Grundstücksurkunde (Auszug) aus dem Jahr 1846

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  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    #31
    Ja, lieber René
    ich stoße an meine Grenzen:

    Neujahr.. ab resp(ective) dereinstigen Auszahlung

    Mit dem Schnid, das war ein Schmarren (ich meinte Durchschnitt, aber so schlecht in der Rechtschreibung ist der Schreiber nicht).

    Neuer Vorschlag: - jetzt der erwehnte? Schmid -

    Mit dem Geld kenne ich mich nicht aus. Da bräuchten wir einen Fachmann.

    Vielleicht kann jemand anders noch weiter helfen.

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2633

      #32
      Hallo!

      Zu den Groschen bin ich (wieder einmal) im Krünitz fündig geworden:

      Groschen
      2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein Nahme einer mehrentheils aus Silber geschlagenen Münze, welche in Deutschland der 24te Theil eines Thalers ist, 4 Dreyer oder 12 Pfennige hält, (nach französischem Gelde 3 Sols gilt,) und in Schlesien und einigen andern Gegenden auch ein guter Groschen heißt, zum Unterschiede von den Kaiser= Marien=oder Silbergroschen, welche eine etwas kleinere Münzart sind, und in denjenigen Gegenden, wo sie gelten, auch nur Groschen schlechthin genannt werden. Ein solcher guter Groschen hält in Schlesien 1 1/4 Silber= oder Kaisergroschen, 5 Gröschel, 15 Denare oder schlesische Pfennige, d. i. 12 meißnische Pfennige.

      Wenn also ein Groschen aus 12 Pfennigen besteht, geht sich das mit zwei mal 1 Groschen und 6 Pfennigen genau auf 3 Groschen aus, wie es im Text aufgeführt ist.

      Schöne Grüße
      Karin

      Kommentar

      • karin-oö
        Erfahrener Benutzer
        • 01.04.2009
        • 2633

        #33
        Zitat von SilentKnight Beitrag anzeigen
        Vielleicht könnt Ihr bei folgenden Sachen nochmal nachschauen:

        Seite 2 auf der 4. Zeile

        ... doch ohne besondere Gewähr unter
        nachfolgenden Bedingungen ?nemblich?
        und eigentümlich an seine Ehefrau...

        Ich denke, hier heißt es: ".... Bedingungen erb- und eigentümlich ..."

        Kommentar

        • SilentKnight
          Erfahrener Benutzer
          • 28.11.2009
          • 184

          #34
          Vielen lieben Dank. Das Thema ist gelöst. Vielleicht kann einer der Moderatoren den entsprechenden Präfix setzen. Danke
          Es gibt nichts gutes außer man tut es.

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