Duisburger Intelligenzzettel, mit Veröffentlichungen aus anderen Städten

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    Duisburger Intelligenzzettel, mit Veröffentlichungen aus anderen Städten

    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Offene Steckbriefe:

    Der Bediente des hierselbst sich aufhaltenden Herrn Marquis v. Chancours, Michael Burk, ist am 13ten dieses
    heimlich entwichen, und hat von seinem Herrn folgende Sachen mitgenommen:
    1. Einen schwarzen Wallachen mit einem langen Schweif, einen englischen Sattel mit einem französischen Stangenzaum,
    welcher mit den Buchstaben
    J. C. gezeichnet ist, eine rothe Chabraque mit goldenen Tressen.
    2. Ein Paar doppelte Pistolen, und eine Sackpistole, mit stählernen Beschlag.
    3. Einen eisenfarbenen Mantel von Tuch, woran der Kragen mit einer goldenen Borde besetzt.
    4. Ein Paar Kappenstiefeln.
    5. Drey weisse Piqueen Westen, wovon eine brodiret.
    6. 8 Paar seidenen Strümpfe, wovon 4 Paar weiß, und 4 Paar couleurt.
    7. 4 Paar weisse leinene Strümpfe.
    8. 36 Sacktücher von verschiedenen Farben.
    9. Zwei seidenen Tücher, wovon einer gelb und der andere braun.
    10. 12 Hemder, wovon 6 neue ungezeichnet, und 6 mit J. B. gezeichnet.
    11. 6 neue baumwollene Schlafmützen.
    Da nun beim Publico sehr daran gelegen, daß dieser Mensch entdeckt, und zur gerichtlichen Haft gebracht werde: So werden
    aller Orts Obrigkeiten geziemend und unter Erbietung zu allen angenehmer Gegendiensten ersucht, darauf auf das schärfste
    invigilieren zu lassen, den Thäter, welcher von Politur kurz und dick, schwarze abgeschnittene Haare, ein breites Gesicht, eine
    platte Nase und viele Pockengruben hat, und bey seiner Entweichung ein blaues Kleid und Stiefeln getragen, im Betretungsfall
    arretiren zu lassen, und dem hiesigen Königl. Landgericht davon fordersamst Nachricht zu geben.

    Sign. Hamm im Landgericht den 16ten Januar 1793, Ritter, Laar


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Offene Steckbriefe:

    Ein wegen verübten Diebstahls beym hiesigen Criminal-Gericht inhaftirt gewesene Inquisitie, Namens Johann Henrich Schneider,
    ist diesen Morgen mit Tages Anbruch aus dem Gefängnisse entwischt.
    Eines jeden Orts Obrigkeit wird daher hiermit zur Hülfe Rechtens, unter Anerbietung des Reciproci, dienstergebenst requirirt, auf den
    erdachten Inquisiten, der seiner Angabe nach aus Frankenthal, in der Pfalz gebürtig, 28 Jahr alt, und von seiner Profession ein
    Musicant ist, ein wachsames Auge zu haben, ihn im Betretungsfall arretiren und gefälligst hirhin abliefern zu lassen, aber falls diesen
    Bedenken abwalten müßte, dem Criminal-Gericht von der erfolgten Arretirung unverzüglich Nachricht zu geben. Der Entwichene ist von
    mittelmäßiger Grösse, hager von Statur, schwächlich von Gesicht, und etwas pockennarbigt, er trägt sein schwarzbraunes Haar in einen
    Zopf gebunden, und vorne à verfort geschnitten. Bey seiner Entweichung trug er einen hellblauen oder schieferfarbigten Rock mit
    hornernen Knöpfen, eine bunt gewirkte Weste, Hosen von grün gestreiften Manchester, röthlich gewebte Strümpfe und Schuhe mit
    weissen Schnallen.

    Sign. Wesel im Criminal-Gericht den 20ten Januar 1793, Hartmann


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Citation ausserhalb Duisburg:

    Vom Rhadischen Jurisdictions-Gericht soll der dem verstorbenen Simeon Fretloe zuständig gewesene
    Kotte zu Börlinghausen, Kirchspiels Kierspe, den 3ten April a. c. öffentlich verkauft werden.
    Kaufliebhaber können sich alsdenn einfinden, zugleich müssen diejenigen, welche an gedachten Fretloe
    und dessen Gute etwas zu fordern haben, sich längstens in besagtem Termino melden, und ihre
    Forderungen bey Stafe ewigen Stillschweigens angeben.

