mehr Glück hast, als ich!

Viele Grüße!
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  #9  
Alt 01.12.2007, 10:30
Volker H. Rauch Volker H. Rauch ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 94
Standard

Hallo,
nochmal kurz zu den Einwohnermeldekarteien. Diese Auskunft kann nicht stimmen.
Einwohnermeldekarteien waren überall zu führen. Sie wurden spätestens im letzten Drittel des 19. Jahrh., also etwa ab 1870 angelegt; allein schon wegen der Wehrerfassung, meist jedoch viel früher. Nur auf dieser Grundlage konnten ja die Adressbücher erstellt werden! Es könnte jedoch sein, daß die Karteien zwischenzeitlich "untergegangen" sind.
Ich würde ganz konkret fragen, ab wann eine solche Kartei in Stralsund vorhanden ist. Vielleicht befindet sich die alte Kartei/Karteien in einem Archiv.
Freundliche Grüße
Volker H. Rauch
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  #10  
Alt 01.12.2007, 10:47
Marlies
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Original von Volker H. Rauch
Einwohnermeldekarteien waren überall zu führen
Hallo Volker,

ich kann nichts zu Stralsund sagen, aber z.T. wurde, aus welchen Gründen auch immer, gar keine Kartei geführt, jedenfalls nicht in einer kleinen Gemeinde in Niederbayern, in die einer meiner Vorfahren zuzog (1932/33) Auf meine Anfrage, wann genau und wo er in dieser Zeit wohnte, erhielt ich die Auskunft, dass es für diesen Zeitraum keinerlei Meldekarten gäbe, somit war für mich also weder der Zuzug noch die Wohnadresse ausfindig zu machen

Schönen Gruß
Marlies
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