Frankreich, KB-Führung nach 1792

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  • Manni1970
    Erfahrener Benutzer
    • 17.08.2017
    • 2396

    Frankreich, KB-Führung nach 1792

    Hallo!

    Ich habe bisher noch nicht oft Familienforschung in Frankreich betrieben, vor allem nicht außerhalb von Elsaß-Lothringen.

    In der Regel enden doch die Kirchenbücher in Frankreich um 1792/93, weil eben die franz. Revolution die Personenstandsführung in die Hände des Staates übergab. Daher brauchten die Pfarrer keine KB mehr zu führen oder es wurde ihnen vielleicht sogar untersagt.

    Angenommen 1880 - also lange danach - hatte jemand 100 km von seinem Heimatdorf A entfernt einen Unfall und verstarb im Dorf B.

    Die Sterbeurkunde wurde im für den Ort B zuständigen Standesamt ausgestellt.

    Der Leichnam wurde "nach Hause" in das Dorf A gebracht und dort von einem Pfarrer beerdigt.

    Für diese Beisetzung gibt es ja kein Bg-KB, der Standesbeamte vom Dorf A hat damit auch nichts zu tun.

    Frage: Eine solche Beisetzung für einen auswärts Verstorbenen wurde also in Frankreich eben bspw. um 1880 nirgends festgehalten - habe ich das richtig verstanden?

    Merci d'avance

    MfG
    Manni
  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 4353

    #2
    Hallo Manni

    Gerade in Frankreich wurden viele auswärts Verstorbene auch in der Heimatgemeinde eingetragen (auch wenn sie auswärts begraben worden sind). Ich habe das schon mehrmals bei Soldaten gesehen, nicht erst während des 1. Weltkrieges, sondern auch schon 1871 war das offenbar üblich.

    Gruss
    Svenja
    Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

    Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

    Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

    Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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    • Manni1970
      Erfahrener Benutzer
      • 17.08.2017
      • 2396

      #3
      Hallo Sevenja,

      danke für Deinen interessanten Hinweis.

      Also gibt es in Frankreich mitunter zwei Sterbeurkunden!

      Stets die, die am Sterbeort ausgestellt wurde, und manchmals die am Wohnort, und zwar sogar, wenn der Verstorbene gar nicht am Wohnort beigesetzt wurde.

      Wichtig zu wissen.

      Grüße in die Schweiz
      Manni

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      • Mya
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2010
        • 141

        #4
        Hallo

        In Frankreich wurden die Kirchenbücher nach 1792 weitergeführt. Heutzutage ist es immer noch den Fall. Man muss sich an die Pfarrei wenden.

        Grüsse
        Mya

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        • Manni1970
          Erfahrener Benutzer
          • 17.08.2017
          • 2396

          #5
          Hallo Mya,

          Zitat von Mya Beitrag anzeigen
          In Frankreich wurden die Kirchenbücher nach 1792 weitergeführt.
          ich hatte mich schwer getan, franz. KB nach 1792 zu finden. Schau mal hier bei Metz oder Diedenhofen. Da enden die KB auffallend oft um 1792, wurden höchstens in der deutschen Zeit z.T. weitergeführt.

          Kann aber natürlich sein, daß die Mormonen nur bis 1792 verfilmt haben, weil dann die Zivilregister beginnen.

          Ob es generell Kirchenbücher nach 1792 in Frankreich gab oder nicht, sollte sich doch abklären lassen. Ich frag mal direkt in Frankreich nach.

          MfG
          Mani

          Kommentar

          • Mya
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2010
            • 141

            #6
            Zitat von Manni1970 Beitrag anzeigen
            Hallo Mya,



            ich hatte mich schwer getan, franz. KB nach 1792 zu finden. Schau mal hier bei Metz oder Diedenhofen. Da enden die KB auffallend oft um 1792, wurden höchstens in der deutschen Zeit z.T. weitergeführt.

            Kann aber natürlich sein, daß die Mormonen nur bis 1792 verfilmt haben, weil dann die Zivilregister beginnen.

            Ob es generell Kirchenbücher nach 1792 in Frankreich gab oder nicht, sollte sich doch abklären lassen. Ich frag mal direkt in Frankreich nach.

            MfG
            Mani
            Hallo Manni

            Du braucht nicht in Frankreich nachfragen. Ich bin französin.

            Offiziell, nach 1792, galten nur noch die Standesbücher. Aber die Pfarrer haben die Taufen, Traungen und Beerdigungen weiter eingeschrieben.
            Und wenn es die Standesbücher nicht mehr gibt, wie in Paris, sind die Kirchebücher sehr hilfreich.
            Discover your family history. Explore the world’s largest collection of free family trees, genealogy records and resources.


            Für das Département de la Moselle, befindet sich eine Abschrift der katholischen Kirchenbücher in den Archives Départementales de la Moselle.


