Pfarramt "verweigert" Kopie von Heiratsurkunde

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  • saku
    Benutzer
    • 21.11.2018
    • 60

    Pfarramt "verweigert" Kopie von Heiratsurkunde

    Hallo zusammen,

    ich habe bei meinem ortsnahen Pfarramt eine Anfrage bzgl. der Heiratsurkunde meiner Vorfahren gestellt.

    Konkret habe ich nach einer Kopie des Heiratseintrags 16/1873 (August Joseph Kuczora & Luise Auguste, geb. Lißt) gebeten.

    Die Anfrage wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung ,dass " Kopien oder Ablichtungen bzw. Fotos dürfen nicht angefertigt werden [...] da es nicht von größter juristischer Bedeutung ist. "

    Als Alternative "darf" ich den Eintrag vor Ort abschreiben ...

    Sind hier - 1873 - nicht schon sämtliche Rückhaltefristen abgelaufen?
    Gibt es eine Erklärung, weshalb ich den Eintrag nicht digital erfassen darf?

    Ich hätte gern eine Kopie des Originals da ich es dann als "Beleg" in meine Unterlagen nehmen kann. Ein abgeschriebener Eintrag hat für mich den gleichen Wert wie eine selbstgemalte Banknote...

    Komisch, oder?

    Viele Grüße!
    Sascha
    Zuletzt geändert von saku; 31.12.2019, 12:06. Grund: Tippfehler
  • Rei11
    Benutzer
    • 06.05.2019
    • 65

    #2
    Hallo saku,
    an den Datenschutzzeiten kann es nicht liegen, da diese abgelaufen sind. Ich selber habe schon die Erfahrungen gemacht, dass man keine Kopie erhalten hat, sondern „nur" eine beglaubigte Abschrift (unnötig teuer aber besser als gar nichts). Warum nicht mal dies gemacht wird ist wirklich seltsam. Sollte es sich um eine evangelische Heirat gehandelt haben, so solltest du mal im evangelischen Zentralarchiv in Berlin anfragen bzw. auf deren Internetseite vorab recherchieren. In dem Zentralarchiv sind sämtliche Unterlagen der evangelischen Kirche in Deutschland verwahrt. Ich habe dort schon diverse Male Kirchenbucheinträge gefunden und mir davon Kopien erstellt (kann man dort vor Ort machen -> denn auch für mich gilt: Nur einfach abschreiben ist kein "Beweis").

    Viel Erfolg wünscht

    Rei11

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    • LisiS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.05.2018
      • 1525

      #3
      In Österreich hab ich schon gelesen, dass Pfarrämter die Anfertigung von Kopien verweigern, mit dem Hinweis auf die online verfügbaren Kirchenbücher.
      Da versteh ich das grundsätzlich.


      Aber das bei dir in dem Fall nicht mal die Anfertigung einer Kopie gegen Kosten (ich würd denen anbieten, dass ich für den Aufwand natürlich bezahle) möglich ist, wundert mich schon. Oder gibts die Kirchenbücher womöglich auch online?


      Viel Erfolg!
      Liebe Grüße
      Lisi

      SUCHE Vorfahren:
      Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
      Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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      • OlliL
        Erfahrener Benutzer
        • 11.02.2017
        • 4598

        #4
        Moin,


        ich habe auch schon erlebt, das von den Originalbüchern keine Kopien angefertigt werden. Es ist auch nicht sonderlich verwunderlich, da die plane Auflage der Bücher auf einen Kopierer alles andere als gut für die Bindung der Bücher ist.


        Daher fertigen viele Pfarrämter lediglich Abschriften aus den Registern an die sie sich bezahlen lassen. Wenn es Ortsnah ist und du vorbeischauen darfst ist das doch super.... günstiger wird es nicht. Vielleicht gestattet man dir ja auch ein Foto der Seite - dies "belastet" ja nicht das Buch wenn ohne Blitz.



        Viele Grüße,
        OlliL
        Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
        Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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        • saku
          Benutzer
          • 21.11.2018
          • 60

          #5
          Hallo zusammen,

          danke für Eure Antworten.
          Ich verstehe es wie gesagt auch nicht so recht. Selbstverständlich habe ich die Übernahme aller enstehenden Kosten angeboten. --> Ich darf nur abschreiben...

          Buchschonendes fotografieren (ohne Blitz) habe ich ebenfalls anbeboten (immerhin besser als nichts) --> Ich darf nur abschreiben...

          Beide Absagen wegen o.g. Gründe.

          Online sind die Einträge leider nicht einsehbar.

          Interessanterweise lassen sich auf der Webseite sogar entsprechende Kosten für die Benutzung des Archivs und für die Erstellung von Kopien ermitteln:



          Vor Ort heißt es dann aber wieder : "Nein" (siehe oben).


          @Rei11 : Danke für den Hinweis für das Zentralarchiv. Vielleicht formuliere ich einfach mal mein Anliegen dorthin. Die genauen Angaben habe ich ja ("Heiratseintrag 16/1873 (August Joseph Kuczora & Luise Auguste, geb. Lißt)" und die Kirche kann ich ebenfalls genau benennen. Vielleicht kann man den Trauungseintrag in Berlin finden und mir eine Kopie zusenden...

          Verrückt, irgendwie.

          Viele Grüße!

