Namensgebung bei Geburt einer unehelicher Tochter nach Heirat der Mutter mit anderem Mann

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  • Suchender2021
    Benutzer
    • 21.07.2021
    • 49

    Namensgebung bei Geburt einer unehelicher Tochter nach Heirat der Mutter mit anderem Mann

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines "Problem" mit einer unehelichen Vorfahrin von mir, bzw mit der Identifikation Ihrer Mutter! Die gute Rosina Röck ist am 5.Sept 1815 in Zwiesel unehelich als "Jägerstochter" zur Welt gekommen (Matrikelzeile 8) und hat am 16. Mai 1837 in Zwiesel als "Nagelschmidstochter" geheiratet (Matrikelzeile 4). Aus den beiden Einträgen erfahren wir zu ihren Eltern:

    1. Der leibl. Vater Franz (Josef) Röck ist gut erforscht - er war Kgl Revierförster, und kommt aus einer Jägersfamilie wie im Taufmatrikel angegeben, das passt alles. Er lebte, heiratete und starb in Rinchnacher Waldhaus (KB Kirchdorf-im-Wald).

    2. Leider ist die Mutter Theresia Stadlerin(?) nicht ganz so einfach: Sie ist noch zur Hochzeit der Tochter mit "L(edigen). St(andes)." angegeben. Da die Tochter in Zwiesel heiratete (und starb), ist anzunehmen, daß sie (zusammen mit der Mutter) ihr ganzes Leben in Zwiesel verbrachte. Allerdings gibt es für ihre Mutter keinen passenden Sterbeeintrag als "Theresia Stadlerin" im infragekommenden Zeitraum. Zusammen mit der Information, daß die Tochter bei der Hochzeit "Nagelschmidstochter" ist, könnte man annehmen, daß die Stadlerin geheiratet hat (einen Nagelschmid!) und unter seinem Namen verstarb.

    KANDIDATIN 1:
    In Rinchnach (Quasi beim Vater ihres Kindes) gibt es einen passenden Eintrag für eine Theresia Stadler von Jacob Stadler und Walburga Herrnböck: Matrikelzeile 2. Sehr schön, da sich diese Dame 5 Generationen zurück bis Anfang des 17. Jhds zurückverfolgen lässt! Es gibt allerdings keine passende Hochzeit zu ihr, und wie gesagt, keinen Sterbeeintrag unter dem Geburtsnamen.

    KANDIDATIN 2:
    ALLERDINGS findet sich in Zwiesel die Hochzeit einer Theresia Stadlin von Franz ??? Stadl (!!) und Theresia Willbäurin (Vermutlich nicht aus Zwiesel, ich kann die Herkunft nicht entziffern) am 18. Juni 1815 Matrikelzeile 2 mit einem Nagelschmid. Doch die Hochzeit ist noch 3 Monate vor der Geburt ihrer unehelichen Tochter. Somit wäre sie also a) bei der Geburt nicht "Ledigen Standes" und hätte b) schon anders geheissen? Unter diesem Namen ist die Dame dann auch verstorben.

    Daher meine Frage: Wie würde sie denn regulär in so einer Konstellation bei der Taufe ihrer Tochter eingetragen? Unter dem Namen zum Zeitpunkt der Zeugung/Geburtsname und Ledigen Standes? Oder als "Verheiratet mit XY" und mit dem Namen ihres Mannes? Und hiesse dann nicht die Tochter (als quasi "ehelich geborene" wir ihr Stiefvater? Und wie sehr sind Stadl/Stadlin/Stadler/Stadlerin wirklich der selbe Name?

    Danke Euch für Eure Hilfe!
    VG
    Christian
    Zuletzt geändert von Suchender2021; 22.10.2021, 19:55. Grund: Rechtschreibung
    Suche:
    Henne - Gebiet Klein Schimnitz, Oberschlesien
    Macha, Herzog, Bujok, Jaworski, SKOCZYKŁODA - Łaziska Górne/ Ober Lazisk, Oberschlesien
    Pöllkofer/Pellkofer - Gebiet Rottenburg/Laaber und Pfeffenhausen
  • Gudrid
    Erfahrener Benutzer
    • 22.04.2020
    • 1253

    #2
    Guten Morgen!

    "Regulär eintragen" denke ich, gibt es nicht in den Kirchenbüchern, jeder Pfarrer machte, wie er meinte. Und die Namensvarianten sind sehr vielfältig, alle deine genannten und mehr sind möglich.

    Jedoch glaube ich, wenn das steht "Ledigen Standes", dann war das auch so.

    Hier findest du einige Heiratseinträge von Stad% Theres%
    Liebe Grüße
    Gudrid
    Lieber barfuß als ohne Buch

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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4072

      #3
      wenn man die kompetenz einer macht betonen will, muss man die übertretung ihrer gesetze ahnden.
      so benachteiligte man ledige kinder, weil die mutter angeblich unanständig genug zu vorehelichem verkehr gewesen war. in wirklichkeit fehlte meist nur die herdstelle oder ein einträgliches gehalt, damit man die erlaubnis zur heirat mit ... bekam.


      ein vermerk zum namen der mutter einer ledig geborenen person xy bezog sich somit auf die ehrbare weil eheliche oder unehrbare weil uneheliche geburt.
      heiratete eine damals ledige mutter inzwischen, konnte das unterschiedlich vermerkt werden, aber der name des unehelichen kindes blieb in der regel vom ledigenname der mutter bezogen.


      ein durchschnittliches beispiel.
      therese mayer bekommt ein unheheliches kind, familienname mayer.

      in der ehe schneider weitere kinder, sie heißen schneider, therese nennt man nach dem tod ihres mannes witwe schneider.

      danach bekommt sie mit schmied weitere kinder, aber sie ist mit ihm nicht verheiratet.
      die kinder haben wieder ihren ledigennamen mayer, obwohl sie inzwischen weiter den witwennamen schneider, tochter des mayer, trägt.
      so wäre der korrekte kirchliche vorgang gewesen.
      alles sonstige ist abweichung von der norm, ermessungsspielraum des mehr oder weniger mutigen priesters.
      immer vorausgesetzt, dass das kind nicht doch durch anerkennung den namen des vaters tragen durfte oder adoptiert wurde.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • Suchender2021
        Benutzer
        • 21.07.2021
        • 49

        #4
        Danke für Euer Feedback. Es war scheinbar tatsächlich so, daß sie Kandidatin 2 den Krampfl Josef noch vor der Geburt geheiratet hat, DENN im Hochzeitsmatrikel der Dame taucht als Taufpate auf - Josef Krampfl, Nagelschmied aus Zwiesel, ihr Stiefvater.

        D.h. sie wurde bei Geburt und Hochzeit mit ihrem Geburtsnamen/Namen zur Zeit der Zeugung eingetragen, nicht mit dem zum jeweiligen Ereignis (beim zweiten war sie schon tot).
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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4072

          #5
          durch diese komplizierte schreibweise, die mutter als ledig zum zeitpunkt der geburt zu verorten, hält der pfarrer dem kind zumindest die chance offen, mal als lediges jägerkind, vom jäger zu erben.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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