    Lüdenscheid den 12ten Januar 1793, F. V. Sercken


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Citation ausserhalb Duisburg:

    Stadt Elberfeld. Da hiesiger Fabrikant Johann Henrich Woeste vor einiger Zeit in Vermögens-Abfall gerathen,
    dessen bis hierzu bekannt gewordenen Gläubiger denselben aber durch einen aussergerichtlichen Vertrag zur
    Cessions-Wohlthat zugelassen haben.
    Es wird dieses zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, daß die vielleicht noch vorhanden seyn könnende unbekannt
    Gläubiger nicht nur in der auf Dienstag den 26ten März künftig, Nachmittags 2 Uhr auf hiesigem Rathaus festgesetzten
    peremptorischen Tagfahrt unter Ausschliessungs-Strafe ihre Forderungen angeben, liquidiren, und rechtfertigen,
    sondern sich auch über jenen Vertrag unter dem Rechtsnachtheil erklären sollen, daß sie im Ausbleibungsfall für
    beygetretene gehalten und angesehen werden sollen.
    Welches den Duisburger Intelligenz-Zettel dreymal einzutragen verordnet wird.

    Sign. Elberfeld den 12ten Februar 1793
    Jacob Lüttringhausen, Stadtrichter
    Schoeler
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    #2
    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Citation ausserhalb Duisburg:

    Der Reidemeister Johann Diederich von der Crone zu Leiseringhausen, Kirchspiels Lüdenscheidt, hat den
    ihm zugestandenen Teil Osemunds Hammers auf dem Linnewerth, Gerichts Hemern mit allem Zubehör, Recht
    und Gerechtigkeiten, an den Kaufmann Hrn. Johann Peter Sandhövel in Lüdenscheidt, erb- und eigenthümlich verkauft,
    und dieser Ankäuffer um eine Edictal-Aufforderung derer etwaigen Real-Praetendenten gebeten.
    Es werden dahers alle diejenige, welche an dem verkauften Gegenstande dingliche Forderungen zu haben vermeynen
    mögten, hiedruch verabladet, solche binnen 9 Wochen, längstens aber in Termino peremtorio den 16ten April d. J.
    bey hiesigem Gerichte entweder in Person, oder durch qualificirte Bevollmächtigte gebührend anzumelden, und zu
    begründen, mit der Warnung, daß sonst die Ausbleibende mit ihren etwaigen Real-Ansprüchen werden praecludiret,
    und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

    Sign. Hemer im Jurisdictions-Gerichte den 31ten Januar 1793, F. Kleinschmidt


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Citation ausserhalb Duisburg:

    Die Witwe und erstjährige Kinder Theodor van den Berg, wollen in Terminis den 9ten und 23ten März 1793,
    allemal des Nachmittags 5 Uhr in den 3 Kronen zu Gock, das daselbst in der Herzogenstrasse sub Nr. 45
    stehende Haus öffentlich dem Meistbietenden verkauffen lassen.

    Goch den 23ten Februar 1793, R. S. Cleman


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Offener Arrest:

    Bey dem, über das Vermögen der Witwe Henrich Kercke zum Meseckendahl, Kirchspiels Hülscheid,
    eröfneten Concurs, wird jedem, welcher von der Gemeinschuldnerin etwas in Verwahrsam hat, oder derselben
    schuldig ist, angedeutet, derselben davon nicht verabfolgen zu lassen, sondern solches mit Vorbehalt seines
    Rechts, an das Freygericht abzugeben, widrigenfalls, und wenn dergleichen Gelder und Sachen verheimlichet,
    ein solcher seines Rechts daran für verlustig erklärt, und diese zum Besten der Masse beygetrieben werden
    sollen.

