Hallo,
ich habe im Moment folgendes Problem:
Benötige Personenstandsurkunden, welche schon Archivgut sind.
Seit Nov. 2009 ist für die Archivierung der Zweitbücher (Personenstandsbücher) für das Land Hessen das Staatsarchiv Marburg zuständig.
Die Erstbücher verbleiben bei den Komunen.
Sind diese Zweitbücher eine direkte Kopie der Erstbücher (inclusive allen Randbemerkungen) oder nur Abschriften ohne die (für uns Forscher wichtigen) Randbemerkungen?
ich habe im Moment folgendes Problem:
Benötige Personenstandsurkunden, welche schon Archivgut sind.
Seit Nov. 2009 ist für die Archivierung der Zweitbücher (Personenstandsbücher) für das Land Hessen das Staatsarchiv Marburg zuständig.
Die Erstbücher verbleiben bei den Komunen.
Sind diese Zweitbücher eine direkte Kopie der Erstbücher (inclusive allen Randbemerkungen) oder nur Abschriften ohne die (für uns Forscher wichtigen) Randbemerkungen?
Kommentar