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Hallo Wissende,
1. weiß jemand wieso für das StA I scheinbar andere Schutzfristen gelten: "Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), ... archiviert." - statt der sonst vorgegebenen 110 Jahre? - oder ist das ein Tippfehler?
2. Ist klar wann beim LAB in der Standesamtsabfrage die noch fehlenden pdf der Namensregister zur Verfügung stehen werden, die bereits im Findbuch ausgewiesen werden (z.B. P Rep. 130 Nr. 1486 = Namensverzeichnis zum Sterberegister 1990)?Zuletzt geändert von Schlingel; 28.03.2021, 02:13.
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