Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1908
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Kurschin (Weseritz)
Konfession der gesuchten Person(en): römisch-katholisch
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Standesamt
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Kurschin (Weseritz)
Konfession der gesuchten Person(en): römisch-katholisch
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Standesamt
Liebe Böhmen-Forscher,
ich habe heute den Geburtseintrag meines Großonkels (unehelich geboren) erhalten. Den Ausschnitt über seinen Vater (meinen Urgroßvater) habe ich hier angehängt.
Zuerst erscheint tschechischer Text, danach derselbe Inhalt in deutscher Sprache. Dort steht:
"Laut Erlaß der Landesbehörde Prag vom 6. Oktober 1932 Zl 9/B.-4111/2 1932 wurde hier der als Kind Eingetragene mit Beschluß der Regierung der cechoslowakischen Republik vom 19. März 1920 mit den Wirkungen der §§ 162 und 753 des B.H. (?) als eheliches Kind des Josef Roppert aus Pfraumberg No. 48 bei Tachau erklärt. [...]"
- Meine Frage ist: Um welches Gesetzbuch handelt es sich? Auf tschechisch kann ich es leider auch nicht entziffern.
- Und vielleicht als Zusatzfrage: Weiß jemand, was Inhalt der §§ 162 und 753 ist? War mein Urgroßvater wirklich der Vater oder hat er das Kind als seines angenommen?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Liebe Grüße
Anton
Kommentar