Hallo Susanna!Das ist ein interessanter Gedankengang.
Allerdings wäre auch eine Vaterschaftsanerkennung (Legitimierung) im Geburtseintrag vermerkt worden. Sorry, dass ich darauf herumreite!
Was die Regelung angeht, die ja offensichtlich getroffen wurde, sehe ich es so, dass die Adoption kein Makel gewesen wäre, da durch die (wie Du korrekt anmerkst) Gleichstellung kein öffentlicher Nachteil entstanden wäre - man hätte sie per sé gar nicht als adoptiertes Kind erkannt!
Sorry für die deutsche Beharrlichkeit, aber mir geht es um die nicht rechtskonforme Ausgestaltung der Urkunden, denn eine Legitimierung wie auch ein Adoption sind nie erfolgt!
Allerdings wäre auch eine Vaterschaftsanerkennung (Legitimierung) im Geburtseintrag vermerkt worden. Sorry, dass ich darauf herumreite!
Was die Regelung angeht, die ja offensichtlich getroffen wurde, sehe ich es so, dass die Adoption kein Makel gewesen wäre, da durch die (wie Du korrekt anmerkst) Gleichstellung kein öffentlicher Nachteil entstanden wäre - man hätte sie per sé gar nicht als adoptiertes Kind erkannt!
Sorry für die deutsche Beharrlichkeit, aber mir geht es um die nicht rechtskonforme Ausgestaltung der Urkunden, denn eine Legitimierung wie auch ein Adoption sind nie erfolgt!
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