Hallo!
Seite 3 vom Beitrag um 12.38 Uhr:
daselbe von heut ab nur als Nieß-
braucher für die Käuferin in Gewahr-
sam hält, erklärt seinen Besitz da-
ran für erledigt und bewilligt die
Umschreibung des Besitztitels auf
den Namen der Käuferin.
4.
Für die in § 2. erwähnten 800 rth.
400 "
18 "
und 982 "
Sa.: also für 2200 rth.
c.c. Zweitausend zweihundert Tha-
ler Kaufgeld, für die Zinsen davon
und für alle Kosten der Kündigung
und Einziehung vorpfändet Käu-
ferin hiermit wohlüberlegt aus-
drücklich all ihr Vermögen, insgeson-
dere die erkauften, in Eins verei-
nigten beiden Bauergüther mit
sämmtlichem Zubehör und bewil-
ligt die Eintragung dieses Pfand-
rechts ins Hypotheken sowohl als
ins Orts-Lagern Buch. Die Eintrag-
Viele Grüße, Ina
Seite 3 vom Beitrag um 12.38 Uhr:
daselbe von heut ab nur als Nieß-
braucher für die Käuferin in Gewahr-
sam hält, erklärt seinen Besitz da-
ran für erledigt und bewilligt die
Umschreibung des Besitztitels auf
den Namen der Käuferin.
4.
Für die in § 2. erwähnten 800 rth.
400 "
18 "
und 982 "
Sa.: also für 2200 rth.
c.c. Zweitausend zweihundert Tha-
ler Kaufgeld, für die Zinsen davon
und für alle Kosten der Kündigung
und Einziehung vorpfändet Käu-
ferin hiermit wohlüberlegt aus-
drücklich all ihr Vermögen, insgeson-
dere die erkauften, in Eins verei-
nigten beiden Bauergüther mit
sämmtlichem Zubehör und bewil-
ligt die Eintragung dieses Pfand-
rechts ins Hypotheken sowohl als
ins Orts-Lagern Buch. Die Eintrag-
Viele Grüße, Ina
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