    Signatum Altena am Königl. Freygericht den 2ten Februar 1793
    Schniewindt
    Brenschedt, Actuar


    Duisburger Intelligenzzettel 1793

    Citation ausserhalb Duisburg:

    Vom Königl. Landgericht zu Unna werden alle und jede, welcher an der, von der verwitweten Freyfrau v. Dorgelo,
    gebohrne v. Heien, dem Hrn. Landrath Freyherrn v. Grüter verkauften Weyde an der Ruhr unweit der
    Lüteken-Mühle, einigen Real-Anspruch haben, aufgegeben, solchen in Termino den 9ten October 1793 ad
    Protocollum zu liquidiren und zu justificiren, unter der Verwarnung eines aufzulegenden ewigen Stillschweigens,
    und können hieselbst Unbekannt sich an die Herren Justiz- Commissarien Baffe, Liebermeister, Groote oder
    Schwartz wenden.

    Sign. Unna im Landgericht den 28ten December 1792
    Moellenhoff, Marck, Bölling

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      #3
      Hallo!


      Duisburger Intelligenzzettel 1793

      Sachen so zu verpachten:

      Es wird hiermit bekannt gemacht, daß das adeliche Haus Rennecamp, in der freyen Herrlichkeit Anholt gelegen,
      von allen Lasten befreyet, nebst Scheuer, Backhause, grossen Garten mit guten Fruchtbäumen versehen, Fischerey
      und Taubenflugt um selbiges, gleich anzutreten, verpachtet werden solle. Lusttragende können sich desfalls bey
      dem Herrn Hof-Kammerrichter The Lofen in Anholt melden.

      Anholt den 8ten Februar 1793


      Viele Grüße, Ina

      Duisburger Intelligenzzettel 1793

      Person deren Dienst verlangt wird:

      Der Freyherr von Rynsch zu Winckel, verlanget einen bejahrten Protestantischen und nicht dem Trunck
      ergebenen Jäger. Ein solcher kann sich je eher je lieber schriftlich oder mündlich bey demselben auf dem
      Hause Winckel bey Sonsbeck melden.

      Haus Winckel den 12ten Februar 1793, Frhr. von Rynsch


      Duisburger Intelligenzzettel 1793

      Notification:

      Ich erfülle hiemit die traurige Pflicht allen meinen Verwandten und Gönnern den tödtlichen Hintritt
      meines geliebten Ehemannes W. G. Hack bekannt zu machen.
      Er starb den 23ten dieses Monats im 49ten Jahr seines Alters an den Folgen eines Brustfiebers.
      Von Ihrer gütigen Theilname versichert, verbitte ich mir alle Beyleids Bezeugungen.

      Schermbeck den 26ten Februar 1793, A. S. M. Hack, geb. Felderhoff


      Duisburger Intelligenzzettel 1793

      Sachen / so zu verkauffen.
      An unbeweglichen Sachen in Duisburg:

      Die verwitwete Frau Posthalterin Goossens, will ihr hirselbst, zwischen den Häusern der verwitweten Frau Hofräthin
      Witthof und des Kaufmanns Hrn. Tesche kenntlich stehendes, zu einer Gastwirthschaft und Handlung sehr bequemes
      Haus, samt Scheune, Stallung für 18 Pferde und Hofraum mit einer bequemen Ein- und Ausfahrt, in Terminis den 4ten
      und 18ten März Monats, an der Behausung des hiesigen Hrn. Post-Commissarii Tedden, Nachmittags um 4 Uhr öffentlich
      an den Meistbietenden verkauffen, und im 2ten Termin nach dem Verhältnis und Annehmlichkeit des Gebots zuschlagen
      lassen. Kauflustige belieben sich solchem nach in der bestimmten Fristen an bemeldtem Orte und zur gesetzten Zeit
      häufig einzufinden, und nach denen alsdann zu publicirenden Verkaufs-Conditonen ihre Gebote abzugeben.

