WaSt und ein Problem

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    WaSt und ein Problem

    Hallo,


    bei der WaSt stellte ich eine Anfrage zu meinem Großonkel.


    Jetzt wünschte die WaSt eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Rechtsnachfolgers.
    Eine Vollmacht von meinem Großvater als noch lebender Bruder wurde nicht anerkannt.


    Laut WaSt muss die Vollmacht von den Kindern aus. Dabei beruft sich die WaSt auf die WASt-VO §6 Absatz 1 und 2.


    Ich habe mich mittlerweile auf die WASt-VO §6 Absatz 3 berufen da keine schutzwürdigen Belange mehr vorhanden sein sollten.

    Der Großonkel starb in den 50ern (also über 10 Jahre), geboren wurde er 1919 (also vor über 90 Jahren) und seit dem die damaligen Unterlagen entstanden sind vergingen bereits über 70 Jahre.
    Der Absatz 3 würde somit in allen Punkten erfüllt.


    Ergebnis war, das ich jetzt wieder das gleiche Schreiben vom Sachbearbeiter erhielt.


    Allerdings ist meiner Meinung nach, ein noch lebender Bruder mit den gleichen Eltern, nach §6 Absatz 2 ebenfalls geradlinig verwandt.


    Jetzt überlege ich mir, ob ich das ganze einfach akzeptieren und auf sich beruhen lassen soll.
    Zukünftig werde ich da noch mehrere Auskünfte einholen wollen und wenn ich mich da jetzt bei einem Sachbearbeiter "unbeliebt" mache wird das wohl nicht so toll für mich.


    Andererseits war gerade dieser Bruder als "Prüfer" in einem Arbeitslager beschäftigt und daher wäre ich sehr an dessen militärischen Lebenslauf interessiert.


    Wie würdet Ihr weiter vorgehen?


    Viele Grüße


    Jürgen
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Die WAST hat eigene Gesetze Das ist leider so.
    Standesamtsfristen gelten dort nicht.
    Du musst einen Nachfolger präsentieren oder glaubhaft machen das es keinen mehr gibt.

    Geradlinig ist der Bruder eben leider nicht. Er zweigt ja ab. Also nur Eltern und Kinder sind erlaubt.



    Aber wie du schon schreibst, dafür brauchst du ausdauer und machst dich nicht beliebt.
    Ist leider schon öfters so gewesen wenn man so mitliest.
    Gruß
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,


      die Rechtslage scheint mE eindeutig, da die Bedingungen in § 6 (1) der VO alternativ aufgeführt sind und somit die Bedingung in Nr 2 c in Vbg mit § 6 (3) ausreicht.

      Tja zur Feststellung der falschen Rechtsauslegung wohl nur der Gang über einen Vorgesetzten bzw die Rechtsaufsicht oder das Verwaltungsgericht.


      Im Hinblick auf http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902630.pdf aber vllt etwas abwarten
      Die zu übernehmenden Mitarbeiter werden sich dann hoffentlich an die dann geltenden archivrechtlichen Bestimmungen schnell gewöhnen.
      EDIT: Im Hinblick auf in Hamburg erfolgte Vernichtung bestimmter Akten vor/bei Übernahme von Standesamtsunterlagen ( zB Sammelakten ) in Bezug auf "bleibenden Wert" ist hier ja auch etwas zu befürchten.



      Frdl Grüße


      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 30.09.2018, 12:02.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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      • IchVersuchsMal
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2016
        • 642

        #4
        Die Übernahme durch das Bundesarchiv bringt Hoffnung.
        Ob ich die Unterlagen ein Jahr früher oder später erhalte ist ja relativ egal bei fast drei Jahren Bearbeitungszeit.


        Ich hab noch eine weitere Anfrage laufen in der es um den Halbbruder meines Großvaters geht. Da argumentierte ich auch mit §6 Abs. 3. Mal schauen was da die andere Sachbearbeiterin demnächst schreibt. Evtl. ist die etwas kulanter.


        Es gäbe noch einen lebenden Sohn. Allerdings hatte ich mit diesem bisher nur zweimal per Brief Kontakt. Ich werd wohl mal mein Glück probieren. Vielleicht hab ich ja Glück und erhalte eine Unterschrift auf die Vollmacht.


        Ansonsten werd ich einfach mal abwarten. Die WASt ist ein zu wichtiger Kontakt um sich dort unbeliebt zu machen.

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        • JürgenP
          Erfahrener Benutzer
          • 22.02.2015
          • 394

          #5
          Moin Jürgen,

          ich würde mir nicht so große Hoffnungen machen, wenn es um den Übergang der WASt ins Bundesarchiv geht.
          Wenn Du Dir den von Thomas dankenswerterweise verlinkten Entwurf mal genau durchliest, dann wirst Du u.a. im Artikel 2 Absatz(3) lesen, daß nur die Unterlagen, die nicht mehr zur Wahrnehmung der Aufgaben der jetzigen WASt benötigt werden, in Archivgut umgewidmet werden können.
          Es werden also auch unter Regie des Archivs für Auskünfte die gleichen Kriterien gelten wie jetzt bei der WASt.

          Ich an Deiner Stelle würde den Bearbeiter anrufen und nach konkreten Möglichkeiten fragen. Wenn es direkte Nachfahren Deines Großonkels gibt, dann wirst Du um eine Vollmacht nicht herumkommen. Gibt es diese nicht, wird man Dir bei der WASt sagen, wie Du weiter verfahren sollst. Die "Brechstange" mit Verwaltungsgericht o.ä. würde ich da wirklich nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen.
          Rede mit den Mitarbeitern und es werden sich Lösungen ergeben. Hat bei mir bis jetzt immer geklappt.

