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  #1  
Alt 16.08.2019, 13:26
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Standard Morganatische Ehen und ihr Einfluß auf die Legitimation einer Thronfolge

Sehr geehrte Damen und Herren,



als historisch interessierter Schüler stelle ich mir angesichts der Vielzahl von Trauungen zur linken Hand (matrimonium morganaticum) im Hause Windsor (respektive dem Hause Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg/ Haus Oldenburg) die Frage, durch welchen königlichen Beschluß die Thronfolge durch die jeweiligen Nachkommen der morganatischen Verbindungen dennoch legitimiert wird?

Oder findet dieser Prozess der Verbürgerlicherung schleichend, und mit stiller Zustimmung statt?



Sehe ich es richtig, dass die Abdankung des späteren Dukes of Windsor (Eduard VIII.) im Jahre 1936 weniger der bürgerlichen Herkunft einer Mrs. Wallis Simpson, sondern ausschließlich ihren früheren Ehen geschuldet war?



Ab wann wurde die morganatische Verbindung zunehmend toleriert, und führte nicht mehr zu einem Verlust der Erbberechtigung?



Immerhin zwang der selber morganatisch - aber immer noch aristokratisch vermählte -Franz Ferdinand Carl Ludwig Joseph Maria von Österreich-Este - seinen Bruder Erzherzog Ferdinand Karl Ludwig Joseph Johann Maria aufgrund der unstandesgemäßen Heirat mit Berta Czuber zum vollständigen Austritt aus dem Hause Habsburg-Lothringen.



Inzwischen scheinen aber selbst bürgerlichste Provienzen keinen Einfluß auf eine Legitimation in der Erbfrage mehr zu inkludieren.



Ich möchte mich im Voraus für alle etwaigen Erläuterungen des Regelwerkes in aller angemessenen Höflichkeit bedanken.
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  #2  
Alt 16.08.2019, 13:33
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Registriert seit: 16.08.2019
Beiträge: 6
Standard Korrektur

Es muss im Titel natürlich "Legitimation" heissen. Ich bitte um Verzeihung und Nachsicht.
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  #3  
Alt 16.08.2019, 14:32
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Registriert seit: 21.12.2013
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Hallo,

andere Zeiten, andere Gesetze, und auch andere Zeiten, andere Sitten ...

Für das jetzige Großbritannien regeln die Bill of Rights von 1689, der Act of Settlement von 1701 und die Royal Marriages and Succession to the Crown (Prevention of Discrimination) Bill von 2009 die Thronfolge - siehe Wikipedia, Thronfolge Vereinigtes Königreich. In diesen dreien müsstest Du mal nachlesen.

Im Übrigen bestimmen sich solche Fragen häufig durch Hausgesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgesetz

Im Übrigen gilt, wenn keine Legitimation stattfindet: https://www.hrgdigital.de/id/aergere...stichwort.html

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #4  
Alt 16.08.2019, 15:24
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Registriert seit: 16.08.2019
Beiträge: 6
Standard Vielen Dank für Ihre Antwort

Ich werde mich bemühen, in den Besitz eines schriftlich fixierten Hausgesetzes des Hauses Windsor, ebenso wie des Hausgesetzes des Hauses Oldenburg zu gelangen.

Nach dem Prinzip der Ärgeren Hand wäre HRH Prince George Alexander Louis of Cambridge im Grunde bei strenger Auslegung ein einfacher Bürger, und weder Herzog, geschweige denn Prinz.



Nun ist nach bundesdeutschem Recht ein solches Hausgesetz einschließlich der daraus resultierenden Erbregelungen aufgrund der Abschaffung der Monarchie verfassungswidrig, was aber eben nicht für das Vereinigte Königreich und den Commonwealth gilt.



Ich finde die Thematik sehr spannend und interessant.
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  #5  
Alt 16.08.2019, 15:53
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Registriert seit: 21.12.2013
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Beiträge: 4.626
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Das alles ist ein sehr komplexes Thema. Und Du musst acht geben, dass Du die einzelnen Zeit -Schichten des Rechts nicht vermischt.

