Kommt halt darauf an wie klar die Einträge beschrieben sind. Ich möchte nur noch bemerken, das wenn der Valentin schon verheiratet war und/oder den Hof übernommen hatte, dann werden meine Zweifel noch größer denn nachgeborene Kinder haben doch eigentlich nach der Hofübergabe nichts mehr aus dem selbigen zu bekommen. Natürlich gibt es aber dennoch solche Fälle.
LG Malte
LG Malte
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