beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

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  • weconic
    Benutzer
    • 25.09.2020
    • 14

    beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade erst mit meinem Stammbaum angefangen und vom Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister meiner Großeltern eingefordert.

    Der Auszug ist in 4 Teile untergliedert:

    1. Daten zu den verheirateten Personen
    2. Eltern der verheirateten Personen
    3. Kinder
    4. Sonstiges


    Unter Punkt 3 sind die ersten 5 Kinder eingetragen obwohl es 9 Kinder sein müssten.
    Es gibt keine Vermerke zu einer zweiten Ehe oder Sonstiges. Auf Nachfrage beim Standesamt wurden mir keine weiteren Vermerke zurückgemeldet.

    Frage:
    Müssen alle gemeinsamen Kinder aus der Ehe im Eheregister eingetragen sein? Wie kann ich Kind 6-9 zuordnen?

    Danke

    weconic
  • Tenny
    Benutzer
    • 08.02.2020
    • 53

    #2
    Eintragungen in Abschriften

    Hallo,
    es ist leider nicht so dass imm alle Kinder aufgeführt werden. Mitunter ist keines aufgeführt denn Geburten sind in einem eigenen Register vermerkt. Allerdings, in kleineren Standesämtern, früher hatten, zumindest in ländlichen Regionen oft die Bürgermeister das Amt des "Standesbeamten" inne, und jene vermerkten eben auch Geburten nachträglich in die jeweilige Akte des Eheregisters. Ist bei mir oft der Fall, aber eben auch oft nicht vollständig oder überhaupt nicht. Mal sind auch die Eltern vermerkt andermal ebenfalls nicht.

    Noch vor den Registern überhaupt kommen eh nur Kirchenbücher in Betracht.

    Gruß
    Jens
    Dauersuche


    Westpreußen:
    FN-Granitzki, Franz Paul, Motitten (verstorben um 1924)
    FN-Jabs, Gerswalde und Weinsdorf/Krs. Mohrungen
    FN-Daniel, Walter Fritz, Wodigehnen
    FN-Daniel, Gustav Christian, Saalfeld+Markushof
    FN-Kowitz, Gr. Brodsende+Baalau
    FN-Schössau/Schossau vor (Eleonore *1882)
    Niedersachsen:
    VN Hornbostel(s) Ursula, Geburt in/um (Uelzen, Prezier - etwa um 1700, Ehe 1720 ist bekannt)

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28393

      #3
      Hallo weconic,

      Du solltest nächstes Mal besser eine Kopie des Originaleintrages mit allen Randvermerken anfordern, am besten noch inklusive der Belegakten. Nur dann kannst Du sicher sein, daß Du auch wirklich alle Informatione erhältst! Eine beglaubigte Abschrift aus einem Register braucht kein Ahnenforscher.

      Ob alle Kinder aufgeführt sind, hängt immer davon ab, ob auch alle Kinder an das StA, welches den Heiratseintrag führt, gemeldet wurden. Wenn einige Kinder in einem anderen StA-Bereich geboren wuden und das dortige StA nicht ordentlich gemeldet hat (evtl. auch nicht wußte wohin), dann fehlen die Kinder am Heiratseintrag.

      Wenn Du weißt, wo und wann die fehlenden Kinder geboren wurden, kannst Du in den Gebutsregistern suchen.
      Leider schreibst Du nicht, um welchen Ort und welchen Zeitraum es sich handelt, das macht die Hilfe schwierig!
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • weconic
        Benutzer
        • 25.09.2020
        • 14

        #4
        Danke für eure Rückmeldungen. :-)

        In Zukunft werde ich dann die Kopie des Originaleintrages mit allen Randvermerken anfragen. Ich war jetzt nur verwundert das die Hälfte der Kinder erwähnt wird und die andere nicht, obwohl alle Kinder und Eltern im gleichen Standesamt geführt / geboren sind.



        Hier geht es um relativ aktuelle Daten des Eheregisters aus 1950 mit dem Ziel die Eltern des Brautpaares richtig bestimmen zu können. Die Ausweisung der Kinder war eigentlich nebensächlich und umso überraschender das nur 5 von 9 erwähnt wurden.

