Sterbeeintrag Latein, 1662

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  • Leberecht
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2009
    • 519

    [gelöst] Sterbeeintrag Latein, 1662

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1662
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Wischau, Mähren


    Liebe Forscher,

    ich bitte um eine kleine Lesehilfe bei folgendem Latein-Eintrag:

    Die 30 mortuus [...] Martini Zezula aetatis
    [...] 18 ad Ecclesian in Brnian (? der Ortsteil von Wischau?) [..] sepultus

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    Liebe Grüße
    Leberecht
    Angehängte Dateien
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1425

    #2
    Hallo,
    ich lese:
    ... mortuus e[st] parvulus Martini Zezula ... = ist gestorben der kleine Sohn des M. Z.
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • Liachtinger

      #3
      das les ich auch...und vor 18 das müsst mensis heissen.
      Nachschaun im Taufbuch ob der vor 18 Monat geboren ist.

      Gruss Gerd

      PS: ad ecclisiam heissts (sonst schimpft der Konrad )

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4848

        #4
        Bin ich so schlimm, lieber Liachtinger?
        Und sooooo kleinlich? Ich will mich bessern.
        vielleicht aber: mensium (Genitiv) - Alter von ..

        Aber an sich ist das ja Wurscht. Die Hauptsache
        ist doch gelöst.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Liachtinger

          #5
          Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
          Bin ich so schlimm, lieber Liachtinger?
          Nein...ganz im Gegenteil. Wie der smiley schon andeutet ist der Hinweis auf den schimpfenden oder gar würgenden Konrad einzig unter dem Aspekt "humorige Auflockerung" zu betrachten.
          Nicht nur ich weiss deine exzellenten Lateinkenntnisse zu schätzen und bin sehr dankbar für deine korrigierenden Hinweise.
          Also bitte, NICHT ändern-- sondern lass uns weiterhin an deinem fundierten Wissen teilhaben und daraus lernen.

          Gruss Gerd

          Kommentar

          • Leberecht
            Erfahrener Benutzer
            • 15.03.2009
            • 519

            #6
            Vielen Dank an euch für die Lesehilfe!

            Und ich bin froh und dankbar über jede "Nörgelei" von wem auch immer.

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