Die Ausnahme von der Regel

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  • wowebu
    Erfahrener Benutzer
    • 29.01.2012
    • 653

    Die Ausnahme von der Regel

    Hallo zusammen,
    wir gehen in den Personenstandesregistern doch davon aus, dass in dem Ort, in welchem das Ereignis passiert, es auch registriert wird. Ich wurde unlängst eines Besseren belehrt. In einem Geburtsregisterauszug der Stadt Mittweida von 1900 fand ich den Hinweis, dass die betreffende Person am 7. Februar 1941 unter Nr. 66/1941 in Chemnitz verstorben sei. Also schrieb ich das Stadtarchiv Chemnitz an und bat um den Sterbeeintrag. Dann kam die Antwort: er sei nicht zu finden. Daraufhin schickte ich eine Kopie des Geburtsregisterauszuges mit dem Sterbehinweis nach Chemnitz. Danach telefonierten beide Stadtarchive miteinander und der Sterberegisterauszug wurde in Mittweida gefunden. Verstorben aber im Reserve-Lazarett in Chemnitz und letztendlich auch an einer „zivilen“ Krankheit Nierengefäßverkalkung. Eingetragen auf schriftliche Anzeige der Wehrmachtauskunftstelle für Kriegsverluste und Kriegsgefangene vom 28. Februar 1941. Es gibt also doch immer wieder Überraschungen.
    Gruß Wolfgang

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