      Duisburg den 16ten Februar 1793, Witwe Goossens, gebohrne Heiermann

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        #4
        Duisburger Intelligenzzettel 1785

        Sachen / so zu verkauffen.
        An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

        Der Herr Hofrath Pollmann zu Emmerich ist willens, sein Bauerngut Hültershagen, Amts Iserlohn, Evingser Bauerschaft,
        unter Assistenz des hiesigen Landgerichts, öffentlich, jedoch freywillig, in Termino den 15ten Julii a. c. Vormittags 10 Uhr allhier
        aufm Rathhause zu verkauffen.
        Wer zum Ankauf Lust hat, solcher kann sich alsdenn melden, und wird vorläuffig bekannt gemacht, daß der Anschlag des Guts
        600 Rtlr. seye.
        Diejenigen, welche etwa an gedachtem Gute, oder dessen Persinentzien ein dingliches Recht praetendiren, werden verabladet,
        solches in Termino den 15ten Julii a. c. beyzubringen, und zu rechtfertigen, mit dem Bedeuten, daß sie sonsten mit demselben,
        unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen werden.
        Die etwaige Real-Praetendenten welche hier keine Bekanntschaft haben, können sich an die Herrn Justiz-Commissarien und
        Justiz-Assistenten, Overbeck, Bercken, Giesler, Schniewind und Kleinschmid wenden.

        Sign. Altena im Königl. Landgericht den 10. May 1785


        Duisburger Intelligenzzettel 1785

        Sachen / so zu verkauffen.
        An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

        Zu Dienst der Creditoren, soll des Johann Bernhard Lecke, in der obersten Evangelisch Lutherischen Iserlohnschen
        Stadtskirche gelegener, zu 55 Rtlr. taxirter Kirchensitz, Lit. F. Nr. 24, der erste Sitz, in Termino den 2ten Julii zu Iserlohn
        aufm Rathhause, Vormittags 11 Uhr, öffentlich ausgeboten, und das Meistgebot aufgenommen werden.
        Kaufliebhabere werden vorgeladen, auch zugleich diejenige, welche an solchem Kirchensitz einiges Recht oder Forderung
        haben, auf den 2ten Julii aufm Rathhause in Iserlohn beym Landgericht, Vormittags 10 Uhr unter der Verwarnung vorgeladen,
        daß im nicht Erscheinen oder Beybringungsfall, künftig damit nicht weiter gehört werden.

        Sign. Altena im Landgericht den 26ten April 1785


        Duisburger Intelligenzzettel 1785

        Sachen / so zu verkauffen.
        An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

        Zufolge allergnädigsten Auftrags aus Hochlöbl. Clev.-Märckischen Regierung de Dato Cleve den 18ten Januarii a. c. sollen,
        ad Instantiam des Freyherrn von Plettenberg zu Heren, wider die Freyherrl. Herren Erbenahmen von Strünckede,
        mit Vorbehalt des etwaigen Lehn-Nexus und vorzüglicher Befriedigung derer specialiter eingetragenen praeferabelen
        Forderungen nachstehende Cossäthen und kleine Rustical-Güter, um Herne wohnend, als:
        1. Ecker, gibt an Grundgeld 2 Rtlr., 7 Handdienste ad 5 stbr. 35 stbr., an Gewinn 15 stbr. 36 stbr., 3 Rtlr. 11 stbr., taxiret
        zu 79 Rtlr. 35 stbr.
        2. Ecker, gibt von Beulen-Kothen jährlich 15 stbr., taxiret zu 6 Rtlr. 15 stbr.
        3. Feldman, gibt 12 Hüner ad 5 stbr., 1 Rtlr., Pachtgeld 30 stbr., 1 Handdienst ad 5 stbr., an Gewinn 30 stbr. 1 Rtlr. 12 stbr.,
        2 Rtlr. 47 stbr., taxiret zu 69 Rtlr. 35 stbr.
        4. Dux, gibt 6 Hüner ad 5 stbr., 30 stbr., Pachtgeld 42 stbr., ein Handdienst ad 5 stbr., an Gewinn 25 Rtlr., 1 Rtlr., 2 Rtlr.
        17 stbr., taxiret zu 57 Rtlr. 5 stbr.
        5. Schlünder, gibt 4 Hüner ad 5 stbr., 20 stbr., an Pachtgeld 1 Rtlr., 2 Handdienste 10 stbr., an Gewinngeld 20 Rtlr. 48 stbr.,
        2 Rtlr. 18 stbr., taxirt zu 57 Rtlr. 30 stbr.
        6. Vedder, gibt an jährlicher Pacht 15 stbr., 1 Huhn 5 stbr., 1 Handdienst 5 stbr., 20 stbr., taxirt zu 10 Rtlr. 35 stbr.
        7. Johann Henrich Claas, 4 Handdienste ad 5 stbr., 20 stbr., an Pachtgeld 1 Rtlr., an Gewinngeld 14 Rtlr. 33 stbr. 7 1/5 dt.,
        1 Rtlr. 53 stbr. 7 1/5 dt., taxirt zu 47 Rtlr. 20 stbr.
        8. Johann Henrich Siepman, 8 Hüner ad 5 stbr., 40 stbr., 50 Eyer 10 stbr., 1 Handdienst 5 stbr., an Gewinngeld 10 Rtlr.
        24 stbr., 1 Rtlr. 19 stbr., taxirt zu 32 Rtlr. 55 stbr.
        in Termino den 30ten Junii Vormittags 9 Uhr an gewöhntlicher Gerichtsstelle zu Herne öffentlich distrahiret werden, es werden
        also alle diejenigen, welche nach der Qualitär des Grundstückes, solches zu besitzen fähig und zu bezahlen vermögend sind,
        hiemit aufgefordert sich zu melden, und ihr Gebot abzugeben.
        Zugleich wird denenselben bekannt gemacht: daß auf die nach Verkauf des Termins etwa einkommende Gebote nicht weiter
        werde reflectiret werden, auch daß die besondere Taxe dieser Grundstücke sowohl bey dem unterschriebenen Commissario
        als auch dem Herrn Gerichtschreiber Kipp zu Herne eingesehen werden können.

