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Adelung ohne Regent?
Hallo,
bin beim Stöbern auf eine Familie von Dorsberg gestoßen (reiner Zufall, ich suchte eigentlich ein Fräulein von Ingersleben). Die Beschreibung allerdings, wie die "Stammmutter" der von Dorsberg geadelt wurde, hat mich doch gewundert, denn sie soll von keinem Regenten in den Adelsstand erhoben worden sein: "Dorsberg (I.177.) Amalia Friederike Dern wird vom dem Com. Palat. Johann Philipp Gr. v. Ingersleben gen. Echter v. Mespelbrunn d. 25. Sept. 1770 in den Adelsstand erhoben, mit der Erlaubniss sich hinfüro Frau v. Dorsberg zu nennen. Der erwähnte L.K.P. v.D. ist ihr d. 23. Febr. 1774 geborener, mit dem Fürsten von Nassau-Saarbrücken erzeugter Sohn " (Quelle Adelslexikon d. preuss. Monarchie, S. 240). Was ist ein "Com. Palat." und wieso durfte der selbst, statt des Regenten, adeln ???? VG, Tina |
#2
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Hallo,
Com. Palat heißt comes palatinus bzw. comitis palatini zu Deutsch: Pfalzgraf. Laut Wikipedia wurde den von Ingelheim 1680 das große Platinat verliehen. Also das Recht, im Namen des Kaisers Menschen in den Adelsstand zu erheben. |
#3
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Zitat:
VG, Tina |
#4
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Hallo Tina,
das Palatinat war ein vom Kaiser verliehenes Recht. Dabei gibt es den Unterschied im großen und kleinen Palatinat. Das große Palatinat war innerhalb des Kaiserreiches regional unbegrenzt und erblich, das kleine regional begrenzt und nichterblich. Die Palatine konnten aber nur in den kaiserlichen Adelsstand nobilitieren. Mit dem preußischen Adelsstand hatten sie nichts zu tun. Die Dame wurde also 1770 in den kaiserlichen Adelsstand erhoben. Viele Grüße Hina |
#5
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Hallo Hina, auch hier noch mal besten Dank für die Info :-)))
Wie interessant. Also eine Art, Verantwortlichkeiten in gewissem Umfang zu delegieren. Recht fortschrittlich ;-) LG, Tina |
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