Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#11
|
|||
|
|||
RE: Kind vorzeigen
Zitat:
das geht aber (zumindest bei mir) aus keiner Urkunde hervor. Und der Artikel 78 "Von den Sterbe-Acten" schreibt das auch nicht vor: Der Sterbe-Act wird von den Beamten des Civil-Standes auf die Erklärung zweyer Zeugen verfertigt; diese Zeugen sollen, wo möglich, die zwey nächsten Verwandten oder Nachbarn seyn, oder wenn jemand außer seinem Wohnort gestorben ist, die Person, bey welcher er gestorben, und ein Verwandter oder ein anderer. Artikel 79: Der Sterbe-Act muß die Vornahmen, den Geschlechts-Nahmen, das Alter, Gewerbe und den Wohnort des Verstorbenen enthalten; ferner die Vornahmen und die Geschlechts-Nahmen des anderen Ehegatten, wenn die verstorbene Person verheirathet oder im Wittwenstande war, endlich die Vornahmen, Geschlechts-Nahmen, das Alter, das Gewerbe und die Wohnorte derjenigen, welche diese Erklärung als Zeugen abgegeben haben und sind sie Verwandte des Verstorbenen, zugleich den Grad ihrer Verwandtschaft. Eben dieser Act muß ferner, in so weit man davon Nachricht haben kann, die Vornahmen, den Geschlechts-Nahmen, das Gewerbe und den Wohnort der Eltern des Verstorbenen, nebst seinem Geburts-Orte enthalten. Ich kann mir nicht vorstellen, das der Civil-Beamte wegen eines Verstorbenen "ausrückte" und die neugeborenen, allenfalls 3 Tage alten Kinder gebracht werden mußten. Lieben Gruß Marlies |
#12
|
||||
|
||||
RE: Kind vorzeigen
Hallo Hans und Marlies,
ich habe auch eine Sterbeurkunde - linksrheinisch vor 1875 - in der stand, daß der Verstorbene "vorgezeigt" wurde. Allerdings habe ich mehrere Urkunden aus der Zeit und Gegend, aber eine "Vorgezeigte Leiche" ist bisher nur einmal dabei. @ Marlies: es wäre interessant zu erfahren, von wann der Gesetzesartikel ist, den du zitierst, bzw. von wann die Fassung (Gesetze wurden ja schon immer mal verändert). Also wenn da nicht eine Gesetzesänderung stattgefunden hat, und ein Vorzeigen der Leiche schon immer nicht im Gesetz stand, könnte ich mir auch vorstllen, daß es manche Beante eben besonders genau genommen haben, warum auch immer. Jedenfalls kann ich aus meinen eigenen Urkunden bestätigen, daß so etwas vorkam. schöne Sonntagsgrüße Gisela |
#13
|
|||
|
|||
RE: Kind vorzeigen
Zitat:
heißt "vorgezeigt" in diesem Fall, man hat den Verstorbenen zum Standesamt gebracht? Oder war der Beamte in der Wohnung des Verstorbenen? Zitat:
Zitat:
Lieben Gruß Marlies |
#14
|
||||
|
||||
RE: Kind vorzeigen
Hallo Marlies,
zur ersten Frage: das weiß ich nicht, ich hab nur die Urkunde, wo es so drinsteht. Ich hab mir auch schon sehr interessante Vorstellungen gemacht, wie das wohl abgelaufen ist. Ich könnte mir vorstellen, daß es hilft, einen zeitgenössischen Bericht zu finden. Nur: so etwas findet man meistens nebenbei, in irgendwelchen älteren Zeitschriften, wenn man eigentlich irgendetwas anderes sucht. Geht mir jedenfalls so. zu 2: Kannst du sehen, ob es einfach eine Neuauflage des Druckwerks war (1808/1810) oder ob da seit 1804 eine Gesetzesänderung dazwischen lag? zu 3.: joo, das geht mir täglich und wöchentlich so, sonst wärs ja auch langweilig. liebe Sonntagsgrüße Gisela |
#15
|
|||
|
|||
Kind vorzeigen
Hallo und guten Tag!
Eine lebhafte Discussion, das freut mich. Wie ich sehe sind Eure Urkunden btr. Kind vorzeigen, von nach 1800. Die Urkunden die ich zitiere sind von1793 - 1800. In Frankreich wurde der état civil 1793 eingeführt. Bis 1792 waren die Pfarrämter zuständig. Im Elsass, catholische Urkunden auf lateinisch, protestantische, auch 100 Jahre nach der Annektion, noch auf deutsch. Vieleicht wurde das Gesetz von Napoleon geändert. Auch glaube ich nicht, dass da weite Wege, mit dem Kind, zu machen waren, noch bei Eis und Schnee. Es ist nicht 12 Monate Winter, und die Dörfer waren klein und der Weg zur mairie betrug vieleicht einige 100 Meter, und ob der Beamte sich wirklich vom Geschlecht, bzw. vom Tod überzeugt hat oder das nur reingeschrieben hat, kann heute keiner mehr sagen. Vieleicht vertraute er den Zeugen. Ich habe auch Sterbeurkunden von Executierten gefunden. Die Ausagen hat nur der Scharfrichter gemacht, ohne besondere Zeugen. Wahrscheinlich das schriftliche Urteil und die Aussage des Scharfrichter haben genügt Amicalement! |
#16
|
|||
|
|||
RE: Kind vorzeigen
Zitat:
mit gehts genauso, und einige alte Zeitschriften hab ich ja, aber -leider- nicht für die hier angesprochene Gegend Zitat:
Nirgends finde ich einen Hinweis, dass die "Ursprungs-Gesetze" geändert wurden Lieben Gruß Marlies |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kind trägt Familiennamen schon vor der Eheschließung (1896) | michista | Erfahrungsaustausch - Plauderecke | 5 | 03.08.2008 19:25 |
Unterhalt für uneheliches Kind 1874? | heike_b | Erfahrungsaustausch - Plauderecke | 19 | 09.12.2007 15:48 |
Wie ein nichteheliches Kind finden, von dem man nur weiß, dass es es gibt? | rosaria | Genealogie-Forum Allgemeines | 9 | 02.10.2007 21:21 |
uneheliches Kind? neue Erkenntnisse! | Aimee | Genealogie-Forum Allgemeines | 19 | 11.07.2007 20:13 |