Grundstücksurkunde (Auszug) aus dem Jahr 1846

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  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2557

    #16
    Hallo!

    Seite 3 vom Beitrag um 12.38 Uhr:

    daselbe von heut ab nur als Nieß-
    braucher für die Käuferin in Gewahr-
    sam hält, erklärt seinen Besitz da-
    ran für erledigt und bewilligt die
    Umschreibung des Besitztitels auf
    den Namen der Käuferin.
    4.
    Für die in § 2. erwähnten 800 rth.
    400 "
    18 "
    und 982 "
    Sa.: also für 2200 rth.
    c.c. Zweitausend zweihundert Tha-
    ler Kaufgeld, für die Zinsen davon
    und für alle Kosten der Kündigung
    und Einziehung vorpfändet Käu-
    ferin hiermit wohlüberlegt aus-
    drücklich all ihr Vermögen, insgeson-
    dere die erkauften, in Eins verei-
    nigten beiden Bauergüther mit
    sämmtlichem Zubehör und bewil-
    ligt die Eintragung dieses Pfand-
    rechts ins Hypotheken sowohl als
    ins Orts-Lagern Buch. Die Eintrag-

    Viele Grüße, Ina

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    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2557

      #17
      Hallo!

      Seite 4 vom Beitrag um 12.38 Uhr:

      ung ins Hypothekenbuch selbst lehnt je-
      doch der Verkäufer, obzwar wegen
      der möglichen Folgen des Unter-
      lassens belehrt im eigenen sowohl,
      als im Namen seiner Kinder hier-
      mit ab, es soll aber, beliebig später
      auch nur einseitig darum nachzu-
      suchen, sowohl ihm selbst, als nach
      seinem Tode den Kindern resp. ih-
      rem Vormunde freistehen.
      5.
      Der Kaufsumme unbeschadet
      muß Käuferin Jedem ihrer
      vohr(?)erwähnten 4 Kinder bei der
      Verheirathung, Ansässigmachung
      oder nach zurückgelegtem 30sten Le-
      bensjahre eine Kuh, so jedoch, daß
      die Kinder je 20 rth. in Gelde dafür
      wählen können, aus der Guthsherde
      gewähren. Auch hiefür verpfändet
      sie denselben all ihr Vermögen, insbe-
      sondere die erkauften Bauergüther
      und bewilligt im Ansuchensfalle die
      Eintragung dieses Pfandrechts ins

      Viele Grüße, Ina

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      • niederrheinbaum
        Gesperrt
        • 24.03.2008
        • 2557

        #18
        Hallo!

        Seite 5 vom Beitrag um 12.38 Uhr:

        Hypotheken- sowohl als ins Ortslager-
        buch unter Uebernahme der Kosten
        sowohl dieser als der nach § 4. bewil-
        ligten Eintragung.
        6.
        Die nach Inhalt seines Kaufbriefs
        vom 16. October/9. Decbri 1801 verkauftsberechtigt
        gewesenen Geschwister des Verkäufers
        sind insgesammt verstorben und es
        leben auch weder Kinder von ihnen,
        noch sonstig mehr Anverwandte des
        Verkäufers, so daß also, wie beider-
        seits hiermit versichert, resp. aner-
        kannt wird, sich alle zu Gunsten der-
        selben in jenem Kaufbriefe ent-
        haltenen Bestimmungen er-
        ledigt haben.
        7.
        Im vorangezogenen Kaufbrie-
        fe steht wörtlich Folgendes:
        "Es erhält auch jeder Wirth
        dieses Guths järhlich von den
        Häusler Johann Georg Wedern
        und allen seinen Nachkom-

        Viele Grüße, Ina

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        • niederrheinbaum
          Gesperrt
          • 24.03.2008
          • 2557

          #19
          Hallo!

          Wo ich gerade so schön am Lesen bin....

          Seite 1 vom Beitrag um 15.41 Uhr:

          men jetzt der .... ....
          drei gute Groschen Zins, als
          zu Walpurgis 1 gr. 6 .... und Mi-
          chael 1 gr. 6....
          Auch hat Käufer und seine
          Nachkommen die Freiheit,
          in den Brunnen auf dem
          Beiguthe Wasser zu holen, muß
          dagegen aber, wenn beim
          Brunnen Etwas anzurichten
          ist, nach Proportion beitra-
          gen.
          Desgleichen erhält Besitzer
          dieses Guthes von dem jetzigen
          Wirth Gottfried Wünschen und
          seinen Nachkommen - jetzt
          Gottlieb Wittig - aus diesem
          vorbenannten Haus und Bei-
          guthe jährlich auf Walpurgis:
          Zins - 1. Kaisergroschen
          Mahlgeld - 2 neue Gröschel
          oder 4 4/5 ....
          zu jedermaligen Steuer 1 gr. 6 ....
          Salzgeld aber nur, wenn sol-

          Viele Grüße, Ina

          Kommentar

          • niederrheinbaum
            Gesperrt
            • 24.03.2008
            • 2557

            #20
            Hallo!

