ePR Umstellung - wo sind die Altbestände? -elektronische Nacherfassung Register-

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 872

    ePR Umstellung - wo sind die Altbestände? -elektronische Nacherfassung Register-

    Hallo zusammen,

    bei dem Zusammensuchen sämtlicher Urkunden ist mir der Unterschied folgender Beurkundungen aufgefallen:

    -Geburts/Hochzeits/Sterbeurkunde
    und
    -Geburts/Hochzeits/Sterberegister
    -Geburts/Hochzeits/Sterbebuch

    aus den Registern und den Büchern gibt es hingegen:
    -beglaubigter Registerausdruck (Orginal)
    -beglaubigte Abschrift aus dem Geburts/Hochzeits/Sterberegister (Abschrift)

    Als Ahnenforscher habe ich die Macke, mir sämtliche Originale zu haben und keine neuausgestellten Abschriften (bitte melden, wer sich angesprochen fühlt; Ironie).

    So wollte ich das Original meines Geburtsregisters als Ausdruck haben. Jedoch hieß es dann vom Standesamt:
    "bei der Abschrift, bzw. dem beglaubigten Registerausdruck handelt es sich um dieselben Urkunden (hier ist der Unterschied nur, ob bereits elektronisch nacherfasst, oder noch nicht)".

    Ich wollte jedoch den Ausdruck aus den Originalregistern (Altbeständen) haben, die ja existiert haben müssen. Trotz Nachdruck, die Originale als Kopie zu bekommen, bekam ich ich nur die beglaubigte Abschrift aus dem Register (also die ePR-Nacherfassung).

    Nun zu Euch als erfahrene Ahnenforscher:
    => Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
    => Wo sind die Originalregister? Existieren die noch oder wurden die nach der Erfassung vernichtet? Und wenn ja, wie kommt man an diese?

    Komischerweise bekomme ich trotz Nacherfassung den Ausdruck der Originalregister bis 1959 (bei sämtlichen Standesämtern), aber ab 1960 ist Sende, dann bekommt nur diese dämliche Abschrift.

    Hat jemand Erfahrungen, wie ich an die Originale komme?

    Liebe Grüße,
    Robin
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2420

    #2
    Moin Robin,

    von Juli 1938 bis Ende 2008 sprach man vom Personenstandsbuch, seitdem wieder vom Personenstandsregister.

    Was meinst du mit Ausdruck aus Originalregister? Wie macht man einen Ausdruck aus einem Buch?
    Was hast du gegen Abschriften? Meiner Erfahrung nach sind das Fotokopien, also genau das was ich will.
    Die werden natürlich auch erst auf Bestellung gemacht, Originale bekommt man sowieso nicht.

    Das elektronische Personenstandsregister wurde 2009 eingeführt, wenn ich nicht irre. Wurden ältere Bücher, also von vor 2009, nacherfasst?
    Eine Abschrift aus dem elektronischen Personenstandsregister? Ich meine, das wird Ausdruck genannt.

    Hast du vielleicht bei der Anfrage die Begriffe vertauscht, so dass nicht klar war, was du meinst?

    Verwirrte Grüße
    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


    Kommentar

    • Robin2002
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2019
      • 872

      #3
      Hallo Basil,

      nein, ich habe es sehr genau benannt.

      Ich meine die Ausdrucke aus den jeweiligen Personenstandsbüchern oder Registern. Dort werden eben keine Fotokopien gemacht von den Originalen, sondern ich bekomme nur elektronisch nacherfaßte Abschriften.

      Ich habe nichts gegen Abschriften, nur möchte ich vor Einführung der ePR die Kopie des Originals haben.

      Die älteren Bücher wurden nacherfaßt, jedoch bekomme ich ab 1960 keine Kopien aus den Büchern mehr, sondern nur Abschriften und das habe ich dem Standesamt auch ganz oft so mitgeteilt. Wiederum bei Beurkundungen vor 1960 bekomme ich die Fotokopien.

      Liebe Grüße,
      Robin
      Zuletzt geändert von Robin2002; 08.02.2024, 20:06.

      Kommentar

      • Basil
        Erfahrener Benutzer
        • 16.06.2015
        • 2420

        #4
        Ich bin immer noch verwirrt. Wie erstellt man einen Ausdruck aus einem Buch? Dazu müsste es ja erstmal digitalisiert werden. Oder meinst du eine Fotokopie?

        jedoch bekomme ich ab 1960 keine Kopien aus den Büchern mehr, sondern nur Abschriften
        Was meinst du mit Abschrift? Bitte erklär mal! Ich habe bisher immer nur Fotokopien bekommen, egal welches Jahr.

        Vielleicht hilft fürs Verständnis der rechtlichen Seite der §69 PStV, insbesondere Abs. 3 Satz 2, der besagt, dass nach der Nacherfassung ausschließlich der im elektronischen Personenstandsregister gespeicherte Eintrag als Beurkundung gilt?



        Basil
        Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
        Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
        Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
        Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


        Kommentar

        • Robin2002
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2019
          • 872

          #5
          Hallo Basil,

          vor 1960 bekomme ich folgendes Dokument: Beglaubigter Registerausdruck (hier im Beispiel von einem Geburtenbuch aus 1930). Dort wurde die jeweilige Seite fotokopiert.
          bspw.: https://www.archivverbund-bautzen.de...8e071b7899.jpg
          (Das Original)

          nach 1960 bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die elektronisch nacherfaßt wurde:

          (Eine nacherfaßte Abschrift)

          Der § 69 III S.2 hilft beim Verständnis, jedoch muß es ja noch die Originale geben.

          Liebe Grüße,
          Robin

          Kommentar

          • Basil
            Erfahrener Benutzer
            • 16.06.2015
            • 2420

            #6
            Robin,

            das meine ich mit vertauschten Begriffen. Dein Ausdruck heißt bei mir Kopie. Dagegen ist deine Abschrift für mich ein Ausdruck. Aber vielleicht bin ich es, der das verwechselt. Wobei die Abschrift beim Standesamt eher im Gegensatz zur Urkunde steht. Eine Abschrift kann also eine Fotokopie aus dem Personenstandsbuch und ein Ausdruck aus dem elektr. Personenstandsregister sein.

            Offenbar sind sie noch nicht in jedem Standesamt so weit mit der Nacherfassung. Ich hatte jedenfalls nicht nicht so einen Fall. Da kann ich keine weiteren Tipps geben, außer zu akzeptieren, dass nach der Nacherfassung der PC-Eintrag das Original ist.

            Grüße
            Basil
            Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
            Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
            Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
            Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


            Kommentar

            • Robin2002
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2019
              • 872

              #7
              Hallo zusammen,

              heute kam das Schreiben vom Standesamt, wie folgt:

              "dann können Sie nur Auskünfte aus der Sammelakte erhalten. Diese sind jeweils gebührenpflichtig mit 30 €. Da die Sammelakten teilweise in Keller sind und es sich daher nicht um laufende Register handelt, kann die Ausstellung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen."

              Das wird dann ein sehr teurer Aufwand, aber vorhanden sind die Originalbücher dann wohl doch noch.

              Kommentar

              Lädt...
              X