Guten Abend,
mir liegen die Sterbeurkunden zweier Vorfahren vor, beide miteinander verheiratet. Ich bin etwas irritiert über die Art und Weise, wie die Sterbefälle jeweils verzeichnet wurden. Wie würdet ihr das einschätzen?
Frau A heiratet um 1860 einen Zimmermann. Der Familie werden viele Kinder geboren, der Mann stirbt jedoch etwa 14 Jahre nach der Trauung und hinterlässt sie als Witwe mit minderjährigen Kindern. Vier Jahre nach dem Tode ihres Mannes heiratet Sie erneut (nennen wir ihn Person B), allerdings gehen aus dieser Beziehung keine Kinder mehr hervor. Im Oktober 1911 stirbt die Frau schließlich, jedoch nicht in ihrer Heimatgemeinde, sondern in der zwei Kilometer entfernten größeren Stadt. Vor dem Standesbeamten erscheint ein Tagelöhner und berichtet dem Beamten von ihrem Ableben, dass in seinem Beisein erfolgt sein soll. A wird als Witwe bezeichnet (Man nimmt also Bezug auf den ersten Ehemann, der jedoch nicht namentlich genannt wird). Sie trägt aber den Familiennamen ihres zweiten Mannes, ohne dass der erwähnt wird. Aus welchem Grund? Anderthalb Jahre nach ihr, im April 1913, stirbt dieser zweite Ehemann B. Wiederum in einer anderen Gemeinde (die aber nicht weit entfernt ist). Er wird zwar als Witwer bezeichnet, allerdings wird auch der Name von Person A nicht genannt. Merkwürdig, oder? Das klingt, als hätten die beiden nichts mehr miteinander zu tun gehabt, oder?
Danke und liebe Grüße
Alphabet
mir liegen die Sterbeurkunden zweier Vorfahren vor, beide miteinander verheiratet. Ich bin etwas irritiert über die Art und Weise, wie die Sterbefälle jeweils verzeichnet wurden. Wie würdet ihr das einschätzen?
Frau A heiratet um 1860 einen Zimmermann. Der Familie werden viele Kinder geboren, der Mann stirbt jedoch etwa 14 Jahre nach der Trauung und hinterlässt sie als Witwe mit minderjährigen Kindern. Vier Jahre nach dem Tode ihres Mannes heiratet Sie erneut (nennen wir ihn Person B), allerdings gehen aus dieser Beziehung keine Kinder mehr hervor. Im Oktober 1911 stirbt die Frau schließlich, jedoch nicht in ihrer Heimatgemeinde, sondern in der zwei Kilometer entfernten größeren Stadt. Vor dem Standesbeamten erscheint ein Tagelöhner und berichtet dem Beamten von ihrem Ableben, dass in seinem Beisein erfolgt sein soll. A wird als Witwe bezeichnet (Man nimmt also Bezug auf den ersten Ehemann, der jedoch nicht namentlich genannt wird). Sie trägt aber den Familiennamen ihres zweiten Mannes, ohne dass der erwähnt wird. Aus welchem Grund? Anderthalb Jahre nach ihr, im April 1913, stirbt dieser zweite Ehemann B. Wiederum in einer anderen Gemeinde (die aber nicht weit entfernt ist). Er wird zwar als Witwer bezeichnet, allerdings wird auch der Name von Person A nicht genannt. Merkwürdig, oder? Das klingt, als hätten die beiden nichts mehr miteinander zu tun gehabt, oder?
Danke und liebe Grüße
Alphabet
Kommentar