            Seite 2 vom Beitrag um 15.41 Uhr:

            ches gegeben wird, 3. gute Pfen-
            nige.
            Und übrigens, wie es der
            Hauskauf pünktlich besagt.
            8.
            Sämmtliche Kosten den Werthstempel
            und die Baudemien(?) zu Zwei von
            Hundert, trägt nicht Käuferin, son-
            dern der Verkäufer.
            Weiter Etwas hatten die Kontra-
            henten nicht vorzutragen.
            Sie wurden über Ungültigkeit
            mündlicher Nebenabreden und Käu-
            ferin noch insbesondere dahin belehrt,
            daß die mehr als doppelte Bezahlung
            des Werths einer Sache die rechtliche
            Vermuthung eines dem Vertrag ent-
            kräftenden Irrthums auf Käufers
            Seiten begründe, diese Vermuthung
            aber wegfalle, wenn dem Einwan-
            de der Verletzung über die Hälfte
            entsagt werde.
            Dessenungeachtet entsagt sie
            diesem Einwande beim gegen-

            Viele Grüße, Ina

            Kommentar

            • niederrheinbaum
              Gesperrt
              • 24.03.2008
              • 2557

              #21
              Hallo!

              Ein wirklich schöner, längerer Vertrag....

              Seite 3 vom Beitrag um 15.41 Uhr:

              wärtigen Vertrage ausdrücklich mit der
              Bitte,
              um Ausfertigung des Letzteren
              und Berichtigung ihres Besitzti-
              tels gegen Recognition.
              Verkäufer lehnrt die Ertheilung einer
              Neben Ausfertigung des Vertrages
              für ihn selbst ab, beantragt jedoch,
              eine solche Jedem seiner Kinder zu er-
              theilen und diese Neben Ausfertig-
              ungen zur Aufbewahrung für die
              Kinder ihm selber zuzustellen.
              Vorgel. genehm. unterschr.
              Johann Seeliger
              Maria Dorothea Seeliger
              geb. Halle.
              Johann Gottlob Göthlich
              a. u. s.
              Pfennigwerth Lehmann
              Justit.
              wird dem Originale wörtlich gleich-
              lautend
              für
              den noch minderjährigen Johann

              Viele Grüße, Ina

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              • niederrheinbaum
                Gesperrt
                • 24.03.2008
                • 2557

                #22
                Hallo!

                Nun aber ist's die letzte Seite....

                Seite 4 vom Beitrag um 15.41 Uhr:

                Gottlieb Seeliger zu Jauernick
                urkundlich unter Gerichts-Hand und
                Siegel hierdurch ausgefertigt.
                Reichenb(ach?) 24en Januar
                1846
                Kloster Warmenthalsche Justiz-
                Amt
                Pfennigwerth

                Interessante Schriftstücke hast Du da, SilentKnight!

                Viele Grüße, Ina

                Kommentar

                • karin-oö
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.04.2009
                  • 2633

                  #23
                  Hallo!

                  Jetzt, wo Ina die ganze Arbeit gemacht hat, will ich mich auch noch zu Wort melden.

                  Ich lese den Namen des Verkäufers jetzt doch als Seeliger.
                  Vor allem auf Seite 2 von 15.41 Uhr ist der Unterschied zwischen S und K gut zu erkennen. Der Schreiber benützt nämlich für Sch ein anderes S als für die normalen S, deshalb war es anfangs noch nicht als solches zu erkennen.

                  Der Name der Frau ist Maria Dorothea geborene Halle.

                  Schöne Grüße
                  Karin

                  Kommentar

                  • niederrheinbaum
                    Gesperrt
                    • 24.03.2008
                    • 2557

                    #24
                    Hallo, Karin!

                    Ich habe den Nachnamen auch eindeutig als "Seeliger" gelesen.

                    Beim Wort "Siegel" z.B. ist das S genauso wie beim fraglichen Nachnamen.

                    Viele Grüße, Ina

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4848

                      #25
                      Seite 1 Ergänzungen

                      als wieviel Käuferin dem
                      Verkäufer bei Eingehung resp(ektive)
                      während der Ehe baar zu
                      gebracht
                      hat, rechnet sie mit
                      ..... nicht
                      weniger - 18...
                      ebenmäßiges Rathengeld der
                      Kinder, welche Beträge, wie
                      auch die 300 rth. Illaten Verkäu-
                      fer an sich genommen und in
                      seinen Nutzen verwendet zu haben,
                      anerkennt,....