            Die andere Abschrift ist sicher noch in den Pfarreien.

            Ein schöner Sonntag
            Mya
            Zuletzt geändert von Mya; 28.05.2023, 10:26.

            Kommentar

            • Manni1970
              Erfahrener Benutzer
              • 17.08.2017
              • 2396

              #7
              Hallo Mya!

              Entschuldige ... hat ein wenig länger gedauert.

              Ich hatte in Frankreich angefragt und da ist man der Meinung, daß es nach 1792 nur Zivilregister gibt. Dann hatte ich aufgrund Deiner letzten Hinweise erneut nachgefragt, gewartet, aber keine Antwort mehr erhalten.

              Sieht also vermutlich so aus, daß auch franz. Familienforscher nicht so genau wissen, wie das sich mit den KB nach 1792 verhält.

              Egal ... ich glaube Dir natürlich, habe nun auch selbst noch genügend KB nach 1792 gefunden.

              Ja, gutes Beispiel ist Paris, wo man die verlorenen Zivilregister anhand der kath. KB versucht hat zu rekonstruieren.

              In Frankreich muß man also bei den Bistümsarchiven nachfragen wo sie KB liegen - im Archiv oder noch in der Pfarrei. Etwas wie Matricula gibt es dort aber nicht.

              Danke nochmals, Deine Hinweise helfen sicher auch anderen konkret weiter.

              Grüße nach Frankreich
              Manni

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              • Kleeschen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.03.2014
                • 1655

                #8
                Hallo,

                grundsätzlich war es seinerzeit so, dass die Kirchenbücher aus der Zeit vor der Einführung der Zivilstandsregister geschlossen und bei den Gemeindebehörden abgeliefert werden mussten. Dort blieben sie meist und wurden i. d. R. irgendwann an die zuständigen Archive abgegeben. Deswegen findet man immer den "Schnitt" bei 1792.

                In der Pfalz war es so, dass die Kirchenbuchführung wohl in der Anfangszeit verboten wurde (wahrscheinlich dann auch in Frankreich). Manchmal führten die Pastoren doch noch Kirchenbücher, es war aber eher die Ausnahme als die Regel.

                Ich habe mehrmals gelesen, dass irgendwann in Frankreich die Kirchenbuchführung wieder aufgenommen wurde. Diese oblag dann aber natürlich vollständig der Kirche und es gab keine staatliche Kontrolle. Welche Qualität/welchen Informationsgehalt diese Bücher dann wohl haben?

                Viele Grüße
                Kleeschen
                Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                • Manni1970
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.08.2017
                  • 2396

                  #9
                  Hallo Kleeschen!

                  Danke für Deine Hinweise.

                  Es scheint also doch so zu sein, daß es in Frankreich keine einheitliche Vorgehensweise bei der KB-Führung nach etwa 1792 gab. Bis dahin liegen sie vor u. sind verm. auch weitgehend von den Mormonen verfilmt. Nach 1792 muß man eben schauen, ob sie für die gesuchte Pfarrei u. den Zeitraum überhaupt angelegt wurden.

                  Und ja, nach 1792 waren die KB - wie bei uns in Deutschland (meist) nach 1874/76 - keine offiziellen Personenstandsregister mehr. Von daher würde ich in Zweifelsfällen mich auch eher auf die Zivilregister verlassen.

                  MfG
                  Manni

                  Kommentar

                  • Svenja
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2007
                    • 4353

                    #10
                    Hallo

                    In Frankreich sind sowohl die Kirchenbücher vor 1793 als auch die Standesamtseinträge ab 1793 in den Online-Archiven der Archives départementales kostenlos einsehbar, ebenso auch die Volkszählungen bis 1936 (teilweise sogar schon bis 1946). Sterbeeinträge sind meist bis und mit 1. Weltkrieg online einsehbar, teilweise auch schon inkl. der Zeit des 2. Weltkrieges (z.B. in Paris, Metz, Lyon). In manchen Städten sind die Standesamtseinträge und/oder Volkszählungen in den archives municipales zu finden.

                    Gruss
                    Svenja
                    Zuletzt geändert von Svenja; 31.05.2023, 17:37.
                    Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
                    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

                    Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

                    Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

                    Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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                    • Manni1970
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.08.2017
                      • 2396

                      #11
                      Hallo Svenja,

                      ja, die Franzosen sind da schon ziemlich weit. Das ist mir bei meinen wenigen Recherchen in Elsaß-Lothringen schon aufgefallen. Die Anzeigetechnik ist ganz gut, ebenso sind die Zugriffszeiten recht kurz.

                      Unseren Rückstand bei solchen Dingen werden wir in Deutschland so schnell auch nicht aufholen.

                      MfG
                      Manni

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