Hallo zusammen,
ich habe gerade erst mit meinem Stammbaum angefangen und vom Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister meiner Großeltern eingefordert.
Der Auszug ist in 4 Teile untergliedert:
1. Daten zu den verheirateten Personen
2. Eltern der verheirateten Personen
3. Kinder
4. Sonstiges
Unter Punkt 3 sind die ersten 5 Kinder eingetragen obwohl es 9 Kinder sein müssten.
Es gibt keine Vermerke zu einer zweiten Ehe oder Sonstiges. Auf Nachfrage beim Standesamt wurden mir keine weiteren Vermerke zurückgemeldet.
Frage:
Müssen alle gemeinsamen Kinder aus der Ehe im Eheregister eingetragen sein? Wie kann ich Kind 6-9 zuordnen?
Danke
weconic
ich habe gerade erst mit meinem Stammbaum angefangen und vom Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister meiner Großeltern eingefordert.
Der Auszug ist in 4 Teile untergliedert:
1. Daten zu den verheirateten Personen
2. Eltern der verheirateten Personen
3. Kinder
4. Sonstiges
Unter Punkt 3 sind die ersten 5 Kinder eingetragen obwohl es 9 Kinder sein müssten.
Es gibt keine Vermerke zu einer zweiten Ehe oder Sonstiges. Auf Nachfrage beim Standesamt wurden mir keine weiteren Vermerke zurückgemeldet.
Frage:
Müssen alle gemeinsamen Kinder aus der Ehe im Eheregister eingetragen sein? Wie kann ich Kind 6-9 zuordnen?
Danke
weconic
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