Wie ich schon schrieb, sind die drei genannten Bills bzw. Acts in Großbritannien maßgeblich. Kein Hausgesetz. In denen musst Du nachlesen.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #6  
Alt 16.08.2019, 16:10
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 16.08.2019
Beiträge: 6
Standard Nochmals vielen Dank

Ich habe aufgrund Ihrer Hinweise die Lösung gefunden.



Zwar beinhaltet das Hausgesetz des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha einen entsprechenden Paragraphen, welcher die Sucessionsfähigkeit an eine ebenbürtige Ehe anknüpft, jedoch
a) wurde das britische Königshaus einvernehmlich zum Schutze der Ansprüche der herzöglichen Erben von der entsprechenden Erbregelung ausgenommen.


b) kann eine nicht ebenbürtige Ehe durch den Familienrat dennoch legitimiert werden, respektive als dem Hausgesetz gemäß anerkannt werden, insbesondere durch den Herzog als Souverän.



Sollte also das alte Hausgesetz des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha noch immer im Hause Windsor Anwendung finden, so wäre die Thronfolge dennoch durch die Einwilligung der Königin legitimiert.





Mit freundlichen Grüßen
OhneTrittdafürmitSchneid
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  #7  
Alt 16.08.2019, 16:12
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Registriert seit: 16.08.2019
Beiträge: 6
Standard Danke für den Hinweis

Den entsprechenden Regelungen der konstitutionellen Monarchie werde ich mich als nächstes hingeben.

Das Thema ist wirklich sehr komplex. Glücklicherweise bin ich nur ein interessierter Schüler.

Mein ausdrückliches Mitleid gilt den Fachanwälten für Erbrecht.
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  #8  
Alt 16.08.2019, 16:32
OhneTrittdafürmitSchneid OhneTrittdafürmitSchneid ist offline
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Registriert seit: 16.08.2019
Beiträge: 6
Standard Royal Marriages and Succession to the Crown (Prevention of Discrimination) Bill von 2009

Sie hatten recht.



Die "Royal Marriages and Succession to the Crown (Prevention of Discrimination) Bill von 2009" hebt nahezu alle älteren Bestimmungen - insbesondere die genderspezifischen Diskriminierungen - auf.

Entscheidend ist nunmehr für die Thronfolge lediglich die Reihenfolge der Geburt, sowie im Falle des zukünftiges Souveräns das anglikanische Glaubensbekenntnis.



So erkennt man anhand solcher Dokumente sehr schön die historische Entwicklung hin zu einer immer höheren Toleranz.



Ich besitze einige Dokumentenauszüge der englischen Statutes at Large aus dem spätesten 16. Jahrhundert (Flohmarktfund), und dort sind die anti-katholischen Ressentiments geradezu extremistisch.


Die Frage ist, ob sich eine Aristokratie nicht auch durch eine stetige Erweichung und Flexibilisierung der eigenen Regeln selber zunehmend delegitimieren kann?



Ich wünsche Ihnen ein wundervolles Wochenende
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  #9  
Alt 20.08.2019, 13:48
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Registriert seit: 21.12.2013
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Beiträge: 4.626
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Hallo,
Zitat:
Zitat von OhneTrittdafürmitSchneid Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob sich eine Aristokratie nicht auch durch eine stetige Erweichung und Flexibilisierung der eigenen Regeln selber zunehmend delegitimieren kann?
es kommt darauf an, was Du mit "Deligitimation" meinst.

Juristisch gesehen ist nichts mehr zu delegitimieren, da (in Deutschland) die Vorrechte des Standes seit 1919 abgeschafft sind.

Als soziales Phänomen existiert Adel dagegen durchaus, auch zum Teil mehr oder weniger verbürgerlicht. Hier gibt es dazu ein schönes Interview: https://www.nzz.ch/gesellschaft/lebe...eit-1.18689630

Sozialer Wandel findet nun einmal statt, das sollte man m. E. nicht zur "Deligitimation" erklären.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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