Adoption - komme nicht wirklich weiter

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  • BarbaraLauer
    Benutzer
    • 16.04.2020
    • 55

    Adoption - komme nicht wirklich weiter

    Ich hatte dies Thema glaub ich schon mal aufgegriffen. Ich habe eigentlich nur das Problem, was meine väterliche Linie betrifft. Da wird von allen Seiten mit dem leiblichen Vater total abgeblockt. Ich habe nicht mal die Chance nicht mal die Geburtsurkunde zu bekommen. Er kommt nicht gebürtig aus Hannover und ich habe selbst bei der Entfernung derzeit nicht die Möglichkeit selbst hinzufahren, da kein Auto vorhanden ist.

    Bei der mütterlichen Linie ist das aber alles komischerweise ohne Probleme möglich. Standesamt angefragt, bekomme jetzt auch die Sterbeurkunde von meinen leiblichen Opa, wo auch der genaue Geburtsort mit drauf stehen wird und bin da ein ganzes Stück weiter gekommen.

    Selbst als ich damals vor etlichen Jahren von der Adoption ja nur durch eigene Nachforschungen erfahren habe, wollte mir keiner vom Jugendamt nicht mal den Namen meines leiblichen Vaters sagen. Das ist doch eigentlich nicht rechtens oder?

    Beim Jugendamt Hameln habe ich auch das Gefühl gehabt, als wenn mir da nicht wirklich weiter helfen wollte (konnte)...weil er dort auch einige Zeit geleebt hat und ich quasi ja jetzt direkt vor Ort im Landkreis wohne.... Ich möchte doch einfach nur die Herkunft meiner leiblichen Wurzeln / Herkunft wissen, warum wird bei der Seite meines leiblichen Vaters dermaßen so geblockt? Ich habe auch die ganzen Adoptionsunterlagen (wo auch ein paar falsche Angaben drin stehen) nur über einen Anwalt erhalten. Das ganze will mir einfach nicht in den Kopf rein. Ich überlege schon, dagegen auch juristisch vorzugehen. Insbesondere würde ich auch gerne wissen wollen, wer meine Großeltern väterlicherseits gewesen sind. Denke nicht, das sie noch leben werden.. aber da komm ich ja nun auch gar nicht weiter.

    Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht? Es ist nur für mich sehr verwunderlich, das es bei der mütterlichen Linie alles ohne Probleme und mit viel Hilfsbereitschaft klappt, aber andersum beißt man sich echt die Zähne aus, da frag ich mich auch so langsam, was das Ganze soll.

    Gruß Barbara
  • cgraaf
    Erfahrener Benutzer
    • 06.12.2009
    • 351

    #2
    Hallo Barbara,


    ich würde einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Dann weißt Du genau, was geht und was nicht geht.
    MvH

    Carsten

    Kommentar

    • BarbaraLauer
      Benutzer
      • 16.04.2020
      • 55

      #3
      und ich weiß aus den Erzählungen meiner leibliichen Mutter, die aus mir nicht verständlichen Gründen den Kontakt abgebrochen hat, mir auch noch mehrere "Väter" präsentieren könnte. Das heißt theoretisch könnten auch noch andere infrage kommen, als der in meinen Adoptionsunterlagen steht. Nur sie rückt nicht wirklich mit der Sprache raus und wenn ich versuche das Thema anzusprechen, dann kommt gar keine Antwort. Das macht mich schon etwas traurig und ich wollte nicht als letzte Möglichkeit sehen, das ich juristisch noch dagegen vorgehen muss, aber ich möchte doch endlich auch Gewißheit haben, wer mein leiblicher Vater ist. Wenn ich schon so rücksichtslos von meiner Adoption erfahren musste, dann sollte man doch nicht noch mehr um den heißen Brei reden, ich bin doch kein kleines Kind mehr, sondern meine Uhr tickt auch und wer weiß, ob ich ihn überhaupt "lebend" finde. An Vermißt zu schreiben, hab ich auch schon gedacht....

      Kommentar

      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2142

        #4
        Hallo

        Hast du schon in Betracht gezogen, dass das Thema für deine leibliche Mutter extrem belastend sein könnte? Meistens gibt man sein Kind ja nicht aus Spass zur Adoption frei.
        Ich hatte einen Fall in meiner sehr, sehr entfernten Verwandtschaft, bei dem standesamtlich festgehalten wurde, dass der Vater des Kindes der sehr jungen Mutter nicht festgestellt werden konnte, da laut Aussage der Mutter drei mögliche Väter in Frage kämen. Das war in den 1970ern. Das Kind wird nie wissen, wer der leibliche Vater ist.

        Hast du dich schon an Beratungsstellen für Adoptierte gewandt? Also nicht nur familienrechtlicher Anwalt, sondern allenfalls auch sowas wie Hilfe für Adoptierte, die einerseits bei der Suche nach den leiblichen Eltern Tipps geben können, andererseits aber auch psychologisch helfen oder vermitteln können. Ob es sowas überhaupt gibt – keine Ahnung, aber informiere dich doch, ob es sowas in deinem Wohnort oder in der nächstgrösseren Stadt gibt.
        Ich fände psychologische Unterstützung hilfreich, und das ist überhaupt nicht böse gemeint. Denn du hast dein Bedürfnis, deinen leiblichen Vater kennen zu wollen, aber deine leibliche Mutter hat das Bedürfnis, nicht darüber sprechen zu wollen oder zu können. Da gibt es einen Konflikt und wenn du mehr Verständnis für die Situation aufbringen kannst, wird dir das allgemein bestimmt auf irgendeine Art helfen.