        Sign. im Gericht Strünckede den 19ten April 1785
        Vigore elementissimae Commissionis, von Essellen


        Duisburger Intelligenzzettel 1785

        Sachen / so zu verkauffen.
        An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

        Durch das Jurisdictions-Gerichte der Herrlichkeit Hertefeld, und Vogtey Weeze im Herzogthum Cleve, wird zu
        jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht, daß die Eheleute Nicolaus van der Horst, und Johanna Regina
        Wassenberg zu Weeze, sich in Ansehung ihres Vermögens den 5ten dieses, gerichtlich separiret, mithin die
        bisherige Gemeinschaft der Güter für das Künftige gänzlich unter sich ausgeschlossen, zugleich auch angehalten
        haben, daß der vorgenommenen Vermögens Separation halber, ihre etwaigen unbekannten Creditores edictaliter
        vorgeladen werden mögten.
        Da nun diesem Gesuche deferiret worden, so werden alle und jede, welche an besagte Eheleute Personal- oder
        Real-Forderungen, es sey aus welchem Grumde es wolle, zu haben vermeynen, edictaliter hiemit citiret, ihre an
        dieselben habenden Ansprüche in Terminis den 31ten Max, 28ten Junii und 26ten Julii c. des Vormittages um
        10 Uhr zu der gewöhnlichen Gerichtsstelle zu Weeze zu liquidiren und zu justificiren, in Entstehung dessen,
        haben sie zu gewärtigen, daß die von einem oder andern der mentionirten Eheleute gemachten Schulden nicht
        weiter für gemeinschaftlich geachtet, sondern die sich nicht gemeldeten Gläubigers damit an denjenigen, welcher
        sie contrahiret hat und dessen separates Vermögen hinverwiesen werden sollen.

        Weeze in Judicio den 19ten April 1785

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          #5
          Duisburger Intelligenzzettel 1785

          Notifactions:

          Auf allergnädigsten Befehl eines Hochlöbl. Pupillen-Collegii, wird hiemit Jedermann zur Nachricht und Achtung
          bekannt gemacht, daß der Actuarius Mönnich seines Gemüthszustandes halber unter Curatel stehe, mithin
          auf eine gültige Art sich nicht verbinden noch Schulden contrahiren könne.

