Hallo zusammen!
Hier habe ich den anläßlich eines Rechtsstreits angefertigten Auszug aus einem Erbregister:
Tiele Bothel hatt einen Meierhoef bebawet, mit Haus Scheur vndt aller
Notturftt, die Gebewde gehören dem Meier, der Hoëf aber gehort des Meiers
Stieffkindern, nämlich den Haringen, ist ihro Lehngut, undt haben den
Hoëf von Christoff von Sampleben zue Lehn,
Undt hatt der Meier 4 Hueffe gehört Christoff von Sampleben,
Itzo Cammer Secretario Erico Lehnharten, vndt sind diese Hueffe
Landes zuvor S(ankt). Egidij vorgesetzt, vndt Sampleben eingelöset
Gibt davon Zins.
Ich weiß leider nicht, aus welchem Jahr der originale Erbregistereintrag stammt, denke aber, daß ich es herausbekommen werde. Mein Problem liegt vielmehr im Verstehen der im Text verborgenen Zusammenhänge.
Es geht um einen Meierhof mit vier Hufen Landes. Irgendwann befand sich Christoph v. Sambleben im Besitz dieses Meierhofes, bei dem es sich vermutlich um ein herzogliches Lehen handelte. Bereits 1551 ist ein Tile Bötel auf dem Hof nachgewiesen, und zwar als Meier der v. Sambleben. Dessen Sohn und Enkel trugen ebenfalls den Vornamen Tile. Da ich, wie gesagt, keine Ahnung habe, wann das Erbregister angefertigt wurde, weiß ich auch nicht sicher, um welchen Tile Bötel es sich hier handelt.
Wir wissen nur, daß Tile als Meier auf diesem Hof saß. Die Gebäude befanden sich in seinem Eigentum, was damals normal war. Der Hof allerdings gehört Tile Bötels Stiefkindern. Da wird es schon unverständlich. Was ist mit dem "Hof" gemeint? Der Hofraum, auf dem die Gebäude stehen, welche nicht den Besitzern des Hofes gehören? Der Hof als Gesamtheit von Hofraum und Ländereien?
Und vor allem frage ich mich, wieso die Stiefkinder des Meiers Lehnsbesitzer des Meierhofes sind? Entweder Sambleben hat die Haringe mit dem Hof belehnt, oder aber er hat Bötel mit dem Hof bemeiert. Beides zugleich schließt sich nach meinem Verständnis eigentlich aus.
Was sagt uns das jetzt über die familiären Verhältnisse? Falls der Erbregisterauszug aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammt, wovon ich ausgehe, so fasse ich die Situation so auf, daß Bötel eine Witwe Haring geheiratet hat, welche Kinder aus der früheren Ehe mitbrachte (die Haringe), und deren voriger Ehemann Haring offenbar bereits Lehnsträger des 4 Hufen umfassenden Samblebenschen Hofes war. Nach seinem, Harings, Tode werden dessen Kinder bzw. eines von ihnen Lehnsträger, die anderen Mitbehufte. Der Stiefvater Tile Bötel kann selbstverständlich nicht Lehnsträger werden, da er kein Abkömmling Harings ist. Aber als Interimswirt ist er offenbar mit dem Hof bemeiert worden. Ob von Sambleben direkt oder von seinen Stiefkindern, den Haringen, Samblebens Aftervasallen also, das wird nicht ersichtlich.
Ich vermute, daß die Haringe ausgestorben sind, jedenfalls diese Linie, da sich der Meierhof noch 1662 in den Händen Tile Bötels befand, wohl des Enkels des Tile, um den es hier geht. Der erste Tile Bötel hätte den Hof ja nicht in seiner Familie weitergeben können, wären noch Stiefkinder Haring am Leben gewesen. Die Haringe können meiner Meinung nach also nicht erst ins Spiel gekommen sein, als die Bötels bereits auf dem Hof saßen, sondern müssen zuvor dagewesen sein. Ein Tile Bötel ist, wie gesagt, um 1550 Meier auf dem Hof. Hätte die Witwe Haring samt ihrer Kinder nichts mit dem Meierhof zu tun gehabt, so würde es keinen Sinn ergeben, daß die Kinder plötzlich als Lehnsnehmer bezeichnet werden.
Ich stelle mir die ursprünglichen Gebäude des Meierhofes in schlechtem Zustand vor. Tile Bötel heiratete die Witwe Haring und von der Abfindung, die er als weichender Erbe von seinem Bruder Heinrich, meinem Vorfahren auf dem Stammhof der Familie, ohne Zweifel bekommen haben wird, könnte er neue Gebäude auf dem Meierhof errichtet haben.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Habe ich irgendwo etwas übersehen oder einen groben Denkfehler gemacht?
