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Hallo
Ich glaube nicht, dass irgenweine amtliche Stelle das dieser Website mitgeteilt hat. Ich denke es handelt sich um die amtlichen Todesmeldungen, die in der Zeitung erscheinen. Zumindest gibt es solche in der Luzerner Zeitung neben den Todesanzeigen der Angehörigen. Zu manchen Personen gibt es sogar nur diese amtliche Meldung und keine Todesanzeige. Gruss Svenja |
#12
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![]() Guten Abend
Ich hatte das Todesanzeigenportal auch schon gelegentlich benutzt (nicht für Ahnenforschung) und es war immer eine Todesanzeige dabei. Handelt es sich bei den Fällen ohne Todesanzeige möglicherweise um seltene Ausnahmen? Dann würde ich zu der Annahme tendieren, dass Angehörige verlangt hatten, dass die Todesanzeige entfernt wird. Der Betreiber der Webseite hätte dann natürlich kein Interesse, darauf aufmerksam zu machen, dass man eine Löschung verlangen kann. Die "amtliche Quelle" wäre dann eine Art Notlüge (?). Gruss, Ronny |
#13
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![]() Hallo zusammen
Ich habe erst jetzt bemerkt, dass es hier zwei neue Antworten gibt. Entschuldigt die späte Rückmeldung. Quelle Todesanzeige in Anzeiger? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine echte amtliche Stelle die Infos an die Homepage weiter gibt. Ich denke jedoch auch nicht, dass es eine amtliche Todesmeldung aus einer Zeitung war. Weil erstens hätte das Portal die Zeitung als Quelle erwähnt oder ggf. sogar einen Scan der Zeitung dargestellt (wie bei dein Inseraten) oder zumindest mir gegenüber die Zeitung als Quelle erwähnt. Warum sollten sie den Namen der Zeitung geheim halten, wenn jeder in der Zeitung an jedem Kiosk die Todesanzeige sehen kann? Zudem würde man vermutlich die Todesanzeige im Internet finden, da viele Zeitungen auch online verfügbar sind. Ich glaube nicht, dass der Tod irgendwo öffentlich erwähnt wurde. Die Person war absolut unsichtbar, was Daten angeht. Es gab internetweit 1 Treffer (altes Adressbuch) und nun gibt es 2 Treffer. Die alte Adresse und die Todesanzeige vom Todesanzeigenportal. Ich kann mir eher vorstellen, dass mit „amtlicher Quelle“ verschleiert werden könnte, dass es eventuell hier und da Personen/Firmen gibt, die Infos weitergeben gegen etwas Geld. Das kann theoretisch jeder sein. Ein Vermieter. Ein Bestattungsunternehmen. Eine Firma, die Wohnungen räumt. Ein Putzinstitut, das nach einem Todesfall die lange leer stehende Wohnung putzt. Ein Polizist, ein Arzt. Jemand vom Friedhof. Ein Nachbar. Also jemand, der vom Tod etwas mit bekommen hat und dies weiter gibt. Daten sind bekanntlich viel wert im Internet. Auf jeden Fall ist es so, das vor ein paar Wochen das Namensschild am Gebäude noch dran war. Ich weiss gar nicht genau, wie das läuft, wenn eine allein stehende Person ohne Verwandte hier stirbt. Wie lange bleibt das Namensschild? Wer zahlt die Miete? Wann wird die Wohnung aufgelöst? Was passiert mit dem Zeug in der Wohnung? Wurde Inserat gelöscht, weil das Verwandte so verlangten? Könnte sein, da im Inserat mehr Infos stehen als im Einzeler. Aber das Inserat würde man in der PDF-Ausgabe der Zeitung auch wieder sehen oder finden. Zudem kann ich mir bei besagter Person leider nicht vorstellen, dass es hier in der Zeitung ein Inserat gab. Ich kann mich aber auch täuschen. Ich habe beim Durchklicken das Portals jedoch auch weitere Einträge entdeckt, die nur aus Einzeilern bestanden. Kommt gar nicht so selten vor. Also entweder werden viele Inserate gelöscht oder es sind tatsächlich Infos, die auf welchem Weg auch immer zum Portal gelangen und dann publiziert