Staatsarchiv Marburg - Zweitbücher Personenstandsurkunden

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  • moorbold1
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    Staatsarchiv Marburg - Zweitbücher Personenstandsurkunden

    Hallo,

    ich habe im Moment folgendes Problem:

    Benötige Personenstandsurkunden, welche schon Archivgut sind.

    Seit Nov. 2009 ist für die Archivierung der Zweitbücher (Personenstandsbücher) für das Land Hessen das Staatsarchiv Marburg zuständig.

    Die Erstbücher verbleiben bei den Komunen.

    Sind diese Zweitbücher eine direkte Kopie der Erstbücher (inclusive allen Randbemerkungen) oder nur Abschriften ohne die (für uns Forscher wichtigen) Randbemerkungen?
  • moorbold1

    #2
    Hallo Hessenforscher,

    hatte noch niemand von euch mit dem Staatsarchiv Marburg in Sachen Personenstandsurkunden zu tun?

    Kommentar

    • moorbold1

      #3
      Hurra, es meldete sich doch noch einer bei mir (außerhalb des Forums).

      Er meinte, dass die Hessenforscher hier "komisch" wären.

      Scheinbar hat er recht


      P.S.:

      Thema bitte schließen!

      Kommentar

      • Der Suchende
        Gesperrt
        • 04.07.2008
        • 2360

        #4
        Personenstandsarchich

        Hallo Moorbold,
        wenn Du bei Tante Gugelhupf "Personenstandsarchiv Hessen" eintippst bekommt Du auch eine Antwort auf Deine Frage.
        Das Archiv Marburg hat eine Zweigstelle "Neustadt" bekommen, wo sich die Zweitschriften befinden.
        Ich selbst habe damit noch nicht zu tun gehabt, sondern auch immer nur mit einem Auge mitgelesen.
        Hoffe damit ein bischen helfen zu können.
        Viele Grüße
        Heinrich

        Kommentar

        • Rheingauner
          Erfahrener Benutzer
          • 07.08.2006
          • 259

          #5
          Zitat von moorbold1 Beitrag anzeigen
          Er meinte, dass die Hessenforscher hier "komisch" wären.
          Scheinbar hat er recht
          Auch wenn der Smiley hinten dran sitzt, finde ich das doch extrem frech...
          Scheinbar wissen andere Leute besser Bescheid als wir hier...
          Grüße
          Björn
          -----------

          IG Rheingau
          http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

          Kommentar

          • hessemaedche
            Benutzer
            • 17.11.2008
            • 64

            #6
            Personenstandsarchiv Hessen

            Hallo Moorbold, hier ein uraltes Thema zum Personenstandsarchiv Hessen, das ich eingestellt hatte und von fast 600 Benutzern gelesen wurde. Hättest Du erstmal die Suchfunktion benutzt, müssstest Du "komische Hessenforscher" nicht bemühen..
            Gruß, Hessmaedche

            Personenstandsarchiv Hessen ab 01.01.2011
            Grundbuch- und Personenstandsarchiv Hessen
            Anfang des Jahres 2011 wird die Außenstelle Neustadt (Hessen) offiziell in Betrieb genommen. In ihr befinden sich drei Einrichtungen unter einem Dach. Im Grundbucharchiv Hessen werden als landesweite Einrichtung geschlossene Grundbuchunterlagen der hessischen Grundbuchämter archiviert und verwaltet. Das Personenstandsarchiv Hessen wurde im November 2009 zur Archivierung aller archivreifen Sicherungsregister der hessischen Standesamtsaufsichtsbehörden eingerichtet. Hier steht für Forschungszwecke ab 1. Januar 2011 ein eigener Lesesaal zur Verfügung. Im vorderen Teil des Gebäudes ist die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs Marburg untergebracht, in der schadhaftes Archivgut im Einzelfall fachgerecht behandelt wird.
            Adresse: Grundbuch- und Personenstandsarchiv Hessen, Außenstelle Neustadt, Leipziger Straße 83, 35279 Neustadt

            Quelle: http://www.staatsarchiv-marburg.hess...f-e2389e481851
            Der Ausgangspunkt: das novellierte Personenstandsrecht
            Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 haben sich bedeutende Veränderungen für Archive und Forschung ergeben: Die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, werden nun nach Ablauf bestimmter Fristen zu Archivgut. Damit richtet sich ihre Benutzung nach den archivrechtlichen Regelungen (in Hessen nach dem Hessischen Archivgesetz und der Benutzungsordnung).
            Bislang konnte die Einsicht und die Durchsicht der Bücher sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden nur „von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.“ Andere Personen mussten zu diesem Zweck ein „rechtliches Interesse“ glaubhaft machen (vgl. Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. August 1957, § 61). Nun stehen folgende Personenstandsunterlagen wissenschaftlichen Recherchen und der genealogischen Forschung im Rahmen der archivrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung:
            - Sterberegister, die vor 30 Jahren,
            - Heiratsregister, die vor 80 Jahren und
            - Geburtenregister, die vor 110 Jahren
            geschlossen wurden und deren Fortführungsfristen abgelaufen sind.