Für Eure Meinung und Hilfe danke ich vorab und grüße herzlich!
consanguineus
Hier habe ich den anläßlich eines Rechtsstreits angefertigten Auszug aus einem Erbregister:
Tiele Bothel hatt einen Meierhoef bebawet, mit Haus Scheur vndt aller
Notturftt, die Gebewde gehören dem Meier, der Hoëf aber gehort des Meiers
Stieffkindern, nämlich den Haringen, ist ihro Lehngut, undt haben den
Hoëf von Christoff von Sampleben zue Lehn,
Undt hatt der Meier 4 Hueffe gehört Christoff von Sampleben,
Itzo Cammer Secretario Erico Lehnharten, vndt sind diese Hueffe
Landes zuvor S(ankt). Egidij vorgesetzt, vndt Sampleben eingelöset
Gibt davon Zins.
Ich weiß leider nicht, aus welchem Jahr der originale Erbregistereintrag stammt, denke aber, daß ich es herausbekommen werde. Mein Problem liegt vielmehr im Verstehen der im Text verborgenen Zusammenhänge.
Es geht um einen Meierhof mit vier Hufen Landes. Irgendwann befand sich Christoph v. Sambleben im Besitz dieses Meierhofes, bei dem es sich vermutlich um ein herzogliches Lehen handelte. Bereits 1551 ist ein Tile Bötel auf dem Hof nachgewiesen, und zwar als Meier der v. Sambleben. Dessen Sohn und Enkel trugen ebenfalls den Vornamen Tile. Da ich, wie gesagt, keine Ahnung habe, wann das Erbregister angefertigt wurde, weiß ich auch nicht sicher, um welchen Tile Bötel es sich hier handelt.
Wir wissen nur, daß Tile als Meier auf diesem Hof saß. Die Gebäude befanden sich in seinem Eigentum, was damals normal war. Der Hof allerdings gehört Tile Bötels Stiefkindern. Da wird es schon unverständlich. Was ist mit dem "Hof" gemeint? Der Hofraum, auf dem die Gebäude stehen, welche nicht den Besitzern des Hofes gehören? Der Hof als Gesamtheit von Hofraum und Ländereien?
Und vor allem frage ich mich, wieso die Stiefkinder des Meiers Lehnsbesitzer des Meierhofes sind? Entweder Sambleben hat die Haringe mit dem Hof belehnt, oder aber er hat Bötel mit dem Hof bemeiert. Beides zugleich schließt sich nach meinem Verständnis eigentlich aus.
Was sagt uns das jetzt über die familiären Verhältnisse? Falls der Erbregisterauszug aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammt, wovon ich ausgehe, so fasse ich die Situation so auf, daß Bötel eine Witwe Haring geheiratet hat, welche Kinder aus der früheren Ehe mitbrachte (die Haringe), und deren voriger Ehemann Haring offenbar bereits Lehnsträger des 4 Hufen umfassenden Samblebenschen Hofes war. Nach seinem, Harings, Tode werden dessen Kinder bzw. eines von ihnen Lehnsträger, die anderen Mitbehufte. Der Stiefvater Tile Bötel kann selbstverständlich nicht Lehnsträger werden, da er kein Abkömmling Harings ist. Aber als Interimswirt ist er offenbar mit dem Hof bemeiert worden. Ob von Sambleben direkt oder von seinen Stiefkindern, den Haringen, Samblebens Aftervasallen also, das wird nicht ersichtlich.
Ich vermute, daß die Haringe ausgestorben sind, jedenfalls diese Linie, da sich der Meierhof noch 1662 in den Händen Tile Bötels befand, wohl des Enkels des Tile, um den es hier geht. Der erste Tile Bötel hätte den Hof ja nicht in seiner Familie weitergeben können, wären noch Stiefkinder Haring am Leben gewesen. Die Haringe können meiner Meinung nach also nicht erst ins Spiel gekommen sein, als die Bötels bereits auf dem Hof saßen, sondern müssen zuvor dagewesen sein. Ein Tile Bötel ist, wie gesagt, um 1550 Meier auf dem Hof. Hätte die Witwe Haring samt ihrer Kinder nichts mit dem Meierhof zu tun gehabt, so würde es keinen Sinn ergeben, daß die Kinder plötzlich als Lehnsnehmer bezeichnet werden.
Ich stelle mir die ursprünglichen Gebäude des Meierhofes in schlechtem Zustand vor. Tile Bötel heiratete die Witwe Haring und von der Abfindung, die er als weichender Erbe von seinem Bruder Heinrich, meinem Vorfahren auf dem Stammhof der Familie, ohne Zweifel bekommen haben wird, könnte er neue Gebäude auf dem Meierhof errichtet haben.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Habe ich irgendwo etwas übersehen oder einen groben Denkfehler gemacht?
Für Eure Meinung und Hilfe danke ich vorab und grüße herzlich!
consanguineus
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