          Herzliche Grüße Jürgen
          Zuletzt geändert von JürgenP; 01.10.2018, 18:02. Grund: Fehlerkorrektur

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          • IchVersuchsMal
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2016
            • 642

            #6
            Heute wieder Post erhalten wegen einer anderen Anfrage. Diese liegt bei der DD bei einem anderen Sachbearbeiter.
            Weiterhin wird auch von dieser eine Vollmacht verlangt. Und das obwohl die angefragte Person 1941 gefallen ist.

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            • OliverS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.07.2014
              • 2938

              #7
              Hallo ,es spielt bei der Wast keine Rolle "wann" jemand gestorben ist.
              Sie haben ihre eigenen Regeln und die besagen, keine Unterlagen an "Fremde".
              Es geht immer und ewig nur an die direkten Nachkommen oder mit einer Vollmacht dieser. Oder du kannst darlegen das es keine gibt und du daher an deren Stelle trittst.
              So hat es bei mir geklappt. Aber mit Stammbaum und Urkunden und so dann ging es.



              Das mit den Jahren 110 nach Geburt und so ist nur bei Standesämtern so.


              Gruß
              Oliver
              Dauersuchen:

              1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
              2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
              3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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              • IchVersuchsMal
                Erfahrener Benutzer
                • 24.01.2016
                • 642

                #8
                @Oliver
                Ich beziehe mich nicht auf die Fristen vom Standesamt sondern auf deren eigene WASt-VO und §6 Abs. 3 in deren eigenen Verordnung ist da meiner Meinung nach eindeutig

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                • OliverS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.07.2014
                  • 2938

                  #9
                  @ichVersuchsMal. OK dann sollte es tatsächlich so sein.
                  Dauersuchen:

                  1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                  2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                  3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                  • Matthias Möser
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.08.2011
                    • 2264

                    #10
                    Div.Füs. Btl. 198 (2. Weltkrieg)

                    Hallo, liebe Militärexperten,


                    mein Vater hatte bei der WaSt am 24.07.1990 mal eine Anfrage zu seinem Vater Kurt Möser gestellt, der vom 19.03.45 bis 14.06.1945 in Kriegsgefangenschaft geriet. Truppenteil war das Div. Füs. Btl. 198, Dienstgrad: Unteroffizier.
                    Erste Meldung: Keine Unterlagen vorhanden.


                    Kann mir jemand sagen , wo diese Division überhaupt im Einsatz war? Könnte Raum Graudenz evtl. stimmen?


                    Danke vorab für Eure Hilfe und Unterstützung.



                    Gruß
                    Matthias
                    Suche nach:
                    Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                    und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                    Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
                    Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
                    Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                    Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                    Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

                    Kommentar

                    • ReReBe
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.10.2016
                      • 2540

                      #11
                      Hallo Matthias,

                      schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/198._I...ht)#Gliederung
                      Sieht nicht so aus, dass das Füsilier Bataillon 198 als Bestandteil der 198. Infanterie Division (siehe Gliederung) im Raum Graudenz/Westpreussen im Einsatz war.

                      Gruß
                      Reiner

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                      • Matthias Möser
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.08.2011
                        • 2264

                        #12
                        Hallo, Reiner!


                        Schon mal Danke für Deine Info.


                        Gruß
                        Matthias
                        Suche nach:
                        Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                        und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                        Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
                        Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
                        Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                        Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                        Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

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                        • IchVersuchsMal
                          Erfahrener Benutzer
                          • 24.01.2016
                          • 642

                          #13
                          Bezüglich meines Problems holte ich mir eine "zweite" Meinung.
                          Eine Bekannte von mir arbeitet bei einer Berliner Behörde. Sie gab mir recht, das der Absatz 3 die Absätze 1 und 2 aufheben würde.

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                          • Kasstor
                            Erfahrener Benutzer
                            • 09.11.2009
                            • 13440

                            #14
                            Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
                            Hallo,


                            die Rechtslage scheint mE eindeutig, da die Bedingungen in § 6 (1) der VO alternativ aufgeführt sind und somit die Bedingung in Nr 2 c in Vbg mit § 6 (3) ausreicht.

                            Tja zur Feststellung der falschen Rechtsauslegung wohl nur der Gang über einen Vorgesetzten bzw die Rechtsaufsicht oder das Verwaltungsgericht.
                            Bezüglich meines Problems holte ich mir eine "zweite" Meinung.
                            Eine Bekannte von mir arbeitet bei einer Berliner Behörde. Sie gab mir recht, das der Absatz 3 die Absätze 1 und 2 aufheben würde.

                            Also ich bleibe bei meiner Ansicht, was aber zum selben Ergebnis führt.


                            Frdl Grüße


                            Thomas
                            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                            Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

                            Kommentar

                            • Opa98
                              Erfahrener Benutzer
                              • 26.04.2017
                              • 1120

                              #15
                              Hallo,

                              In meinem fall wirde die einverständnisserklärung der lebenden schwester UND des lebenden Bruders vollends anerkannt. Ich habe auch so ein schreiben bekommen. Habe dort aber angerufen und kurz den fall geschildert.

                              LG

                              Alex
                              ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                              Guiseppe Mazzini

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