Auswanderung 1871 - Ausweispapiere und Ortsabmeldung?

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  • idila
    Benutzer
    • 26.09.2014
    • 67

    Auswanderung 1871 - Ausweispapiere und Ortsabmeldung?

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu dem Ablauf der Auswanderung 1871. Mussten sich damals Auswanderer irgendwo ausweisen? Musste man sich in der Heimatgemeinde (hier Hessen, damals Preußen) abmelden oder konnte man einfach los reisen und an Bord irgendeinen Namen angeben? Kontrollierte irgendjemand, wer man war?

    Mein Ahne Joseph Blum (27) ist mit seiner Frau Angela Blum (20) im Jahr 1871 ab Juni irgendwann nach Amerika ausgewandert, aus Hessen (damals Preußen). Dieses Jahr wird von ihm auch im Census 1900 genannt (aber nicht von ihr, da ist die Angabe leider leer). Es kursiert das Gerücht, er wäre alleine vorausgereist und sie wäre wenige Monate später nachgekommen. Wenn das stimmt, wäre sie jedenfalls schon März 1872 auch in den USA gewesen, denn im November bekommt sie ihr 1. Kind.

    Aber egal ob zusammen oder getrennt, ich finde weder den einen noch den anderen in irgendeiner Passagierliste, wo Alter und Herkunft passen.

    Ich habe aber einen Christian Blum mit Angela Blum gefunden, die im Juni 1871 reisten. Alter und Herkunft passen perfekt. Joseph hatte einen jüngeren Bruder namens Christian (19), der auch auswandern wollte, im letzte Moment aber daheim blieb. Könnte es sein, dass Joseph das Ticket von seinem Bruder Christian übernommen hat? Stand auf dem Ticket, das man vor Ort bei einem Agenten kaufen(?) konnte, der Name drauf?

    Dass Joseph den Zweitnamen Christian hatte, ist nirgends belegt. Er heißt immer und überall nur Joseph (auch seine Brüder haben fast alle nur 1 Vornamen).

    Falls jemand dazu etwas weiß, würde ich mich über Infos oder eure Erzählungen über ähnlich Ungereimtheiten freuen.
    Danke, Idila
  • didirich
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2011
    • 1344

    #2
    Hallo
    Bei uns in einem kleinen Dorf sind üblicherweise die Armen Leute ausgewandert !
    Hier wären sie von einer "Armenkasse" abhängig gewesen.
    Die Gemeinde überchlug was für Kosten entstehen würden wenn die Armen hier geblieben wären ! So übernahm man gerne alle Kosten die für eine Auswanderung entstanden sind und übernahm alle Kosten der Überfahrt. Sogar ein kleines Startgeld zum Einleben in Amerika wurde ausgezahlt !
    So wird es wohl auch woanders gewesen sein meint
    didirich

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Ich habe von einem Bekannten gehört, dass sein Ahn mit den Papieren des Bruders gereist ist. Er hat sich dadurch älter gemacht um reisen zu können.
      Da er selbst sich nicht abgemeldet hatte fiel das erst auf als er zur Ableistung des Wehrdienstes einberufen wurde. Aber da war er schon weg.
      Der abgeleistete Wehrdienst war oft ein Hindernis, vielleicht hat das auch in diesem Fall zum "Tausch" der Papiere geführt.
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

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      • idila
        Benutzer
        • 26.09.2014
        • 67

        #4
        Vielen Dank für eure Antworten!

        didirich, ja, von der Abschiebung durch Gemeinden habe ich um 1850 gelesen, aber 20 Jahre später um 1871 gibt es das wohl nicht mehr. Aber egal, denn das Paar gehörte nicht zu den Armen einer Gemeinde. Es gibt ein ziemlich schickes Hochzeitsbild von beiden und er war der Sohn eines Großbauers und Bürgermeisters.

        Balle, ja, an die Militärpflicht habe ich auch gedacht. Allerdings habe ich mittlerweile das gefunden:

        1) Gesetz über das Passwesen ab 1. Januar 1868 gültig: Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange aus dem Bundesgebiet, zur Rückkehr in dasselbe, sowie zum Aufenthalte und zu Reisen innerhalb desselben keines Reisepapiers.

        2) Gesetz über den Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit ab 1. Januar 1871 gültig: die Auswanderungsfreiheit kann nur durch Wehrpflicht beschränkt werden bei Männern, welche sich in dem Alter vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahre befinden.

        Mein Auswanderer war 27, stand also 1871 nicht mehr in Wehrpflicht und konnte ohne Papiere wohin er wollte. Er könnte also tatsächlich unter dem Namen des Bruders gereist sei, falls dieser schon 1 Ticket hatte. Die Tickets schienen recht einfache Zettel gewesen zu sein, ein Austausch wohl möglich.

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