Seite 3 Niederlegung des Kolonats

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  • Emil Arnold
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2011
    • 247

    [ungelöst] Seite 3 Niederlegung des Kolonats

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1816
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Osnabrück
    Namen um die es sich handeln sollte: Dierker


    Liebe Mitforscher,

    hier habe ich nun die 3te Seite der Niederlegung des Kolonats.

    Ich lese:

    (...)
    Um allen Missdeutungen vor-
    zu beugen, welche durch die
    Stück(...) der ö(...)endlichen
    Anzeigen (...) gekündigt
    Abbrechung des Erbwohnhauses
    auf Dirkers Erbe zu Lüstringen
    rücksichtlich der über die (...)
    (...) der (...)
    bestehenden (...) vom
    24. Nov 1690 und 5. Mai 1702 (...)
    (...) werden könnten, (...)
    aus (...) laßt, hindurch zu all-
    gemeinen Kenntniß zu bringen, wie
    der Besitzer des besagten Erbes
    erklärt, daß solches Abmachen (...)
    der Baufälligkeit wegen ?geschehe?
    und sich an(...) (...) hat, Spä-
    testens binnen Jahresfrist ein (...)
    der Lage und dem Umfange des
    Kolonats angemaßens Hauptwohn-
    haus wieder zu errichten.

    Osnabrück, den 25. Nov 1816

    Was sagt ihr? Und vielen Dank im Voraus!

    LG
    Emi
    Angehängte Dateien
    Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.
  • Karla Hari
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2014
    • 5878

    #2
    hola,


    ich konnte nur wenige Lücken füllen


    (Bekanntmachung)
    Um allen Missdeutungen vor-
    zu beugen, welche durch die
    Stück(...) der öffentlichen
    Anzeigen (...) angekündigt
    Abbrechnug des Erbwohnhauses
    auf Dirkers Erbe zu Lüstringen
    rücksichtlich der über die (Häuser?)
    (...) der (...)
    bestehenden Landesgesetze vom
    27. Nov 1670 und 5. Mai 1702 (veran)
    laßt werden könnten, (finden...)
    und (veran) laßt, hindurch zur all-
    gemeinen Kenntniß zu bringen, wie
    der Besitzer des besagten Erbes
    erklärt, daß solches Abbrechnen (nur)
    der Baufälligkeit wegen geschehe
    und sich an(...) gemacht hat, Spä-
    testens binnen Jahresfrist ein (von)
    der Lage und dem Umfange des
    Kolonats angemeßnes Hauptwohn-
    haus wieder zu errichten.

    Osnabrück, den 25. Nov 1816
    Lebe lang und in Frieden
    KarlaHari

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Um allen Missdeutungen vor-
      zu beugen, welche durch die
      in der Beylage des 90ten
      Stückes der öffentlichen
      Osnabrückischen Anzeigen (...) angekündigt
      Abbrechung des Erbwohnhauses
      auf Dirkers Erbe zu Lüstringen
      rücksichtlich der über die (Häuser?)
      (...) der (...)
      bestehenden Landesgesetze vom
      27. Nov 1670 und 5. Mai 1702 (veran)
      laßt werden könnten, finden wir
      uns veranlaßt, hiedurch zur all-
      gemeinen Kenntniß zu bringen, wie
      der Besitzer des besagten Erbes
      erklärt, daß solches Abbrechen (nur)
      der Baufälligkeit wegen geschehe
      und sich anheischig gemacht hat, Spä-
      testens binnen Jahresfrist ein (von)
      der Lage und dem Umfange des
      Kolonats angemeßnes Hauptwohn-
      haus wieder zu errichten.

      Osnabrück, den 25. Nov 1816



      VG
      mawoi

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