Zu frühe Wiederverheiratung einer Witwe?

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  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    Zu frühe Wiederverheiratung einer Witwe?

    Hallo,

    bisher habe ich immer gedacht, dass eine Witwe mit ihrer Wiederverheiratung lange genug warten musste, dass eine mögliche Schwangerschaft vom verstorbenen Ehemann entweder erwiesenermaßen nicht vorlag oder das Kind geboren wurde.

    Jetzt bin ich aber auf einen Fall gestoßen, wo sich anscheinend eine Witwe nach etwas mehr als 3 Monaten hochschwanger neu verheiratete. Das Kind, das 2 Wochen später getauft wird, wird mit "posthumus" klar als Kind des verstorbenen Ehemanns benannt. Das Ganze fand im katholischen Westfalen statt, daher kann man wohl für das Kind annehmen, dass es sicherlich nicht älter als ein paar Tage war als es getauft wurde.

    Hier die Chronologie der Ereignisse zur Verdeutlichung:
    Ende Dezember 1773 - Tod des Ehemanns
    9. April 1774 - Wiederverheiratung der Witwe
    24. April 1774 - Taufe des posthum geborenen Kindes

    Hatte jemand schon mal so einen Fall? Bisher hatte ich maximal Bräute, die sich kurz nach der Geburt erneut verheiratet hatte.

    LG,
    Antje
  • ReReBe
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2016
    • 2540

    #2
    Hallo Antje,

    ich wollte Dich schon in Deinem vorausgegangenen Thread auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen. Jetzt warst Du hiermit schneller.

    So einen Fall hatte ich selber auch noch nicht, kann mir das aber durchaus vorstellen.

    Der Pfarrer scheint es mit der Namensnennung anscheinend nicht so genau genommen zu haben. Wie kann es sein, dass der Vater des am 1.1.1777 geborenen Kindes hier nicht mit seinem bei Heirat 1774 eingetragenen Nachnamen genannt wird sondern er und das Kind mit Hittlenkemper, dem Nachnamen des verstorbenen Ehemannes der Braut/Mutter benannt werden?

    Bis auf die Namensgebung scheint in diesem Fall aber alles schlüssig zu sein.

    Gruß
    Reiner

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    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4399

      #3
      Hallo Antje,

      Bisher hatte ich das eher das der Witwer innerhalb 6-12 Monaten erneut heiratete. Soweit ich weiß- muss nicht so oder so eine Erlaubnis zum vorzeitigen heiraten vorgelegen haben?

      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo,

        ja, ich hatte den Thread hier schon vorbereitet, wollte aber noch mit dem Latein sicher sein

        Zitat von ReReBe Beitrag anzeigen
        Der Pfarrer scheint es mit der Namensnennung anscheinend nicht so genau genommen zu haben. Wie kann es sein, dass der Vater des am 1.1.1777 geborenen Kindes hier nicht mit seinem bei Heirat 1774 eingetragenen Nachnamen genannt wird sondern er und das Kind mit Hittlenkemper, dem Nachnamen des verstorbenen Ehemannes der Braut/Mutter benannt werden?
        Das ist Westfalen Der Mann hat auf dem Hof eingeheiratet und taucht dann nur noch unter diesem (Hof)Namen auf. Es kommt (vor allem vor dem 19. Jh.) recht häufig vor, dass der Geburtsnachname dann nie wieder genannt wird.

        Wieso kannst du dir das vorstellen, Reiner? Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, warum man nicht einfach noch die paar Wochen bis nach der Geburt gewartet hat, wie es normalerweise üblich war.


        Frühe Wiederverheiratungen von Witwern hatte ich schon einige. Der Rekord war, wenn ich mich richtig erinnere, knapp 2 Wochen. Aber bei einer Witwe? Nichts dergleichen
        Dispense scheint der Pfarrer leider gar nicht eingetragen zu haben; ich hab bisher noch keinen einzigen gesehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der einzige Ort war, wo man wirklich niemals einen nötig hatte

        LG,
        Antje

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        • ReReBe
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2016
          • 2540

          #5
          Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
          Wieso kannst du dir das vorstellen, Reiner? Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, warum man nicht einfach noch die paar Wochen bis nach der Geburt gewartet hat, wie es normalerweise üblich war.
          Aus meinem Bauchgefühl heraus kann ich mir das erstmal durchaus vorstellen. Warum sollte das nicht möglich gewesen sein?

