Wie weit kommt man zurück und wo veröffentlichen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Lars Heidrich
    Erfahrener Benutzer
    • 18.09.2006
    • 145

    #16
    Hallo,

    bei der Suche in Sekundärquellen können alle möglichen Archive der staatlichen Behörden, des jeweiligen Bundeslandes und der Bundesrepublik in Betracht kommen. Steuerlisten und ähnliches können in den entsprechenden Gerichtsarchiven liegen. Die Mitarbeiter der Institutionen können auch mit Auskünften zur Deponierung der Akten aussagen treffen, die uns Forschern weiterhelfen.

    MfG! Lars

    Kommentar

    • menestrel
      Erfahrener Benutzer
      • 25.07.2007
      • 211

      #17
      Moin Hugo,
      das tut mir aber leid - aber die Hamburger hatten schon immer die Nase etwas höher! Grundlage derartig unsinnigen und als reine Abzocke zu bezeichnende Maßnahme dort in HH dürfte die Verwaltungskostenordnung sein. Ich habe sehr starke Zweifel, ob das noch noch verfassungsmäßig standhalten würde!
      In S-H ist das so: Einmal beglaubigt, dann gilt das immer als beglaubigt!
      Ich denke, man sollte mal den schwulen Beust auf seine blankgewetzten Finger hauen!
      Gruß
      bongolit

      Kommentar

      Lädt...
      X