          Sascha

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          • Basil
            Erfahrener Benutzer
            • 16.06.2015
            • 2419

            #6
            Hallo Sascha,

            es geht anscheinend um Elsterberg im sächsischen Kirchenbezirk Plauen. Ich nehme an, früher oder später werden die KB verfilmt/digitalisiert und dann bei der Zentralen Lesestelle in Dresden und bei Archion einsehbar sein. Ist das keine Option? Bis dahin würde mir eine Abschrift zum Weiterforschen reichen, wenn das Pfarramt eine Kopie verweigert.

            Guten Rutsch!
            Basil
            Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
            Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
            Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
            Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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            • rigrü
              Erfahrener Benutzer
              • 02.01.2010
              • 2559

              #7
              Im Zweifel gilt die Rechtssprechung der Landeskirche. Nach dem Warum zu fragen, bringt nichts.



              - https://engagiert.evlks.de/Rechtssam...2_ArchivVO.pdf


              § 25 ArchivVO
              (1) Der Archivbildner kann, gegebenenfalls unter Mitwirkung des Archivpflegers und nach Beratung durch das Landeskirchenamt, die mechanische Herstellung von Kopien (Fotokopien, Xerokopien) aus seinem Archivgut gestatten, wenn dies ohne Verletzung des Amtsgeheimnisses und ohne Gefährdung oder Beeinträchtigung der Archivalien möglich ist.






              § 11 BenutzungsO Archiv
              Reproduktionen
              (1) Der Benutzer darf Reproduktionen grundsätzlich nicht selbst anfertigen. Im Rahmen der Benutzung kann der Benutzer beantragen, dass auf seine Kosten Reproduktionen von uneingeschränkt für die Benutzung freigegebenem Archivgut im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten des Archivs hergestellt werden. Das Archiv entscheidet, ob und nach welchem Verfahren Reproduktionen möglich sind.
              (2) Ein Anspruch auf Herstellung von Reproduktionen besteht nicht. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, dass größere Aufträge zu Lasten anderer Benutzer oder des Dienstbetriebes durchgeführt werden.
              rigrü

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              • saku
                Benutzer
                • 21.11.2018
                • 60

                #8
                Hallo rigrü,

                danke für Deinen Ausführungen. So wird es wohl sein und so wird es wohl gelebt....


                Hallo Rei11,

                Ich habe sehr schnell eine Antwort auf meine Anfrage bei der "Kirchenbuchstelle des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin" erhalten. Da Elsterberg auf Deutschem Boden liegt, sind sie hierfür nicht zuständig. Stattdessen werde ich es mal beim Landeskirchenarchiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Dresden) versuchen...

                Ich bin gespannt...
                Viele Grüße!

                Sascha

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                • Opa98
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.04.2017
                  • 1120

                  #9
                  Wenn ich es richtig verstehe dann verweigert das Pfarramt eine Ablichtung/Kopie. Bitte doch um eine Abschrift des Eintrages. M.E. nach sind kirchliche Stellen Stellen des öff. Rechts. Und ein Recht aus Auskünfte hat jeder nach dem Petitionsrecht des GG. Rechtsauskünfte dürfen aber nur Anwälte erteilen.

                  LG

                  Alex
                  ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                  Guiseppe Mazzini

                  Kommentar

                  • Kai M
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.07.2017
                    • 232

                    #10
                    Hallo Sascha,

                    eine Anfrage dort wird dir auch nichts bringen. Die KB sind Eigentum der jeweiligen Gemeinde und die entscheidet selbst. Sie haben ja in der Regel auch eine eigene Archiv-Satzung.

                    Finde dich doch einfach damit ab. Lass dir eine Abschrift zuschicken und mache weiter mit deiner Ahnenforschung. Perspektivisch sollen alle KB bis 1875 in Sachsen sicherungsverfilmt werden. Also kannst du dir den Eintrag und weitere später einmal als "Original" besorgen.

                    Ich habe bisher auch noch nie eine Kopie von einem Pfarramt bekommen. Es wurden immer Auszüge erstellt.

                    Viele Grüße
                    Kai

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                    • Schlumpf
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.04.2007
                      • 358

                      #11
                      na na...

                      Ich denke, die Pfarrgemeinde kann auch mal ganz andere Probleme haben: Es gibt Register,
                      bei denen die Bindung total kaputt ist. Bei manchen Büchern kann man die einzelnen
                      Fasszikel kann man am Anfang des Buches einfach so abheben. Solche Bücher sind in
                      einem derart schlechten Zustand, der das Anfertigen von Kopien in keinem Falle erlaubt.
                      Manchmal werden diese kaputten Bücher aufgearbeitet und das Original bis auf Weiteres
                      für die Benutzung gesperrt. Nach der Bearbeitung ist es aber dem Laien möglich, jeden
                      Eintrag ohne Probleme zu lesen und zu verstehen. Das Original wird dann auch nicht mehr
                      gebraucht. Vielleicht ist es ja so, dass das Original zu beschädigt ist und das die Pfarrge-
                      meinde kein Geld für eine Aufarbeitung und / oder Restauration hat.

                      Viel Spaß damit
                      Schlumpf
                      Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

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                      • saku
                        Benutzer
                        • 21.11.2018
                        • 60

                        #12
                        Hallo zusammen,

                        vielen Dank für die Hinweise.

                        Das Buch selbst ist in altersentsprechend hervorragenden Zustand. Ich hatte es bereits selbst vor mir und habe darin gesucht und schließlich gefunden. Am Buchzustand liegt es hier also definitiv nicht - in anderen Fällen kann dies natürlich durchaus zutreffend sein.

                        Naja, ich schaue mal, ob es mit einer Abschrift klappt. (Aus Dresden bis dato noch keine Reaktion.)

                        Viele Grüße!

                        Sascha

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