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Zu mehrer Beglaubigung
Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1700 Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland Hallo zusammen, in mehreren meiner Dokumente wird in der Schlussformel die Formulierung „Zu mehrer Beglaubigung“ benutzt: […] Zu mehrer Beglaubigung ist dieses von denen adhibirten so der Section beygewohnet unterschrieben […] Wie auch in vielen Anderen: https://books.google.de/books?id=J6ZAAAAAcAAJ&pg=PA1391&lpg=PA1391&dq=%22m ehrer+beglaubigung%22&source=bl&ots=v4bEtBjvl2&sig =w9MGGsQy-TMmVVpm7B4PNAzBuWw&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQpIDh0bz cAhXEfFAKHbwPC34Q6AEwAnoECAIQAQ#v=onepage&q=%22meh rer%20beglaubigung%22&f=false https://books.google.de/books?id=kqwAAAAAcAAJ&pg=PA51&lpg=PA51&dq=%22mehre r+beglaubigung%22&source=bl&ots=Qc_WpR5j0S&sig=W4I 2x4EVxBcqeYLkhn3JCzYf6sc&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQp IDh0bzcAhXEfFAKHbwPC34Q6AEwBHoECAUQAQ#v=onepage&q= %22mehrer%20beglaubigung%22&f=false Ich hatte eigentlich nie darüber nachgedacht, irgendwie hatte ich mir nie die Frage gestellt was das eigentlich bedeuten soll. Im Sinne von „weiteren“, „darüber hinaus“ oder zur „ordentlichen“ bzw. „ordnungsgemäßen“??? Weiß es hier jemand genauer? Mit dank im Voraus, lg |
#2
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Hallo,
diese Bekräftigung ist wirklich oft zu lesen, eine Deutung von „mehrer“ habe ich noch nicht gefunden. Vom Gefühl her, von „größerer“ Beglaubigung. |
#3
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Hallo August,
das stimmt, es bedeutet "größerer", "bedeutenderer" und ist eine Nebenform von "mehr" (Komparativ von viel), die sich lt. Grimm schon im Althochdeutschen herausgebildet hatte: "25) erneute comparativbildung von mehr begegnet schon ahd. als mêrôro, fem. neutr. mêrôra (Graff 2, 839), mhd. mêrer, mêrre, merre, auch mnd. merer, merre, und mit eingeschobenem d merder (Schiller-Lübben 3, 72a), niederl. meerder maior Kilian, welcher form sich das zumal bei Keisersberg erscheinende meder zunächst stellt (vgl. auch unter immermehr im eingang, th. 42, 2076): es (das menschenkind) bettet, es wachet, und tht gute übung, denn würget es sich in disem, den überkümt es sich in ginnem, und ist yemer meder angst und not. bilg. 76a; (sie) ziehen yemer meder dʒ joch Christi sanft noch inen. 80c. mehrer hat sich im nhd. zum theil wie mehr, zum theil auch eigenartig entwickelt, und hat im allgemeinen seine adjectivische eigenschaft bewahrt." Viele Grüße von Heike |
#4
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Moinsen zusammen,
den ersten Link interpretiere ich so, dass diese Vorfall von mehreren Personen, hier H.B.B.D, T.S. Chirurgus, E.E. Geschworener Chirurgus, untersucht und be- stätigt wurde. Somit gehe ich davon aus, dass sich die Angabe *Zu mehrer Beglaubigung* darauf bezieht, dass sich z.B. mehrere Personen/Instanzen sich mit diesem Fall beschäftigt haben. |
#5
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Nein, zu "mehrer Beglaubigung" bezieht sich in dem ersten Beispiel nur auf das Verb "unterschrieben".
Viele Grüße von Heike |
#6
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Zitat:
dazu aus dem althochdeutschen WB: mēr (1) 396, ahd., N. (indekl.), Adj.: nhd. mehr, größere, bessere, weitere, stärkere, schnellere, zahlreichere, ferner, lieber, eher, außerdem, vielmehr, sogar, größere Menge, größere Anzahl, größeres Maß Und noch gefunden, unter VI: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de...mata&term=mehr Schönen Tag |
#7
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Mehr als Heike in #3 gesagt hat, lässt sich eigentlich nicht sagen.
Es läuft immer auf eine "Vergößerung" hinaus. Sucht man nach Verbindungen mit "zu mehrer ..." im 17. und 18. Jh., findet man in dieser Reihenfolge: Ausübung Erläuterung Aufnahme Versicherung Aufwicklung Bekräftigung Übung Freudens-Bezeugung Bequemlichkeit Erbauung Erklärung Beförderung Dann habe ich aufgehört. |
#8
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Dem schließe ich mich an; aber nochmal ein Danke an alle |
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