Vom Bauern zum Innwohner?

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Vom Bauern zum Innwohner?

    Hallo,

    meine Vorfahren stellen mich vor ein Problem, das ich am besten nach dem chronologischen Auftreten skizziere:

    Andreas Siegel aus Mildenau oo 1681 in Mildenau Christina Hermann aus Königswalde. Im Traueintrag wird sein Vater Christoph als Innwohner zu Mildenau bezeichnet.

    1703 stirbt Andreas Siegel in Königswalde, sein Todesalter wird mit 46 Jahren angegeben. Also müsste er um 1657 geboren sein.

    Zwischen 1630 und 1670 gibt es eine einzige Taufe eines Kindes namens Andreas Siegel in Mildenau, genau 1657 - der Vater ist Christoph Siegel, der Bauer.

    In der Zeit gab es noch einen zweiten Christoph Siegel in Mildenau, der bei den Taufen seiner Kinder wahlweise der Häußler oder der Gerichtsbote genannt wird. Er hat - genau wie Christoph der Bauer - alle seine Kinder in Mildenau taufen lassen.

    Kann es sein, dass Christoph Siegel, der Bauer, seinen Hof schon an den den ältesten Sohn verkauft hatte, ins Altenteil gezogen war und deshalb als Innwohner bezeichnet wurde?

    Wenn ja, müsste es vielleicht Infos über den Verkauf geben.

    Was denkt ihr, sind die Gedankengänge nachvollziehbar?

    Lg, Claudia von den bergkellners
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • Malte55
    Erfahrener Benutzer
    • 02.08.2017
    • 1625

    #2
    Moin,
    na klar kann es so sein! Käufer muß aber nicht unbedingt der älteste Sohn gewesen sein, sondern ein Stiefsohn oder Tochter waren vielleicht eher erbberechtigt.
    Malte

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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5525

      #3
      Hallo Claudia,

      wieso denkst Du, daß der Vater den Hof an den Sohn VERKAUFT hat? Ist das denn in Deiner Ecke die übliche Art des Besitzübergangs von Bauernhöfen gewesen? Nur mal so aus Neugierde gefragt...

      Viele Grüße
      consanguineus
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

      Kommentar

      • Mismid
        Erfahrener Benutzer
        • 21.02.2009
        • 984

        #4
        Die Angabe bedeutet erstmal gar nichts. Als Einwohner wurden alle ansässigen bezeichnet. Vielleicht war der letzte Pfarrer einfach zu faul um eine Berufsangabe anzuführen. Die Angaben wechselten oft innerhalb von Jahren oder Jahrzehnten, je nach Lust und Laune des Pfarrers oder was er selbst oder die Überlebenden angegeben hatten.

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5525

          #5
          Zitat von Mismid Beitrag anzeigen
          Die Angabe bedeutet erstmal gar nichts. Als Einwohner wurden alle ansässigen bezeichnet.

          Volle Zustimmung. Kenne ich auch so.
          Suche:

          Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
          Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
          Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
          Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo Claudia
            das Wort Inwohner (Innwohner) konnte verschiedene Bedeutungen haben, so dass man nicht automatisch annehmen muss, dass der Innwohner Christoph Siegel kein Bauer bzw. Landbesitzer mehr war. Siehe dazu: https://www.rzuser.uni-heidelberg.de.../einwohner.htm

            Anderseits kann es auch so gewesen sein, wie Du schriebst, dass Christoph sich zur Ruhe gesetzt, und seine Bauernwirtschaft abgegeben hatte.

            Jedenfalls besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Taufe 1657 die richtige sein müsste.
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 06.01.2019, 14:35.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Raschdorf
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2012
              • 505

              #7
              Hallo,
              ich wäre da vorsichtig.
              Wie alt war denn Andreas Siegel bei seiner Trauung? Deutet das Alter auch auf ein Geburtsjahr 1657 hin?
              Wann wurden die Söhne des anderen Christoph Siegel geboren, und wie hießen sie?
              Gruß
              Jo

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4650

                #8
                Inwohner kann regional sowohl einen Bauern als auch den Einwohner bezeichnen.
                Eine hofübergabe anzunehmen ist nmM daher gar nicht notwendig

                Aus Wikipedia:
                In Südwest-Sachsen war es um 1700 in manchen Orten sogar üblich, von „begüterten Inwohnern“ zu sprechen,
                womit Vollbauern gemeint sein konnten und auch andere Dorfbewohner mit Haus- und Hofbesitz,
                in Städten ebenfalls Hausbesitzer. In diesem Gebiet und im Vogtland wechselt dieser Gebrauch
                von „Inwohner“ später mit Einwohner, ganz im Sinne des heutigen Begriffes, d. h. jeder beliebige Bewohner eines Ortes.
                Ursus magnus oritur
                Rursus agnus moritur

                Kommentar

                • Malte55
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.08.2017
                  • 1625

                  #9
                  Hallo,
                  ich hatte letztens einen jungen angehenden Bauern auf den Hof seines Vaters einsortiert, bis ich merkte das durch den Tod des Vaters seine 2. Tochter den Hof erbte. Der Sohn, da er vermutlich zu jung war, heiratete 12 Jahre später in den Nachbar-Hof ein. Sehr interessant sind dabei die Sortierungen in verschiedenen Verzeichnissen, die gängige Irrtümer aufdecken können.
                  Und mit diesen Heiratsregistern war tatsächlich eine Unterscheidung angehender zu gewesener Bauer möglich, bis hin eben zum Altsitzer oder auch nur Einwohner.
                  LG Malte

                  Kommentar

                  • Bergkellner
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.09.2017
                    • 2351

                    #10
                    Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    ich wäre da vorsichtig.
                    Wie alt war denn Andreas Siegel bei seiner Trauung? Deutet das Alter auch auf ein Geburtsjahr 1657 hin?
                    Wann wurden die Söhne des anderen Christoph Siegel geboren, und wie hießen sie?
                    Gruß
                    Jo
                    Hallo Jo,

                    es gab noch einen Andreas Siegel in Mildenau , der ist 1600 geboren und hat 1633 geheiratet.

