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Alt 23.06.2019, 14:01
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
Standard Freilediges Eigen

Hallo,

beim Durchsehen von bayerischen Gerichtsprotokollen kommen gelegentlich Grundstücke, selten auch ganze Höfe, vor, die als "freilediges Eigen", mitunter mit dem Zusatz "unbelehnt" versehen, bezeichnet werden. Das ist im Gegensatz zu der Angabe eines Grundherrn.

Was mich interessieren würde: Wie entstanden solche Grundstücke? Sind die "schon immer" freies Eigentum gewesen? Oder hat ein Bauer die einem Grundherrn in Geldnöten mal abgekauft?


Ich habe einen Beleg für letzteres (Leihebrief für eine Mühle 15xx, freies Eigen um 1750), aber das sagt natürlich wenig aus.
__________________
Gruß
gki
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