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Stadtarchiv
Hallo zusammen!
Gerade habe ich wieder in einem Beitrag gelesen, dass die Suche der Schreiberin im Stadtarchiv ihr viel gebracht hat. Ich hatte vor einiger Zeit in meinem Stadtarchiv angerufen und wollte mir einen Termin geben lassen. Die zuständige Heimatpflegerin war ganz erstaunt, was ich da wollte. Und erklärte mir des Langen und des Breiten, wenn da jeder käme, würden die Bücher im Nu fürchterlich ausschauen und wären nicht mehr zu gebrauchen. Als ich sie fragte, ob sie mir dieses und jenes raussuchen könne, war ihre Antwort, ja dafür hätte sie keine Zeit. Ist es Ermessenssache einer Stadt, ob ich persönlich das Archiv besuchen kann? Oder muss ich mich auf das beschränken, was ich im Standesamt anfordere? |
#2
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Hallo Gudrid!
Eigentlich stehen die staatlichen Archive allen Bürgerinnen und Bürgern zu Nachfroschungen zur Verfügung. Irgendwo zahlen ja auch alle dafür, dass diese unterhalten werden können. In Ausnahmen kann eine Einsicht natürlich gesperrt sein, z.B. wenn der Erhaltungszustand das nicht zulässt. Ich drücke die Daumen, dass sich die Sache positiv entwickelt. Viele Grüße Fabian |
#3
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Ich denke alle Bundesländer haben ihre Archivgesetze, da ist das geregelt.
Die Frage ist wohl eher die personelle Besetzung. Kleinere Städte haben manchmal nur eine halbe Stelle, da wird das Archiv nur so nebenbei geführt. Und wenn keine Aufsicht da ist, dann kommt man da nicht rein... |
#4
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Hallo Gudrid,
meistens finde ich auf der Webseite des Archivs bzw. der Stadt/Gemeinde/Kommune eine Archivordnung, in der drin steht, wer und warum das Archiv nutzen darf. Und es gibt auch eine Archivgebührenordnung, in der die Gebühren für die Archivnutzung, ob persönlich oder durch Anfrage, aufgeführt sind. Ich sehe es daher so, dass wenn es sogar eine "Preisliste" gibt, die Nutzung des Archivs ein Dienstleistungsangebot ist, dass ich als Privatperson in Anspruch nehmen kann. Das kann aber natürlich im Einzelfall auch anders sein. Ein Archiv kann Archivalien für die Nutzung sperren, um diese vor weiteren Schäden zu schützen. Darum werden Kirchen- und Personenstandsbücher mikroverfilmt oder direkt digitalisiert, wenn die Geldmittel vorhanden sind. Aber die Bearbeitung einer Anfrage abzulehnen, finde ich ungewöhnlich. Mir fällt dabei ein, mein Urgroßvater musste damals bei der Reichstelle für Sippenforschung einen Mitgliedsausweis seines Ahnenforschervereins per Sichtvermerk bestätigen lassen, was in berechtigte, in Archiven zu forschen. Das diente wohl der Bewahrung der unter "Schutz gestellten Schriftdenkmäler", die durch die Heerscharen derjenigen, die nur für ihren Ariernachweis forschten, übel behandelt wurden. Das hatte ich hier auch mal als Thema. Viele Grüße Basil Geändert von Basil (19.02.2021 um 12:49 Uhr) |
#5
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Danke für eure Antworten.
Dies steht in der Satzung für die Archivbenutzung der Stadt, Fassung 2006, 3 Jahre gültig: "ABSCHNITT III: BENÜTZUNG § 6 - Benutzungsberechtigung Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag für die Benützung zur Verfügung. Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll vorliegen. § 7 - Benützungszweck Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser Satzung benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. § 8 - Benützungsantrag Die Benützung ist beim Stadtarchiv, Rathaus, Ludwigstr. 62, 84524 Neuötting, schriftlich zu beantragen. Der Benützer hat sich auszuweisen. Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers, sowie das Benützungsvorhaben, der überwiegende Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben. Ist der Benützer minderjährig, hat er dies anzuzeigen. Für jedes Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen. Der Benützer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten. Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benützungsantrag verzichtet werden." |
#6
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Hallo Gudrid,
war erst verwundert weil dort steht Fassung von 2006, 3 Jahre gültig. Fand auf der Webseite eine Fassung von 2009, aber der Inhalt ist der gleiche https://www.neuoetting.de/generic_pd...0716210956.pdf auch interessant: ----- § 11 Benützung im Stadtarchiv 1. Die Benützung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den dafür vorgesehenen Räumen des Stadtarchivs. Dieses kann die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen, durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglichen. [...] (vielleicht bezieht sie sich auf den nachfolgenden Abschnitt) Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. [...] ----- Eine Gebührenverordnung ist dort nicht enthalten. Liebe Grüße Doro Geändert von DoroJapan (19.02.2021 um 14:54 Uhr) |
#7
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Die Dame hat mich also als "Mehraufwand" abgewiegelt?
Ganz schlau werd ich nicht aus dem Text. Aber sag mal Doro, wie hast du die Stadt gefunden? Ich wollte niemanden zu nahe treten und hab deshalb den Link nicht eingestellt. |
#8
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Hallo
Bei familysearch findet man via Katalog Digitalisate von diversen Dokumenten aus vielen Stadtarchiven in Bayern. Gruss Svenja |
#9
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Hallo,
ich bin kein Jurist, aber ich verstehe die Satzung so: Benutzungsberechtigt sind auf Antrag (§ 8) u.a. natürliche Personen (§ 6) zu familiengeschichtlichen Zwecken (§ 7). Damit sind doch wir Familienforscher gemeint, oder nicht? Der Benutzungsantrag dürfte eigentlich nur eine Formalie sein. Die wollen wissen, wer in ihr Archiv kommt. Dass aktuell die Archive für Besucher geschlossen sind oder die Bearbeitung einer Anfrage länger dauert, wäre verständlich. Welche Aufgabe hat denn diese Heimatpflegerin? Ist die überhaupt von der Stadtverwaltung? Übrigens steht die Anschrift des Stadtarchivs im ersten Satz § 8, den du gepostet hast. Grüße Basil |
#10
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Zitat:
Mein Anruf war schon im vergangenen Sommer, da war noch alles offen, ich habe wegen einem Termin angefragt. Diese Dame ist Kreisheimatpflegerin und ich denke vom Landratsamt bezahlt. Sollten irgendwann die Türen wieder geöffnet werden, werde ich einen neuen Versuch starten. Danke euch! |
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