Gerichtlicher Consens bei Heirat von verwitwetem, mündigem Brautpaar

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  • schulkindel
    Erfahrener Benutzer
    • 28.02.2018
    • 871

    [gelöst] Gerichtlicher Consens bei Heirat von verwitwetem, mündigem Brautpaar

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1832
    Region, aus der der Begriff stammt: Löblau, Westpreußen


    Hallo,

    im Kirchenbuch steht beim Heiratseintrag, dass das Aufgebot vor Gericht verlesen wurde und Consens erzielt wurde.

    Warum musste vor Gericht ein Consens erzielt werden?
    Die Heiratswilligen waren beide verwitwet und volljährig, 65 und 55 Jahre alt.
    Eltern lebten naturgemäß nicht mehr.

    Wer weiß dazu Näheres?.

    Danke
    Renate
  • Ramanujan
    Erfahrener Benutzer
    • 03.05.2010
    • 583

    #2
    Hallo Renate,

    manchmal mussten erbrechtliche Fragen geklärt werden, wenn Kinder aus den früheren Ehen vorhanden waren. Ich habe Verlobungsprotokolle gesehen, in denen der Nachlass des jeweils verstorbenen Ehegatten fein säuberlich aufgelistet wurde.

    Gruß,
    Ramanujan

    Kommentar

    • schulkindel
      Erfahrener Benutzer
      • 28.02.2018
      • 871

      #3
      Danke Ramanujan,

      das leuchtet ein.
      Wenn zwei verwitwete Personen heiraten, gibt es garantiert (erwachsene) Kinder, die Ansprüche stellen.

      Gruß
      Renate

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