werden. In meiner aktuellen Wohnung starb der Vormieter (eine alte Person, ausserhalb der Wohnung gestorben) und die Wohnung blieb fast 6 Monate lang unbewohnt. Niemand durfte rein, bis ein ferner Verwandter ausfindig gemacht werden konnte. Erst dieser ferne Verwandte durfte in die Wohnung und schauen, was er noch brauchen konnte, was er weggeben wollte usw. Der Vermieter hatte dazu anscheinend nicht das Recht. Wie das mit Lebensmitteln aussieht, ob der Vermieter wenigstens die räumen konnte, weiss ich nicht. Aber erst als der ferne Verwandte die Wohnung am Räumen war, durften wir diese besichtigen. Ich werde ev. in ein paar Monaten bei Gelegenheit nochmals schauen, ob das Namensschild noch da ist oder nicht. Wenn es z. B. in fünf Monaten noch da ist, ist das ganze ev. ein falscher Eintrag auf dem Todesanzeigenportal. Was mich aber umso mehr wundern würde. Vor allem, weil es eben von jemandem gemeldet wurde. Und da kann sicher nicht jeder kommen und was behaupten. Nehme ich an. Ich habe mir schon überlegt, bei der Gemeinde oder beim Zivilstandsamt nachzufragen und den Tod bestätigen zu lassen. Geändert von Ilja_CH (18.10.2023 um 20:36 Uhr) |
#14
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![]() Hallo an alle
Ich gehe tatsächlich davon aus, dass das "amtliche Quelle" eine Notlüge ist. Wie gesagt sind die Betreiber der Webseite als Firma eingetragen, die mit Daten handelt und auf meine Anfrage hin hätten sie Daten von mir angenommen. Ich gehe daher auch davon aus, dass sie Daten aus jeglichen Quellen sammeln und ggf. zukaufen. Auch im Zeitungsartikel geben sie ja keine Auskunft über die genauen Quellen - entweder werden diese also gar nicht erfasst oder einfach nicht rausgegeben. Ersteres erscheint mir gut möglich, wenn sie sowieso keine Auskunft geben wollen oder die Herkunft der Daten verschleiern wollen. Oder es interessiert sie schlichtweg nicht, weil sie damit nur Geld machen wollen und nicht an der Qualität der Daten interessiert sind. Was die Online-Zeitungen angeht, bin ich nicht sicher, wo genau Todesanzeigen enthalten sind. Ilja, meintest du Zeitungen, die man mit Abo online liest? Weil die meisten Zeitungen stellen ja auch einzelne Artikel auf ihre Webseiten, aber dort sind meines Wissens keine Todesanzeigen enthalten. Die Todesanzeigen fehlen ebenfalls in den mir bekannten allgemeinen Apps (Browzine) und Datenbanken (Factiva) für Zeitungen und Zeitschriften. Was die Wohnungsräumung angeht, weiss ich das nicht genau. Wenn du googelst, findest du Informationen zum Vorgehen beim Begräbnis von Personen ohne Angehörige. Da muss sich die Gemeinde darum kümmern, das ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Vielleicht muss sich also auch bei der Wohnung die Gemeinde darum kümmern? Ich könnte mir vorstellen, dass mindestens die Testamentseröffnung bzw. die Abklärung der Erbschaft abgewartet werden muss. Bei keinen nahen Verwandten kann das Ausfindigmachen von entfernten erbberechtigten Personen aber durchaus mal ein Jahr dauern. Zumindest war das vor ein paar Jahren bei einem Cousin von meinem Grossvater so. Sie konnten einige Verwandte relativ einfach aufspüren (Familienregister am Heimatort und Online-Telefonbuch sei dank), aber da nicht alle Verwandten im Telefonbuch waren, konnte ich der Gemeinde noch weitere Adressen und auch weitere Verwandte melden. Frag doch mal bei der Gemeinde nach, ob die Person noch lebt, am besten mit Verweis auf diesen Einzeiler. Vielleicht haben sie noch eine Idee, woher die Infos kommen könnten? Und vielleicht wissen sie auch grad, wie das Vorgehen bei einer Wohnungsräumung ist? |
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