Bürgeraufnahmen in der Stadt Duisburg ab 1656

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    • 24.03.2008
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    Bürgeraufnahmen in der Stadt Duisburg ab 1656

    Hallo!

    Hier folgen die Namen der Personen, die das volle bzw. halbe Bürgerrecht in der Stadt Duisburg
    erworben haben, ab 1656 (LA).


    1656

    Den 9. Augusti seindt Zu burgern angeschwohren worden.

    Barterom Schlagregen hohes alters so eine Zeittlang Zu Mörs gewohnet, ist widder Zum Burgeren,
    auff seinem von diesem geleisteten aidt angenohmen, und solle die halbscheidt d. Gerechtigkeitt d.
    Stadt, vom künftig Kenntniss, wie ein gleich, die jura d. Bürgerm., Secretery Und diener, gantz,
    geforddert, nun und bezahlt, weshalb er aber ahn seiner pension abgekündigt werd.

    Berret Eilertts ist burger worden, hatt seinen eidt abgeleget, und weil er eine burgers tochter muss
    er die halbscheidt d. burgerschafft zahlen, und die jura vor Bürgerm., Secret. und Dieneren.

    Friderich Rosenthall, sagt habe Juramenum Fidelitatis, könne aber ob pauperitatem das burgerrecht
    nit zahlt.

    Henderich an d. Linden similiter.

    Hendrich Buniks d. des H. Stocky wittib getraut bittet ein jahr frist.

    Den 14. Augusti 1656 hat Arnold Portmans den gewohnlichen Burgeraydt geleistet und Zum Burger
    angenohmen, soll die Jura nebens der Burgergerechtigkeit entrichten.

    Den 24. Aug. 1656 hat Arnoldt Honßeler die Burgeraydt abgeleget.

    Anno 1656, 23. Sept. hat Claes Derricksen Schepper alhir seinen burger Eydt abgeleget, und zum
    burger angenohmen.
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