                      Illaten = in die Ehe hereingebraches Heiratsgut, das auch weiterhin im Eigentum des Hereinbringers bleibt.

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • Kögler Konrad
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.06.2009
                        • 4848

                        #26
                        Noch ein paar Kleinigkeiten:

                        S. 3: i.e. (id est = d.h.) Zweitausend ... ein paar Zeilen darunter: Tippfehler: verpfändet

                        S. 5: mehrerwähnte 4 K...


                        Gruß Konrad

                        Kommentar

                        • Kögler Konrad
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.06.2009
                          • 4848

                          #27
                          noch ein Nachtrag:
                          Seite 1 neu: oben errechnete Schnid??

                          Dann unter Punkt 8:

                          Laudemien = auch früher Handlang, Handlohn; Besitzübergangssteuer

                          Gruß Konrad

                          Kommentar

                          • Kögler Konrad
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.06.2009
                            • 4848

                            #28
                            Ja, ja, am Schluss sind wir alle gescheiter, vor allem wenn der Seeliger so schön geschrieben ist. Aber auf S. 1 war das noch nicht so eindeutig.

                            Nächstes Mal fangen wir ein Dokument von hinten an.

                            Gruß Konrad

                            Kommentar

                            • SilentKnight
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.11.2009
                              • 184

                              #29
                              Lieber Konrad,
                              liebe Ina und liebe Karin,

                              rechtherzlichen Dank für eure Hilfe. Ich muss euch ein großes Lob aussprechen, denn diese Arbeit die Ihr hier wohlgemerkt unentgeltlich tut ist einzigartig und nicht selbstverständlich. Da ich mich bemühe das Lesen solcher Schriften zu üben hoffe ich, dass ich irgendwann jemanden auch in dieser Form unterstützen kann. Ihr habt das wirklich TOLL gemacht.

                              Zum Glück ist auch der Name geklärt, sonst hätte ich erhebliche Schwierigkeiten gehabt die nun bekannten Personen zu zuordnen. Besonders was die Nachnamen angeht.

                              Den Vertrag hab ich im groben erstmal verstanden. Einzelheiten werde ich mir noch genau ansehen (Begriffserklärungen etc.).

                              Vielleicht könnt Ihr bei folgenden Sachen nochmal nachschauen:

                              Seite 2 auf der 4. Zeile

                              ... doch ohne besondere Gewähr unter
                              nachfolgenden Bedingungen ?nemblich?
                              und eigentümlich an seine Ehefrau
                              ...

                              sowie der zweite Absatz auf Seite 2

                              Aufs Kaufgeld wird überwiesen
                              zur dokumentenmäßigen Verzinsung
                              von Neujahr ... ab

                              Auszahlung die Hypothek Schuld per 500 Thaler,...

                              Seite 9 - Verstehe ich das mit dem Geld nicht, könnte es vielleicht eine Einheit nach Groschen sein - Pfennig?

                              men jetzt der ... ...
                              drei gute Groschen Zins, als
                              zu Walpurgis 1 gr. 6 ... und Mi-
                              chael 1 gr. 6 ...

                              Auch hat Käufer und seine
                              Nachkommen die Freiheit,
                              in den Brunnen auf dem
                              Beiguthe Wasser zu holen, muß
                              dagegen aber, wenn beim
                              Brunnen Etwas anzurichten
                              ist, nach Proportion beitra-
                              gen.
                              Desgleichen erhält Besitzer
                              dieses Guthes von dem jetzigen
                              Wirth Gottfried Wünschen und
                              seinen Nachkommen - jetzt
                              Gottlieb Wittig - aus diesem
                              vorbenannten Haus und Bei-
                              guthe jährlich auf Walpurgis:
                              Zins - 1. Kaisergroschen
                              Mahlgeld - 2 neue Gröschel
                              oder 4 4/5 ...
                              zu jedermaligen Steuer 1 gr. 6 ...
                              Salzgeld aber nur, wenn sol-




                              Gern stell ich auch noch mal einen anderen Scan ein. Vielen lieben Dank.



                              René
                              Es gibt nichts gutes außer man tut es.

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                              • SilentKnight
                                Erfahrener Benutzer
                                • 28.11.2009
                                • 184

                                #30
                                [quote=Kögler Konrad;257089]noch ein Nachtrag:
                                Seite 1 neu: oben errechnete Schnid??

                                Hallo Konrad,

                                das habe ich leider nicht verstanden.
                                Es gibt nichts gutes außer man tut es.

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