                    Andreas war bei seiner Hochzeit "ein junger gesell", wie's so schön heißt. Und sein Vater schon seel. gewesen... was mich aber auch nicht weiter bringt, denn beide Christophe sind vor 1681 gestorben.

                    Ich hänge mal den Königswalder Traueintrag an, der Mildenauer ist absolut unergiebig.

                    Auf deine Frage:

                    Christoph Siegel, der Häusler und Gerichtsbote, heiratete 1639 und hatte drei: 1642 Jeremias, 1650 Christoph, 1657 Christian - dazu noch 5 Mädchen.

                    Christoph Siegel, der Bauer, heiratete 1644 und hatte vier Söhne: 1649 Christoph, 1652 Georg, 1657 Andreas, 1660 Christian - dazu noch drei Mädchen.

                    Den Gerichtsboten habe ich durch Christian in meiner direkten Ahnenlinie.

                    Lg, Claudia
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von Bergkellner; 06.01.2019, 17:07.
                    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


                    Kommentar

                    • Bergkellner
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.09.2017
                      • 2351

                      #11
                      Das mit Innwohner auch die Bauern bezeichnet wurden, ist mir neu - man lernt eben nie aus.

                      Ich hatte es in der letzten Zeit mit echten Korinthenkackern als Pastoren zu tun, die ihre Schäfchen sorgfältig nach Bauern, Halbbauern, Gärtnern, Häuslern etc. aufteilten.

                      Mit dem Verkauf ist nur so eine Vermutung, weil für mich Bauer und Innwohner nicht recht zusammengingen

                      Außerdem habe ich gestern in der Grundbuchakte meines Haus geschmökert und gelesen, wie der Altbauer 1834 seinem ältesten Sohn den Hof verkauft hat und ins Auszieh-Haus umgezogen ist.

                      Lg, Claudia
                      Zuletzt geändert von Bergkellner; 06.01.2019, 17:16.
                      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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                      • tuedelluet
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.01.2015
                        • 540

                        #12
                        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                        Hallo Claudia,

                        wieso denkst Du, daß der Vater den Hof an den Sohn VERKAUFT hat? Ist das denn in Deiner Ecke die übliche Art des Besitzübergangs von Bauernhöfen gewesen? Nur mal so aus Neugierde gefragt...

                        Viele Grüße
                        consanguineus
                        Moin Consanguineus,

                        einen "Verkauf" bei einem Hofübergang würde ich aber auch nicht für ungewöhnlich halten. Besonders, wenn eine Altenteilsregelung getroffen wurde. - Zumindest bei meinen Holsteiner Vorfahren wurde da unter anderem auch haarklein festgelegt, was der (spätere Haupterbe und) Hofübernehmende zu zahlen hat und zusätzlich an Leistungen (z.B. Fürsorge für "schwachsinnige" Geschwister, oder an seine Schwestern als Mitgift, oder als "Natural-Rente" an die Abnahmebauern) zu erbringen hatte.
                        Gruß aus Bremen

                        tuedelluet

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                        • Raschdorf
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.03.2012
                          • 505

                          #13
                          Hallo Claudia,

                          wenn ich zu dieser späten Stunde den Heiratseintrag richtig lese, steht dort:
                          " ... J. Christina, Martin Hermanns, Inwohners und gerichtsschr alhir in K. auff der Ambtsseite ehel. Tochter"
                          Gerichtsschr soll wohl Gerichtsschreiber bedeuten.

                          Wäre es nicht naheliegend, dass die Tochter des Gerichtsschreibers den Sohn des Gerichtsboten heiratet? Dieser hatte aber nach deinen Angaben keinen Sohn Andreas.

                          Was machen wir nun?

                          Gruß
                          Jo

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                          • holsteinforscher
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.04.2013
                            • 2491

                            #14
                            Moinsen Claudia,
                            …*Wenn ja, müsste es vielleicht Infos über den Verkauf geben*…,
                            Hofübergaben wurden i.d.R. in den *Schuld- und Pfandprotokollen* dokumentiert.
                            Hier müsste man jetzt schauen, ob diese Bücher noch erhalten geblieben sind, um 1680 Ist ja schon eine Hausnummer, da kann es mit Unterlagen schon rechtens knapp werden.
                            …*ins Altenteil gezogen war und deshalb als Inwohner bezeichnet wurde?*…,
                            hier müsstest du einmal schauen, ob es innerhalb der Kirchenbuchschreibung üblich war, Altenteiler später als *Inwohner* zu bezeichnen.
                            Aus meiner Familieforschung heraus, als auch aus den Kirchenbüchern, war es nicht üblich, meist findet man die Bezeichnung Altenteiler oder gewesener Hufner, Bonde, Stavener usw..
                            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                            Roland...


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                            • Malte55
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.08.2017
                              • 1625

                              #15
                              Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
                              Gerichtsschr soll wohl Gerichtsschreiber bedeuten.

                              Wäre es nicht naheliegend, dass die Tochter des Gerichtsschreibers den Sohn des Gerichtsboten heiratet? Dieser hatte aber nach deinen Angaben keinen Sohn Andreas.

                              Was machen wir nun?

                              Gruß
                              Jo
                              Moin,
                              und wenn nun aber der Gerichtsschöppe gemeint ist, was dann?
                              LG Malte

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