Erbfolge in der Oberpfalz im 17. Jh.?

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1359

    Erbfolge in der Oberpfalz im 17. Jh.?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 17. Jh.
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Oberpfalz
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo ihr Oberpfalz-Kundigen!

    Weiß jemand von euch, wie in der Oberpfalz einst (zumindest im 17. Jh.) die Erbfolge geregelt war? Hatte der älteste oder der jüngste Sohn das Anwesen übernommen? (Aus Ludwigsstadt weiß ich nämlich, dass der Jüngste erbte, aber die Geschwister auszahlen musste.)

    Ich habe in der Familie Oberndorfer aus Eschenbach nämlich die Namen der drei Söhne - aber nur von einem das Geburtsdatum. Ein anderer erbte das Haus. Bei dessen Tod müssen seine Kinder noch recht jung gewesen sein, da die beiden anderen Brüder die Vormundschaft über die Waisen hatten. Wäre der Verstorbene der älteste gewesen, hätte er sehr spät seine Kinder bekommen.
    Deshalb frage ich mich, ober er evtl. der Jüngste gewesen ist?

    Viele Grüße
    von Jettchen
  • Artsch
    Erfahrener Benutzer
    • 14.07.2013
    • 1933

    #2
    Hallo Jettchen,

    der Jüngste erbte den Hof und zahlte die anderen aus. So habe ich das gelesen. Ich kann dir die Quelle nicht nennen. Habe mir dies nur gemerkt, weil ich es ungewöhnlich fand.
    Muss im vergangenen Jahrhundert auch noch so gewesen sein. In einem mir bekannten Fall, erbte die Jüngste von 7 Mädchen den Hof.

    Beste Grüße
    Artsch

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    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1359

      #3
      Danke Artsch, das ist für mich sehr hilfreich. Auch ich weiß es aus Ludwigsstadt nur aus mündlicher Überlieferung und der Beobachtung in einer langen Ahnenreihe. Gut, dass du dies auch aus der Oberpfalz kennst.

      Viele Grüße
      von Jettchen

      Kommentar

      • JuHo54
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2008
        • 1059

        #4
        Hallo Artsch,
        das ist eigentlich nicht ungewöhnlich, sondern eher , dass der älteste Sohn den Hof erbte. Oft lagen ja zwischen den ältesten Kindern und den jüngsten Jahrzehnte und wenn der älteste den Hof geerbt hätte, er wird ja nicht in jedem Fall so lange gewartet haben bis die Eltern tot waren, was wird dann mit den jüngeren Kindern?Solange noch jüngere Kinder im Haus waren, haben die Eltern selbst den Hof noch bewirtschaftet und sind nicht aufs Altenteil gezogen...Wenn der jüngste Sohn soweit war, dass er den Hof bewirtschaften konnte, konnten sie sich problemlos zurückziehen...Viele Höfe waren auch nicht so groß , dass man sie hätte problemlos teilen können...
        Das war z.B. auch in Oberschlesien so...
        Liebe Grüße
        Jutta
        Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
        nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
        nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
        was den größten Genuss gewährt.
        Carl Friedrich Gauß


        FN Wittmann und Angehörige - Oberpfalz-Westpreußen/Ostpreußen/Danzig - Düsseldorf- südliches Afrika
        FN Hoffmann und Angehörige in Oberschlesien- FN Rüsing/Gierse im Sauerland

        IG Oberpfalz- IG Düsseldorf und Umgebung - IG Bergisches Land - IG Ostpreußen-Preußisch Holland -IG Nürnberg und Franken

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        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3277

          #5
          Hallo,

          ich habe mich auch lange Zeit gewundert. Aber meistens erbte das Jüngste Kind den Hof,
          da bei einer großen Zahl von Kindern, ja schon sehr viele Ältere Kinder auf eigenen Füßen standen.
          Die Jüngsten Kinder mußten versorgt werden und solange haben die Eltern den Hof noch selbst versorgt.
          Der Hof-Erbe mußte dann noch die Geschwister auszahlen, die noch nicht ausgezahlt waren.
          Oft überstiegen die Kosten den Wert des Hofes, das war in meiner Familie öfters (Grenze Ober- und Niederbayern) der Fall.
          Der Hoferbe übernahm die Schulden der Eltern, übernahm die Auszahlung der Geschwister und übernahm auch noch den Austrag der Eltern, der oft nicht gering war.

          Das Leben unserer Vorfahren war nicht leicht. Nichts mit der "Guten alten Zeit"

          Vi8ele Grüße
          Gudrun

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4823

            #6
            Hallo.

            ein weiterer Grund für die Bevorzugung des jüngsten Kindes bei der Hofweitergabe, war auch der, daß zumindest in Niederbayern bei der Übergabe Gebühren an die Grundherrschaft fällig wurden.

            Wenn man wartete bis das jüngste Kind soweit war, konnte man diese Gebühren hinausschieben.
            Gruß
            gki

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            • Jettchen
              Erfahrener Benutzer
              • 16.10.2011
              • 1359

              #7
              Genau das war auch der Grund im Frankenwald! So musste man in 100 Jahren statt etwa 4 mal nur 3 mal Gebühren entrichten.

              Dass mir so viele diese Erbfolge bestätigen, finde ich echt prima! Danke!

              Jettchen

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              • Araminta
                Erfahrener Benutzer
                • 12.11.2016
                • 599

                #8
                Hallo,

                ich habe kürzlich in einem Buch gelesen, dass es in einer Gemeinde im Allgäu wohl auch üblich war, den Hof an den jüngsten Sohn abzugeben. Das kam mir wirklich sehr ungewöhnlich vor, weil ich es bisher auch immer anders kannte. Ich konnte mir auch nicht erklären, weshalb der Hof an den Jüngsten gehen sollte....
                Also, auch wenn die Antwort schon lange zurück liegt, vielen Dank dafür.

                Vielleicht kennt noch jemand solche Fälle auch aus späteren Tagen?

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