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Herausfinden ob Tod ein Mord war oder nicht
Ich würde gerne etwas über einen Todesfall recherchieren um herauszufinden, ob es Mord war oder nicht.
Die Todesurkunde werde ich nicht bestellen können, da die Gemeinde nur an Verwandte ersten Grades Urkunden aushändigt. Und ich bin gar nicht mit dieser Frau verwandt. Ihr Mörder – wenn es denn wirklich Mord war – war später mit meiner Grossmutter verheiratet (liessen sich nach ein paar Jahren scheiden). Ich möchte eigentlich nur wissen, ob er sie wirklich umgebracht hat wie einige Leute in meiner Familie gehört haben, oder ob das eben nicht stimmt. Aus dem Gerücht einen Fakt schaffen so zu sagen oder es entkräften. Fragen: Wie recherchiere ich das am besten? Lokale Zeitungen im Archiv der entsprechenden Stadt durchsuchen (Mikrofilm)? Oder bei Polizei oder Gericht der entsprechenden Stadt nachfragen ob sie – ohne Details zu nennen – einen Mord an jenem Datum von jener Person bestätigen können? Personen mit demselben Familiennamen der angeblich ermordeten Frau in oder um diesen Ort im Telefonbuch suchen und anschreiben falls jemand davon mit ihr verwandt war? Fakten: Die Frau, die angeblich ermordet wurde: Familienname: Reusch Vornamen: Ilse Emilie Geburtstag: 04.10.1933 Geburtsort: Dinslaken-Hiesfeld, jetzt Dinslaken Hochzeit: 20.08.1954 in Dinslaken Tod: 23.08.1955 Was auffällt ist, dass sie ca. ein Jahr nach Eheschliessung starb. In einem jungen Alter. |
#2
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Hallo,
Mörder erhielten auch um 1955 langjährige Haftstrafen. Nach wieviel Jahren hat er denn deine Großmutter geheiratet? Ist der Zeitraum nicht sehr groß, könnte es sich auch nur um eine "üble Scheidungssaga" handeln. Gruß Arno |
#3
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Ja, da hast du Recht. Das habe ich vergessen zu erwähnen, denn tatsächlich fand die Heirat mit dem angeblichen Mörder und meiner Grossmutter im August 1959 statt. In Berlin. Das wären nicht viele Jahre, die er abgesessen hat.
Aber wenn ich es natürlich schwarz auf weiss hätte, dass nichts passiert ist, dann wäre das besser. Ich denke, dass ich das Gericht anschreiben und fragen werde. |
#4
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Zitat:
Der Tod liegt mehr als 30 Jahre zurück und unterliegt somit keiner Schutzfrist mehr. |
#5
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Wieso kommst du denn nicht an die Sterbeurkunde? 1955 ist weitaus länger her als 30 Jahre, daher sollte sie schon längst im Archiv liegen und frei zugänglich sein. Und ansonsten (falls der Tod auch in Dinslaken war) liegen die Zweitschriften im Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (in Duisburg).
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#6
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Ich gehe davon aus, dass ich diese nicht bekomme, weil mir die entsprechende Gemeinde schon die Eheurkunde nicht aushändigen wollte weil ich kein Verwandter ersten Grades bin. Dazu hat die Gemeinde ca. 3 Wochen gebraucht um das festzustellen und mir mitzuteilen, obschon ich denen von Anfang an gesagt habe, dass ich nicht verwandt bin (schlussendlich hat mein Onkel dann die Eheurkunde bestellt).
Daher gehe ich davon aus, wenn sie mir eine Hochzeitsurkunde nicht schicken, dann werden sie mir auch die Todesurkunde nicht schicken. Ich werde es somit im Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (in Duisburg) versuchen. Danke für den Rat. |
#7
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Hallo.
Die Ehe der Beiden liegt keine 80 Jahre zurück. Diese befindet sich noch in der Sperrfrist. Dass Du diese Urkunde nicht bekommen hast, liegt nicht am Amt, sondern am Gesetz. Die Sterbeurkunde ist aber aus der Sperrfist raus. Die kannst Du bekommen. Einfach beantragen... Vielleicht solltest Du auch eine Kopie der Sammelakte zum Sterbefall beantragen. Da stehen manchmal auch interessante Dinge drin. LG Jule |
#8
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Ich habe in der Zwischenzeit schon beim Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (in Duisburg) nachgefragt.
Falls das - warum auch immer - nicht funktionieren sollte, frage ich dann wieder direkt bei der Gemeinde nach. Danke für eure Hilfe. |
#9
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Hallo
In Sterbeurkunden steht die Todesursache üblicherweise nicht drin. Ich würde es mit alten lokalen Zeitungen versuchen, wobei da vermutlich höchstens stehen würde, ob es Mord war und ob es einen Verdächtigen gibt. Ob der Täter gefasst und verurteilt wurdfe, würde wohl erst viel später in der Zeitung stehen, dafür müsstest du viele Ausgaben durchsehen. Und ich würde beim zuständigen Gericht anfragen, wie die Sperrfristen für Akten sind. Was sagt denn die Familiengeschichte zur Todesursache? Wenn es wie ein Unfall aussah, gab es vielleicht gar nie ein Gerichtsverfahren? |
#10
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Doch um die Zeit sollte in der Sterbeurkunde die Todesursache drinstehen. Ab 1938 wurde damit begonnen und erst 1958 fiel das Feld für die Todesursache weg.
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