          Jetzt, wo Du das mit dem Einheiraten in den Hof geschrieben hast, verstärkt sich meine Vorstellung nochmal. Vielleicht hatte das ja auch mit der Erbfolge des Hofes zu tun? Erbt später der Ehemann oder erbt das Kind?

          Gab es denn um 1770 schon sowas wie Dispens? Wann waren diese für eine Heirat nötig und wer hat sie auf welcher Grundlage erteilt? In evangelischen und auch katholischen Kirchenbüchern aus den ehemaligen Ostgebieten (Schlesien, Posen, Westpreussen) habe ich nach meiner Erinnerung derartiges zu dieser Zeit noch nicht gesehen, später dann schon, erteilt vom Amtsgericht.

          Nun ja, vielleicht kann das Rätsel ja noch gelöst werden. Aber würde das dann irgend etwas ändern? Der Sachverhalt scheint doch klar, oder?

          Gruß
          Reiner

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          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2182

            #6
            Hallo Antje,
            Gründe dafür, dass man nicht noch die paar Tage wartete, wären ohne weitere Forschung Spekulation, das ist wohl allen klar.
            Allgemein gesprochen wäre denkbar: Der Kandidat machte Druck, drohte vielleicht sonst in einen anderen Hof einzuheiraten. Vielleicht hatte er Angst sonst zum Militärdienst gezogen zu werden.

            Falls schon vorher Kinder da waren, hatte er eh kaum eine Chance, dass seine späteren Kinder Hoferben würden, das weitere verringerte die Chance weiter und änderte nichts an der bestehenden Tendenz.

            Die Schwangerschaft der Braut war insofern kein Hindernis, wenn man sich den Sinn der Wartezeit vergegenwärtigt: Es gab sowas von keinen Zweifel, dass der 1. Ehemann der Vater war, dass eine frühe 2. Heirat keine Verwicklungen erbringen konnte.

            April, bzw. das gesamte Frühjahr ist esentiell für einen Landwirtschftlichen Betrieb, wenn da etwas schief läuft, kann die Ernte eines ganzen Jahres im Eimer sein. Da kann es schon mal auf 1 Woche ankommen.
            War es denn eine Heirat in einen bestehenden Hof? Nach den FN lässt es sich ja schließen.
            Grüße
            Gisela
            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

            Kommentar

            • AKocur
              Erfahrener Benutzer
              • 28.05.2017
              • 1371

              #7
              Ehrlich gesagt, keine Ahnung wer da offiziell Hoferbe war. Üblicherweise ist der neue Ehemann solange der Inhaber der Hofstelle bis das erbberechtigste Kind erbt (entweder beim Tod des Stiefvaters oder vorher durch Vertrag). Hier hat das posthume Kind geerbt, aber ich weiß nicht wann und ob noch andere Umstände reinspielten oder nicht.

              Doch, Dispense gab es schon, aber westfälische Pfarrer waren halt extrem häufig sehr schreibfaul, so dass man nicht darauf zählen darf, dass sie das angegeben hätten. Ich bin schon regelmäßig froh, wenn bei ner Hochzeit jemand ausdrücklich vidu(a/us) genannt wird oder bei ner Taufe was von "posthumus" steht. Das ist auch nicht immer der Fall.

              Ja, der reine Sachverhalt ist klar, aber ich würde schon gerne verstehen, warum das so war. Zumindest die ein oder andere Theorie zur Erklärung wäre halt schon nett. Oder wenigstens das Wissen, dass andere sowas auch schon mal gesehen haben und ich hier nicht einen absoluten Einzelfall habe.

              LG,
              Antje

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              • AKocur
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2017
                • 1371

                #8
                Hallo Gisela,

                das posthume Kind ist das Einzige aus der Ehe gewesen. Ja, es war ein bestehender Hof, Kotten genauer gesagt, also nichts großes.

                Vom Sinn der Wartezeit her, klar, hast du Recht. Aber das war ja auch bei anderen sicher mal der Fall.

                Danke für die Erklärungsideen, auch wenn es natürlich nur Theorien sind.
                Das mit der Feldarbeit würde Sinn ergeben, aber es gab noch zwei spätere Frühjahrsheiraten im Ort (eine am 26.4., die andere am 17.5.), was dann wahrscheinlich eher gegen nötige Feldarbeit spricht.
                Welches Alter müsste der Bräutigam gehabt haben, wenn er Angst vorm Militärdienst haben musste, weißt du das?

