Namenserteilung durch Ehemann der Mutter

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  • HErtlFernwald
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2017
    • 197

    #16
    Hallo Susanna!Das ist ein interessanter Gedankengang.
    Allerdings wäre auch eine Vaterschaftsanerkennung (Legitimierung) im Geburtseintrag vermerkt worden. Sorry, dass ich darauf herumreite!
    Was die Regelung angeht, die ja offensichtlich getroffen wurde, sehe ich es so, dass die Adoption kein Makel gewesen wäre, da durch die (wie Du korrekt anmerkst) Gleichstellung kein öffentlicher Nachteil entstanden wäre - man hätte sie per sé gar nicht als adoptiertes Kind erkannt!



    Sorry für die deutsche Beharrlichkeit, aber mir geht es um die nicht rechtskonforme Ausgestaltung der Urkunden, denn eine Legitimierung wie auch ein Adoption sind nie erfolgt!

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    • Su1963
      Erfahrener Benutzer
      • 08.01.2021
      • 1243

      #17
      Jetzt mal die schonungslose Wahrheit Du wirst nie erfahren, ob die Tochter deine leibliche Tante ist.


      Das einzige, das sich klären lässt, ist die rechtliche Konstruktion, die die beteiligten"drei Eltern" gewählt haben. Für mich ist eindeutig, dass eine Legitimierung durch Eheschließung stattgefunden hat. Fraglich ist nur ob alles rechtlich sauber abgelaufen ist und alle erforderlichen Eintragungen erfolgt sind. Aber ganz sicherlich ist ist es das, was ab der Taufe des Kindes 1920 gewollt war.
      Zuletzt geändert von Su1963; 21.10.2021, 18:52.

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      • HErtlFernwald
        Erfahrener Benutzer
        • 27.03.2017
        • 197

        #18
        Ich danke Dir!!!

        Kommentar

        • HErtlFernwald
          Erfahrener Benutzer
          • 27.03.2017
          • 197

          #19
          Hallo an Alle, liebe Susanna!

          Ich habe eine Rückmeldung vom Stadtarchiv erhalten, was die Meldevorgänge angeht und das finde ich erstaunlich !

          Die Mutter wurde am 01.05.1923 in Wetzlar, also kurz vor der Heirat mit dem Stiefvater der Tochter, angemeldet. D.h., dass sie bis zur Heirat bei ihren Eltern lebte (die Vormund der Enkeltochter waren oder einer der Onkel).

          Die Tochter wurde erst am 17.12.1930 (!) bei der Mutter gemeldet!
          Geburts-/Herkunftsort liegt rund 10 km weg von Wetzlar, d.h. es handelt sich um ein 800-Seelen-Örtchen.

          Und der Zielort = Wetzlar ist eine Kreisstadt mit damals ca. 25.000 Seelen.

          Also existierte keine Absicht "von Geburt an" das Kind zu legitimieren.

          Auch wenn Du Recht hast, es schier unmöglich ist, ohne DNA eine Absicherung zu ereichen. Dennoch ist es spannend, dass die Mutter erwiesenermaßen bis die Tochter 3 Jahre alt ist am Heimatort verbleibt u. sie das einzige uneheliche Mädchen in der in Frage kommenden Zeit am Ort zur Welt bringt, wo mein Uroma damals "gewütet hat".

          Das finde ich spannend!

          LG
          Hendrik

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