Strafgesetzbuch 1939, wer kann helfen?

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    Strafgesetzbuch 1939, wer kann helfen?

    Hallo,

    in der Militärakte meines Urgroßvaters steht dass er 1939 in der Wehrmacht
    zu über einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde.
    Dies wurde nie vollstreckt weil er leider 1943 an hohem Blutdruck starb.
    Als Grund für seine Strafe steht in der Akte:

    "Ungehorsam vor versammelter Mannschaft nach §95 K St Gb."

    Kann mir bitte jemand sagen was dieser Paragraf aussagte?
    Ich konnte nur das StGb vor oder nach dem zweiten Weltkrieg finden,
    von der besagten Zeit aber leider gar nicht.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,


    zumindest eine Fassung des § 95 https://www.jura.uni-muenchen.de/fak...n/milstgbd.pdf S 14
    dazu hier: https://d-nb.info/969779429/34 auf pdf-S 33 Zitat

    Ein im Dezember 1936 fertig gestellter Gesetzentwurf für ein neues, nationalsozialistisches „Wehrmachtstrafgesetzbuch“ wurde nicht verab-schiedet, da sich in den Augen der meisten Militärjuristen das alte MStGB prinzipiell bewährt hatte.

    Gruß


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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