                LG,
                Antje

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                • GiselaR
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.09.2006
                  • 2182

                  #9
                  leider nicht. Ist aber eine gute Frage für das Militärforum. Man kann da natürlich auch nach googeln, aber ich finde die Menge an Informationen zu verschiedenen Epochen eher verwirrend als erhellend. Vielleicht geht es dir ja anders.

                  Grüße
                  Gisela


                  Ach ja, noch zur Landwirtschaft während der Feldbestellung im Frühjahr: Es muss ja nicht in jedem Fall gleich gut geklappt haben. April ist auch schon spät dafür (im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt )
                  Da gab es ja individuelle private und bürokratische Situationen, z.B. Beschaffung der nötigen Dokumente.
                  Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

                  Kommentar

                  • gki
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2012
                    • 4834

                    #10
                    Hallo,

                    in Bayern (konkret: östl. Niederbayern zw. 1600 und 1800) war es völlig üblich, daß 2-4 Monate nach dem Tod des Ehepartners wieder geheiratet wurde. Ungewöhnlich war es eher, wenn es länger dauerte.
                    Zuletzt geändert von gki; 27.03.2020, 12:50. Grund: Ergänzung
                    Gruß
                    gki

                    Kommentar

                    • AKocur
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.05.2017
                      • 1371

                      #11
                      Hallo gki,

                      galt das auch für Witwen? Bei Witwern ist mir das absolut geläufig, nur eben bei den hinterlassenen Ehefrauen nicht, außer sie sind schon aus dem gebährfähigen Alter raus oder eben nach Beendigung einer Schwangerschaft.

                      Ich hab noch ein bisschen gegoogelt und wenn ich das richtig verstehe, war es nach kanonischem Recht eigentlich verboten zu heiraten während man noch vom vorherigen Ehemann schwanger war. Allerdings kann ich nichts dazu finden, ob das dispensfähig gewesen wäre oder wie genau ein Dorfpfarrer es mit der Einhaltung des kanonischen Rechts so gehalten hat.

                      LG,
                      Antje

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4834

                        #12
                        Hallo Antje!

                        Ja, galt auch für Witwen, egal wie alt.

                        Die Leute konnten damals schon bis 9 zählen, da bin ich mir sicher.
                        Gruß
                        gki

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                        • gki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2012
                          • 4834

                          #13
                          Hallo Antje!

                          Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
                          Ich hab noch ein bisschen gegoogelt und wenn ich das richtig verstehe, war es nach kanonischem Recht eigentlich verboten zu heiraten während man noch vom vorherigen Ehemann schwanger war. Allerdings kann ich nichts dazu finden, ob das dispensfähig gewesen wäre oder wie genau ein Dorfpfarrer es mit der Einhaltung des kanonischen Rechts so gehalten hat.
                          Mir ist diese Regelung des CIC nicht bekannt.

                          Die Pfarrer haben jede Menge Regelungen beachtet, da würde mich wundern, wenn sie eine solche mißachtet hätten. Dispense darüber hab ich auch noch nicht gesehen.
                          Gruß
                          gki

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                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15113

                            #14
                            Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
                            ... Ich hab noch ein bisschen gegoogelt und wenn ich das richtig verstehe, war es nach kanonischem Recht eigentlich verboten zu heiraten während man noch vom vorherigen Ehemann schwanger war....
                            Hallo, bitte mit Link zum nachlesen. Danke!
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • AKocur
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.05.2017
                              • 1371

                              #15
                              Hallo,

                              hier die Links. Es sind leider nur Verweise auf das Kanonische Recht und auch nicht direkt für den Zeitraum+Region, um die es mir eigentlich geht.

                              Praktisches Handbuch des katholischen Eherechtes: für Seelsorger im Kaiserthume Österreich, St. Pölten 1865

                              Handbuch des gemeinen und Preußischen Kirchen- und Eherechts der Katholiken und Evangelischen, Breslau 1840

                              Wenn du was genaueres finden kannst, Anna Sara, wäre das toll.


                              Danke gki. Ist schon mal gut zu wissen, dass es ne katholische Gegend gab, in der das häufiger praktiziert wurde.
                              Bis 9 zählen ja, aber sich genau dran erinnern wann der arme Kötter genau gestorben ist? Beim Vornamen der Frau war sich der Pfarrer nämlich auch nicht sicher, der wechselt hin und her


                              LG,
                              Antje

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