            Einrichtung eines Personenstandsarchivs
            Das novellierte Personenstandsgesetz sieht vor, dass die Personenstandsregister und die Sicherungsregister räumlich voneinander getrennt aufzubewahren sind. Daher regeln in Hessen die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisauschüssen (vgl. Hessisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz vom 19. November 2008, § 6).
            Zur Archivierung der Zweitbücher ist zum 1. November 2009 am Staatsarchiv Marburg das Personenstandsarchiv Hessen eingerichtet worden. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind.

            Übernahme
            Derzeit werden die Zweitbücher aus den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Hessens ins Personenstandsarchiv übernommen und archiviert. Die Listen, die zur Erfassung der abgabereifen Registerbände und eventuell vorhandener separater Namensverzeichnisse vorgesehen sind, stehen hier zum Download bereit.
            Für Fragen zur Anbietung der Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

            Benutzung
            Ab 1.1.2011 stehen die Zweitbücher folgender Standesamtsaufsichten im Benutzersaal in Neustadt zur Verfügung: Landkreise Gießen, Groß-Gerau, Vogelsbergkreis, Stadt Darmstadt, Stadt Offenbach a.M.
            Die vorhandenen Registerbände können online recherchiert werden über www.hadis.hessen .de (Staatsarchive > Hessisches Staatsarchiv Marburg > Personenstandsarchiv) .

            Öffnungszeiten des Benutzersaals:
            Mittwoch und Donnerstag, 9.00-16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
            Kontakt

            Personenstandsarchiv Hessen
            Leipziger Straße 83
            35279 Neustadt (Hessen)
            E-Mail: personenstandsarchiv@stama.hessen.de
            Tel. +49 (0) 6692 20388-0
            Fax. +49 (0) 6692 20388-19
            Ansprechpartnerinnen:
            Dr. Katrin Marx-Jaskulski
            E-Mail: katrin.marx-jaskulski@stama.hessen.de
            Tel. +49 (0) 6692 20388-24
            Sabine Dietzsch-Uhde
            E-Mail: sabine.dietzsch-uhde@stama.hessen.de
            Tel. +49 (0) 6692 20388-10

            Kommentar

            • Heiku
              Benutzer
              • 23.08.2011
              • 42

              #7
              Hallo Hessemaedche,
              habe am rechten Rand gesehen, dass Du heute 3-jähriges "Jubiläum" hast (17.11.). Gratuliere!
              Heinz

              Kommentar

              • moorbold1

                #8
                Zitat von Der Suchende Beitrag anzeigen
                Hoffe damit ein bischen helfen zu können.
                Hallo Heinrich,

                das sage ich doch einfach mal DANKE

                Kommentar

                • moorbold1

                  #9
                  Zitat von Rheingauner Beitrag anzeigen
                  Auch wenn der Smiley hinten dran sitzt, finde ich das doch extrem frech...
                  Scheinbar wissen andere Leute besser Bescheid als wir hier...
                  Hallo Björn,

                  war doch nicht bös' gemeint

                  Kommentar

                  • moorbold1

                    #10
                    Zitat von hessemaedche Beitrag anzeigen
                    ...hier ein uraltes Thema zum Personenstandsarchiv Hessen, das ich eingestellt hatte und von fast 600 Benutzern gelesen wurde. Hättest Du erstmal die Suchfunktion benutzt, müssstest Du "komische Hessenforscher" nicht bemühen..
                    Hallo Hessemaedche,

                    ich gebe dir vollkommen Recht.

                    Das Thema ist uralt und hat schon sooo einen langen Bart

                    Zu den 600 Besuchern zählte ich natürlich auch.

                    Ich habe also meine Hausaufgaben gemacht

                    Leider fand ich in deinem alten Beitrag keine Antworten auf mein Anliegen, deswegen hatte ich diesen Thread eröffnet.

                    Im Internet wurde ich nicht fündig.

                    Zum Glück konnte mir ein Hessenforscher dann doch die passenden Antworten geben.

                    Kommentar

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