          Sig. Bochum den 29ten April 1785
          Vig. clem. Comm., J. W. Bölling


          Duisburger Intelligenzzettel 1786

          Sachen / so zu verkauffen.
          An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

          Das denen Erben Moses Gompertz angehörige, hieselbst in der Wasserstrasse sub Nr. 802 belegene Wohnhaus
          soll, ad Instantiam des Gärtners Spronck, qua Cessionarii des Hrn. Canonici Ritzardt, in Terminis den 18ten December
          1786, den 19ten Januarii und den 22ten Februarii 1787, jedesmal des Nachtmittags um 4 Uhr auf der Stadtswage zu Cleve
          an den Meistbietenden verkauft werden.
          Wobey also Kauflustige sich einfinden und ihren Vortheil suchen wollen.
          Proclamata sind in Cleve und Cranenburg angeschlagen, übrigens können die Verkaufs-Bedingungen nebst der 750 Gulden
          Holländ. sich betragenden specifiquen Taxe jederzeit in Registratura des Landgerichts eingesehen werden.

          Cleve im Landgericht den 15ten November 1786
          Rittmeier, Römer, Sethe, Kruse


          Duisburger Intelligenzzettel 1786

          Sachen / so zu verkauffen.
          An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

          Ad instantiam derer sich angebenen Creditoren sowohl, als ad Requisitionem eines Wohllöbl. Criminal-Gerichts zu Wesel,
          Behuf der Inquisitions, soll des Inquisiti und nunmehrigen Züchtlings Henr. Siemes Kaethgen zu Praast am alten Rhein,
          jedoch branen Deichs liegend, in Terminis den 19ten December und 14 Tagen hernacher den 2ten Januarii a. futuri zum
          Verkauf publice angehangen werden.
          Die dazu Lust tragen, wollen sich sodann des Morgens 10 Uhr an Schilling's Haus einfinden und ihren Vortheil suchen.
          Wann auch ausser denen sich angegebenen Creditoren sonst jemand etwas zu forderen haben mögte, hat sich derselbe
          vor dem letzten Termino bey dem Hueth-Ossenbergschen Gerichtschreibern zu melden.

          Sign. im Hueth-Ossenbergschen Gericht den 30ten November 1786, Stirn, Secret.


          Duisburger Intelligenzzettel 1786

          Sachen / so zu verkauffen.
          An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

          Das der Witwe Ludwig van Loofen, und deren Kinder zu Grieth gemeinschaftlich zugehörigen, daselbst belegene Wohnhaus,
          und deren Kohlgarten am Banndeich allda, sollen ur Beförderung ihrer Auseinandersetzung in Terminis den 14ten December 1786,
          12ten Januarii und 15ten Februarii 1787, jedesmal des Nachmittags um 3 Uhr, und zwar in den beyden ersten Terminen, auf der
          hiesigen Stadtswage, in dem letzteren aber zu Grieth an der Behausung des Wirths Arentz im Hirsch öffentlich, jedoch freywillig
          verkauft werden.
          Kauflustige wollen sich also haben einzufinden und ihren Vortheil suchen.
          Proclamata sind zu Cleve und Grieth angeschalgen, und können übrigens die Verkaufs-Vorwarden, nebst denen specifiquen Taxen,
          nach welchen letzteren das Haus auf 300 Rtlr. der Kohlgarten aber auf 125 Rtlr. schlecht Geld gewürdiget ist, täglich in der hiesigen
          Landgerichts-Registratur eingesehen werden.

          Cleve im Königl. Landgericht den 9ten November 1786, Rittmeier, Römer

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            #6
            Duisburger Intelligenzzettel 1786

            Sachen / so zu verkauffen.
            An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

