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  #1  
Alt 28.07.2012, 15:49
forstner-m forstner-m ist offline
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Beiträge: 167
Standard Ausnehmerbrief 1692

Quelle bzw. Art des Textes: Ausnehmerbrief
Jahr, aus dem der Text stammt: 1692
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Herrschaft Schlägl


Hallo,

ich bitte um Hilfe bei einige Textstellen:

Außnabbrieff den 31 Xbris 692

Auf absterben Geörgen Leithners gewesten
Nahrungsmann an der Obern leithen ist der hinde:
lasßenen Wittib hernach ? außnember
gemacht wordtn als erstlich ? ab sodliche
Heüßl samt dem Stadl, Stall undt Kastn welchn
Stüfter in der Zeit bey guetn Pau zur ? schuldig
ist. ? getreidt? 5 Mezn Kohn, 4 Mezn
Hambern, 1/4?, 1/4 ?, 1/4 ?, 1/4 Mezn
? des Stüfters anz ? ihm ain
Krauth undt am ? Akher die notürftige
fur ? auf ain Melchrindt 8 ? Haaber:.
und die noturff ?; 8 ? ?
6 Clafter heiz. und ain Clafter ?
in ? 3. ? aim prinpaumb, ?
mit ? auch in der ? ain Konigwiesen,
samt item die in der Hoffwisen oben am
Orth stehche ? und ?
auf gedachten Orth ? selbiges zur großeny
alle furhen ? möchten
beiden ist er Stüfter zu ? ?
Schuldig und ? außnambn ? auf
ihr leibs ? nach der absterbn ?
solches der Stüff ?.

Danke!

Schöne Grüße
Michael
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  #2  
Alt 28.07.2012, 23:44
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline weiblich
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Ort: Pressath, Oberpfalz
Beiträge: 3.948
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Hallo Michael,

hab mich mal ein bischen daran versucht. Fürchte besser bring ich´s nicht zusammen.

Außnambbrieff den 31 Xbris 1692

Auf absterben Geörgen Leithners gewesten
Nahrungsmann an der Obern leithen ist der hinder-
lassenen Wittib hernach volgendes außnemben
gemacht wordten als erstlich d(a)s ab sodliche
Heüßl samt dem Stadl, Stall undt Kastn welchen
Stüfter in der Zeit bey guetn Pau zu erhalten schuldig
ist. Zu getroidt (Getreide) Jahrlich 5 Mezen Kohrn (Korn), 4 Mezen
Haabern (Hafer), ¼ Heidten?, 1/4 prein?, 1/4 arbes (Erbsen), 1/4 Mezn
Einsath arb.. des Stüfters anz ? u. pau... ihm ain
Krauth undt am Meechen Ackher die notürftige
furtderey? auf ain Melchrindt 8 theut? Haaber:.
und die noturff understeä?; 8 pierld? Spann?
6 Clafter heiz. und ain Clafter pachscheitder?
in ? 3. ? ain pirnpaumb, ?
mit alles 3. Steldten? in ? ain piernpaumb, bis
nit beiag? amh in d Elapoums ain Königpiernen-
paumb (Königsbirnenbaum), item die in der Hoffwisen oben am
Orth stehente Zweschenpaumben (Zwetschgenbäume), und ...thomh??
auf gedachten Orth diese stehen selbiges zur großerey
alle fuehren bis ...cht konnethen ad benennet möchten
beeden ist er Stüfter Zuthuen, undt Zu....aften
Schuldig und dises außnambn krobliebt? auf
ihr leibs lebenlang nach dero absterbn stolt?
solches der Stüff ?.ohne rükgeldt anheimb.
__________________
Liebe Grüße
von Gaby


Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de
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  #3  
Alt 28.07.2012, 23:49
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
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Mit Prein ist wohl Hirse gemeint:

http://epub.oeaw.ac.at:8000/buecher/...B_3/BREINL.xml
__________________
Gruß
gki
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  #4  
Alt 29.07.2012, 00:31
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
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Mir ist gerade erst der Aussteller des Briefes aufgefallen. "Stüff" dürfte das Stift Schlägel bezeichnen.

Daher ein Hinweis an Michael: vom Stift Schlägl gibt es bei familysearch.org etliche digitalisierte Akten, auch in besserer Qualität als hier. Vielleicht wußtest Du das noch nicht.

Da ist auch der Brief den Du eingestellt hast:

https://familysearch.org/pal:/MM9.3....MKV:1545755194
__________________
Gruß
gki
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  #5  
Alt 29.07.2012, 13:48
forstner-m forstner-m ist offline
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 167
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Danke für den Link! Die Qualität ist doch um einiges besser als im Archiv auf Film!

Danke für die Transkription!

Michael
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  #6  
Alt 31.07.2012, 20:07
gki gki ist offline
Erfahrener Benutzer
 
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Ich habe mir auch ein paar dieser Dokumente vorgenommen. "Stüfft" wird offenbar auch für das vom Kloster zu Lehen innegehabte Haus verwendet, "Stüffter" ist dann der Inhaber, hier wohl der Sohn, dem das Haus bereits vorher übergeben wurde.
__________________
Gruß
gki
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