        Kommentar

        • Basil
          Erfahrener Benutzer
          • 16.06.2015
          • 2420

          #5
          Hallo weconic,

          wenn die Heirat 1950 war, dann handelt es sich eigentlich nicht um ein Heiratsregister, sondern ein Familienbuch mit einem Abschnitt für die Kinder, eingeführt per Personenstandsgesetz von 1937. In der DDR wurden die Familienbücher 1956 durch das Ehebuch wieder ersetzt, in der BRD ab 1957 in geänderter Form neben einem Heiratsbuch weitergeführt. Ich habe für meine Großeltern (Heirat 1944 und 1945) jeweils Kopien aus dem Familienbuch, für meine Eltern (Heirat 1970 BRD) Kopien aus Heiratsbuch und Familienbuch. Nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch!



          Wenn in deinem Fall Heirat und Geburten in der DDR waren und die fehlenden Geburten nach 1956, dann wäre vielleicht eine Erklärung, dass die alten Familienbücher nicht weitergeführt wurden.

          Neugierige Frage: wie sieht diese Abschrift aus? Ist es eine Abschrift im wörtlichen Sinne?
          Meine Erfahrung mit Standesämtern ist, dass mit Abschrift eine Fotokopie gemeint ist.

          Grüße
          Basil
          Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
          Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
          Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
          Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28393

            #6
            Hallo Basil,


            Zitat von Basil Beitrag anzeigen
            Meine Erfahrung mit Standesämtern ist, dass mit Abschrift eine Fotokopie gemeint ist.

            meine Erfahrung aus Anfangszeiten ist leider, daß mit Abschrift eine Abschrift der Daten in ein neues Formular gemeint war. Dabei fallen dann aber leider Daten, für die es im neuen Formular kein Feld mehr gibt, weg! Ebenso Randvermerke.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Tenny
              Benutzer
              • 08.02.2020
              • 53

              #7
              Randvermerke

              Ich habe immer Kopien von den Originalen angefordert und dennoch waren Randvermerken (sofern vorhanden gewesen) bezüglich der Kinder diese nicht immer vollständig - obwohl es nahezu immer Hausgeburten und somit am gleichen Ort war - wohl aber inzwischen das zuständige Standesamt wieder mal 2-3 Orte weiter lag.
              Meine Erfahrung also nicht darauf Vertrauen das jeder "Standesbeamte-Bürgermeister" alles in vorherige Akten nachgetragen hat.
              Im übrigen sind Randvermerke oft höchst interessant, da tauchten weitere Vornamen eines Kindes, Weitergabe des Hofes an den Bräutigam, Heiratsdaten eben der Kinder, mal ein Sterbeeintrag, usw, usw auf.


              Bleibt Gesund
              Jens
              Dauersuche


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              • Basil
                Erfahrener Benutzer
                • 16.06.2015
                • 2420

                #8
                Hallo Christine,

                Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                meine Erfahrung aus Anfangszeiten ist leider, daß mit Abschrift eine Abschrift der Daten in ein neues Formular gemeint war. Dabei fallen dann aber leider Daten, für die es im neuen Formular kein Feld mehr gibt, weg! Ebenso Randvermerke.
                das ist deine Erfahrung, die du auch schon oft mitgeteilt hast. Meine Erfahrung ist eben anders. Darum auch meine an weconic gerichtete Frage zu der Abschrift.
                Ich habe so eine Abschrift tatsächlich noch nie erhalten.

                Natürlich halte ich mich auch an die Empfehlung und frage immer nach einer "Kopie des Originaleintrages mit allen Randvermerken". Nur manchmal geht das eben nicht, z. B. wenn das Standesamt auf ein Webformular verweist und es dort nur die Auswahl zwischen Urkunde und Abschrift gibt. Ich hab es dann mal riskiert und, du wirst es nicht glauben, die bestellte Abschrift war eine Kopie!

                Grüße
                Basil
                Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
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                Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28393

                  #9
                  Hallo Basil,

                  dann hast Du Glück gehabt, aber leider ist das nicht überall so.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
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                  • Basil
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.06.2015
                    • 2420

                    #10
                    Hallo Christine,

                    warum Glück? Du hast ja selbst geschrieben, dass das in deinen Anfangszeiten so war. Also hat sich was geändert. Das hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit technischem Fortschritt.

                    Basil
                    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
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                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28393

                      #11
                      Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                      Das hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit technischem Fortschritt.
                      Ich würde mich trotzdem nicht darauf verlassen, daß dieser schon bei allen Standesämtern angekommen ist.
                      Erst dieses Jahr war hier im Forum so ein Fall, da gab es eben keine Kopie. Leider finde ich ihn nicht mehr.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
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                      (Konfuzius)

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