Hallo!
Ich habe bisher noch nicht oft Familienforschung in Frankreich betrieben, vor allem nicht außerhalb von Elsaß-Lothringen.
In der Regel enden doch die Kirchenbücher in Frankreich um 1792/93, weil eben die franz. Revolution die Personenstandsführung in die Hände des Staates übergab. Daher brauchten die Pfarrer keine KB mehr zu führen oder es wurde ihnen vielleicht sogar untersagt.
Angenommen 1880 - also lange danach - hatte jemand 100 km von seinem Heimatdorf A entfernt einen Unfall und verstarb im Dorf B.
Die Sterbeurkunde wurde im für den Ort B zuständigen Standesamt ausgestellt.
Der Leichnam wurde "nach Hause" in das Dorf A gebracht und dort von einem Pfarrer beerdigt.
Für diese Beisetzung gibt es ja kein Bg-KB, der Standesbeamte vom Dorf A hat damit auch nichts zu tun.
Frage: Eine solche Beisetzung für einen auswärts Verstorbenen wurde also in Frankreich eben bspw. um 1880 nirgends festgehalten - habe ich das richtig verstanden?
Merci d'avance
MfG
Manni
Ich habe bisher noch nicht oft Familienforschung in Frankreich betrieben, vor allem nicht außerhalb von Elsaß-Lothringen.
In der Regel enden doch die Kirchenbücher in Frankreich um 1792/93, weil eben die franz. Revolution die Personenstandsführung in die Hände des Staates übergab. Daher brauchten die Pfarrer keine KB mehr zu führen oder es wurde ihnen vielleicht sogar untersagt.
Angenommen 1880 - also lange danach - hatte jemand 100 km von seinem Heimatdorf A entfernt einen Unfall und verstarb im Dorf B.
Die Sterbeurkunde wurde im für den Ort B zuständigen Standesamt ausgestellt.
Der Leichnam wurde "nach Hause" in das Dorf A gebracht und dort von einem Pfarrer beerdigt.
Für diese Beisetzung gibt es ja kein Bg-KB, der Standesbeamte vom Dorf A hat damit auch nichts zu tun.
Frage: Eine solche Beisetzung für einen auswärts Verstorbenen wurde also in Frankreich eben bspw. um 1880 nirgends festgehalten - habe ich das richtig verstanden?
Merci d'avance
MfG
Manni
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