"Außerehelich" ungleich "unehelich"?

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  • Geschichtensucher
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2021
    • 730

    [gelöst] "Außerehelich" ungleich "unehelich"?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1850
    Region, aus der der Begriff stammt: Pommern



    Liebe MItforscher,


    mein Vorfahr Friedrich Wolfgram wird in seinem Traueintrag als außerehelicher Sohn seiner Mutter Charlotte Wolfgram bezeichnet.


    Heißt das, sie war verheiratet und ist fremdgegangen ODER war sie nicht verheiratet? Gibt es also einen Unterschied zu "unehelich"?


    Danke und LG IRis
    Beste Grüße, Iris
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #2
    Hallo Iris,

    meiner Meinung nach läßt sich "außerehelich" nur dahingehend interpretieren, daß das Kind mit einem Mann gezeugt wurde, mit dem die Mutter nicht verheiratet war, wobei sie sehr wohl verheiratet war, aber eben nicht mit dem Vater des Kindes. "Unehelich" hingegen bedeutet lediglich, daß die Eltern nicht miteinander verheiratet waren.

    Ohne Gewähr!

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Zitat von Geschichtensucher Beitrag anzeigen
      ... Gibt es also einen Unterschied zu "unehelich"? ...
      Hallo
      nein, kein Unterschied



      Beispiel synonymer Verwendung:
      Angehängte Dateien
      Viele Grüße

      Kommentar

      • fps
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2010
        • 2157

        #4
        Hm, ist das so, consanguineus?
        Das Kind hat offenbar den Nachnamen seiner Mutter erhalten - das deutet auf eine ledige Mutter hin.
        Gibt es denn eine Eheschließung der Kindsmutter vor dem Geburtsdatum?
        Und wie ließ sich früher eine fremde Vaterschaft nachweisen?
        Gruß, fps
        Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
          ... meiner Meinung nach läßt sich "außerehelich" nur dahingehend interpretieren, daß das Kind mit einem Mann gezeugt wurde, mit dem die Mutter nicht verheiratet war, wobei sie sehr wohl verheiratet war ...
          Nein, denn dann wäre dieses Kind ehelich geboren !!! (nur halt von einem anderen Vater gezeugt)
          Er wäre also der eheliche Sohn seiner Mutter Charlotte
          Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 04.03.2022, 00:06.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5525

            #6
            Okay, ich habe versucht, die Frage des Unterschieds zwischen "außerehelich" und "unehelich" GRUNDSÄTZLICH zu beantworten. Auf den KONKRETEN FALL bezogen, habt Ihr natürlich recht.

            Viele Grüße
            consanguineus
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
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            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28326

              #7
              Hallo,

              eindeutig Synonyme!

              DRW

              GRIMM
              UNEHELICH
              ...
              2) wie bei unecht eng an die rechtliche grundbedeutung anschlieszend, illegitimus, spurius, nothus, amasius, amatorius; heutige hauptbedeutung. vgl. unêkint, auszereheliche, unechte, unehrliche, unrechte, ledige, natürliche, wahnbürtige kinder, bastard, bankert, bankbein, beihaspel, .....
              Viele Grüße .................................. .
              Christine
              sigpic .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • Geschichtensucher
                Erfahrener Benutzer
                • 03.09.2021
                • 730

                #8
                Herzlichen Dank für Eure rege Teilnahme und Hilfe! Es ist also das gleiche


                Die andere Annahme basierte auf unserem heutigen Sprachverständnis, dass nur etwas "außer" stattfinden kann, wenn auch "ehe" da ist.


                Danke, X-Tine, für die vielen Synomyme, da wird einem kalt, arme Kinder, arme Mütter...


                Einen schönen Tag für euch alle!
                Beste Grüße, Iris

                Kommentar

                • sternap
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.04.2011
                  • 4071

                  #9
                  Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                  Hallo Iris,

                  meiner Meinung nach läßt sich "außerehelich" nur dahingehend interpretieren, daß das Kind mit einem Mann gezeugt wurde, mit dem die Mutter nicht verheiratet war, wobei sie sehr wohl verheiratet war, aber eben nicht mit dem Vater des Kindes.
                  Ohne Gewähr!

                  Viele Grüße
                  consanguineus

                  nach heutigem recht funktioniert dein gedanke nicht.


                  isa ist mit ken verheiratet, sie wird vom hausfreund tom schwanger.
                  das kind ist, weil in der ehezeit gezeugt, nach gesetz dennoch ehelich. ehemann ken kann dagegen klagen...
                  freundliche grüße
                  sternap
                  ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                  wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 5525

                    #10
                    Zitat von sternap Beitrag anzeigen
                    isa ist mit ken verheiratet, sie wird vom hausfreund tom schwanger.
                    das kind ist, weil in der ehezeit gezeugt, nach gesetz dennoch ehelich. ehemann ken kann dagegen klagen...

                    Laß mal den rechtlichen Aspekt beiseite. Das Kind, was Hausfreund Tom mit Isa gezeugt hat, ist außerehelich gezeugt, weil nicht in der Ehe Ken/Isa. Außerehelich = außerhalb einer bestehenden Ehe. Möglicherweise entspricht diese Definition nicht dem aktuell vorherrschenden Rechtsverständnis, sie erfüllt aber die Kriterien des gesunden Menschenverstandes.
                    Suche:

                    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                    Kommentar

                    • hmw
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.06.2016
                      • 1369

                      #11
                      Außerehelich und unehelich sind Synonyme.

                      Kommentar

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