            Das Schmitzhofsche Haus und Erbe in der Königsstrasse zu Crefeld, zwischen Klapdor und von Dülcken,
            von 19 Fuß Breite, und 24 1/2 Fuß Tiefe, mit Hintergebäude, dem Grunde, Hofplatz und Keller, ein freyes Erbe,
            auf 735 Rtlr. gemeiner Handelswährung, den Conventionsthaler zu 1 Rtlr. 40 stbr. gerechnet, Soll mit einem
            Erbpachtgarten am neuen Pfade, von 26 1/2 Ruthen, zwischen Abraham Davids und Peter Höfkes, jährlich
            1 Rtlr. 45 1/2 stbr. an Ahasver Pullen ausgebend, und auf 35 Rtlr. taxiret, Auseinandersetzungswegen, den
            30ten November, 28ten December 1786, und 25ten Januarii 1787, öffentlich zum Verkauf ausgesetzet werden,
            wobey der Meistbietende den Zuschlag zu erwarten hat.
            Die Kaufgesinnte können die Vorwarden bey dem Landgerichts-Actuario einsehen, und müssen sich zur bestimmten
            Zeit und am gehörigen Ort einfinden, da keine Nachbietungen angenommen werden.
            Urkundlich der Unterschriften und Besiegelung

            Crefeld im Landgericht den 19ten Obtober 1786, (L. S.), Starrmann, Schmidt



            Duisburger Intelligenzzettel 1789

            Sachen / so zu verkauffen.
            An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

            In Behuef des hiesigen Stadtsarmen-Fonds, soll das Haus des Silberschmidts Corneli hieselbst auf dem Markte,
            zwischen Herrn Scheffen Hell, und La Haye gelegen, den 3ten July, 1ten und 31ten August a. c. jedesmal Nachmittags
            um 2 Uhr bey dem Grüttner Schmithausen verkauft werden.
            Es werden dahero alle Real-Praetendenten vorgeladen, längstens ante ultimum Terminum ihre Forderungen gehörig
            vorzubringen und zu begründen, oder haben zu gewörtigen, daß beym Aussenbleiben denenselben ein ewiges
            Stillschweigen auferleget werden wird.
            Proclamata sind hieselbst und zu Sonsbeck angeschlagen.

            Sign. Xanten im Landgericht den 6ten Juny 1789, v. Schlechtendall, G. A. C. Notiz



            Duisburger Intelligenzzettel 1789

            Sachen / so zu verkauffen.
            An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

            Vom Königl. Landgericht zu Xanten, soll des Nagelschmidts Hornen Haus, in der Hohenstrasse,
            in Terminis den 4ten July, den 1ten und 31ten August dieses Jahrs, jedesmal Nachmittags um 2 Uhr
            bey dem Grüttner Schmithausen öffentlich verkaufet werden.
            Alle Real-Praetendeten werden dahero aufgefordert ihre Ansprache daran vor dem letzten Termin
            anzumelden, und unter Warnung nicht weiter gehöret zu werden, zu rechtfertigen, die Patente
            sind hieselbst und zu Sonsbeck angeschlagen.

            Xanten im Königl. Landgericht den 30ten May 1789, v. Schlechtendal, G. A. C. Notiz



            Duisburger Intelligenzzettel 1790

            Sachen / so zu verkauffen.
            An unbeweglichen Sachen ausserhalb Duisburg:

            Die Witwe und großjährige, imgleichen die Vormünder der minorennen Kinder des verstorbenen
            Johann von Beutem zu Wyler, wollen nach vorab erhaltenen Ober-Vormundschaftlichen Consens, durch
            das Jurisdictions-Gericht zu Wyler, das daselbst gelegene halbe Haus, Garten, und Bauland, wovon
            die andere Halbscheid dem Jan Hermes zuständig, und überhaupts 185 3/4 Ruhten groß, auch von
            den Gerichts-Scheffen zur Hälfte auf 200 Gulden Holländ. taxiret ist, zum Behuf der Auseinandersetzung
            in Termino den 13ten December a. c. an gewöhnlicher Gerichtsstelle zu Wyler, öffentlich verkauffen lassen.
            Kauflustige können sich also dabey einfinden, und ihren Vortheil suchen, und die Vorwarden nebst der Taxe
            beym Gerichte einsehen.
            Zugleich werden alle etwaige unbekannte Real-Praetendenten hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche entweder
            vor, aber spätestens in dem anberaumten Subhastations-Termin mit denen Beweißmitteln ad Protocollum zu
            geben, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß sie damit, insoferne es das vorbenannte Grundstück betrifft,
            nach erfolgter Adjudication gegen den neuen Besitzer nicht weiter gehört werden sollen.

            Sign. Cleve den 3ten November 1790
            B. B. v. Oven, Richter

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