        Ansonsten fiele mir noch ein DNA-Test ein, aber das ist halt immer ein sehr grosser Zufall, wenn man da wirklich Übereinstimmungen findet. Noch sind immer noch am ehesten US-Amerikaner in den Datenbanken drin, selbst wenn du da einen Treffer landest, ist es vielleicht "nur" ein Cousin 12. Grades und dann weisst du ja noch längst nicht, wie du mit dem verwandt bist.

        Ich wünsche dir viel Erfolg.
        Viele Grüsse von Garfield

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Hallo,

          mal ganz abgesehen von psychischen Problemen, die auf beiden Seiten bestehen werden/können, gibt es im Inet einen recht interessanten Artikel:

          Wie kann ein Adoptivkind erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind?

          Adoptivkinder haben das Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Ab dem 16. Lebensjahr haben sie ein eigenständiges Recht darauf, die Vermittlungsunterlagen einzusehen. Die Zustimmung der Adoptiveltern ist ab dem 16. Geburtstag des Kindes nicht mehr notwendig. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen. Die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.

          Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

          Auch ein adoptiertes Kind, das bei einer sogenannten vertraulichen Geburt zur Welt gekommen ist, hat das Recht, Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Für diese Kinder wird ein sogenannter Herkunftsnachweis mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der leiblichen Mutter erstellt, den das Kind mit 16 Jahren einsehen darf. Nur in Ausnahmefällen, wie zur Abwehr von Gefahren, und nach familiengerichtlicher Prüfung kann die leibliche Mutter verhindern, dass das Kind ihre Daten erfährt. Das Familiengericht prüft in diesem Fall, ob wichtige Gründe vorliegen, die eine Beibehaltung der Anonymität der leiblichen Mutter rechtfertigen. Wichtig: Der Herkunftsnachweis ist nicht Teil der Adoptionsvermittlungsakte, sondern wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt.

          Zusätzlich kann man im Alter von 16 Jahren seine Abstammung über einen Antrag beim Geburtsstandesamt klären. Aus dem Geburtseintrag gehen in der Regel die leiblichen Eltern hervor, zumindest aber die leibliche Mutter. Ausnahmen sind Findelkinder oder anonyme Geburten. Man erhält so den Namen sowie den Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt und das Geburtsdatum der leiblichen Mutter oder der Eltern.


          Barbara, waren Deine leiblichen Eltern verheiratet? - Was steht in Deiner eigenen "Original"-Geb.-Urkunde, die hast Du ja sicherlich. Wenn Deine leiblichen Eltern nicht verheiratet waren, wird der leibliche Vater wahrscheinlich nicht genannt sein.

          In den Adoptionsunterlagen wird ein leiblichet Vater genannt; Deine Mutter möchte gegebenenfalls "mehrere Väter präsentieren" (Zitat).
          Wer versichert, dass der in den Unterlagen angegebene Vater auch wirklich der richtige ist?

          "Man erhält so den Namen sowie den Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt und das Geburtsdatum der leiblichen Mutter oder der Eltern." - Daraus geht nicht hervor, dass ein adoptiertes Kind auch ein Recht auf Einsicht in die Geb.-Urkunde des leiblichen Vaters hat.

          Mit der Adoption erlöschen alle verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern. Heißt also, die leiblichen Eltern (und deren Vorfahren) sind keine "direkte Linie" mehr. Damit dürften die allgemeinen Datenschutzfristen Gültigkeit haben, und mit der Suche nach Infos zu Großeltern usw. wird's schwer werden.

          Dennoch, es ist sicherlich kein Fehler, sich bei entsprechenden Stellen beraten zu lassen, die sich mit den Rechten von adoptierten Kindern auskennen, das muss im ersten Schritt nicht zwingend ein Jurist sein.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28378

            #6
            Hallo Barbara,


            ja, das Thema um Dich und Deinen Vater hatten wir schon vor 8 Jahren
            hier und hier und bestimmt auch noch in anderen alten Themen von Dir!
            Nutze die Forensuche und gib ins normale Suchfeld Deinen alten Nick Lauer1974 ein. Du mußt Dich nur ein bisschen durchscrollen und Du findest Deine alten Themen wieder.


            Zitat von BarbaraLauer Beitrag anzeigen
            Ich habe nicht mal die Chance nicht mal die Geburtsurkunde zu bekommen.
            hier
            hattest Du immerhin den Taufschein Deines Vaters bekommen, ist das nichts?


            Da die ganze Geschichte definitiv noch unter den Datenschutz fällt und wir hier sowieso keine juristischen Ratschläge veröffentlichen dürfen, solltest Du den Vorschlag von cgraaf beherzigen und Dir vielleicht doch mal juristische Hilfe holen.

            Ideen zum Umgang mit Deiner Mutter hat Dir ja Garfield schon ein paar gute Vorschläge gemacht, die solltest Du Dir auch überlegen.


            Wende Dich an die Stellen, die sich wirklich damit auskennen!


            In Anbetracht der Gründe, warum Du Dich letztes Mal aus dem Forum verabschiedest hast und um des lieben Forumfriedens werde ich dieses Thema nun schließen.
            Denn eine endlose Diskussion, die hier bereits einmal geführt wurde brauchen wir nicht nochmal.




            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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