Ungleiche Behandlung

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    Ungleiche Behandlung

    Hallo,
    mir ist aufgefallen, dass Standesbeamte bei Eheschließungen früher oftmals eintrugen, dass die Braut ledig war. Beim Bräutigam habe ich diese Eintragung noch nie gefunden. Beispiele:

    Patschkau 1883: Der Bauernsohn August A. und die ledige Karoline M.

    Patschkau 1896: Der Arbeiter Johann R. und die unverehelichte Clara B.

    Wallisfurth 1906: Der Militair-Invalide August E. und die ledige Arbeiterin Olga S.

    Dann habe ich einen Fall, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Braut Witwe war. Dass der Bräutigam Witwer war, wurde unterschlagen:

    Schwammelwitz 1876: Der Korbmachermeister August K. und die Witwe Francisca R.

    Kann mir jemand sagen, was das soll? Komische Regelung.

    Wenn es bei Männern so unwichtig war, ob sie ledig waren oder Witwer, dann war es vielleicht auch unwichtig, ob sie geschieden waren (oder noch verheiratet !!)

    Frdl. Grüße
    Jo
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    bei Frauen war die Angabe notwendig wegen der wechselnden Nachnamen. Im Gegensatz zu den Männern, wo deren FN ja immer gleich blieb.
    Viele Grüße

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    • Raschdorf
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2012
      • 505

      #3
      Hallo,
      die Antwort leuchtet mir ein. Danke.
      Dann kann ich aber der Eintragung :
      "Der Tagearbeiter Joseph. B. und die Tagearbeiterin Anna Sch., ledigen Standes" (Frankenstein 1891)
      gar nicht entnehmen, ob der Bräutigam ledig, verwitwet oder geschieden war. Denn sein Familienname blieb ja in allen Fällen gleich.
      Das würde mich wirklich interessieren.
      Jo

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      • Opa98
        Erfahrener Benutzer
        • 26.04.2017
        • 1120

        #4
        Hallo,

        Bei meinen vorfahren war auch bei den männern in 9 von 10 fällen der familienstand angegeben.

        LG

        Alex
        ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
        Guiseppe Mazzini

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        • Raschdorf
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2012
          • 505

          #5
          Hallo Alex,
          bei meinen Vorfahren und entfernten Verwandten war es so:
          In 13 von 15 Fällen wurde bei den Männern keine Angabe zum Familienstand gemacht, einer war verwitwet, einer geschieden.
          Bei den Frauen wurde nur in 4 Fällen keine Angabe gemacht, 9 wurden als ledig bzw. unverheiratet bezeichnet, zwei als verwitwet.
          Alle Standesämter lagen in Schlesien.
          Frdl. Grüße
          Jo

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          • schulkindel
            Erfahrener Benutzer
            • 28.02.2018
            • 871

            #6
            Hallo,

            das kann ich so nicht bestätigen.
            Ich habe in Kirchenbüchern und Standesamtsbüchern (Westpreußens) immer für beide den Familienstand gefunden,
            Junggeselle beim Mann Jungfrau bei der Frau.
            Waren einer oder beide unter 21 Jahre alt, wurde vermerkt, dass die jeweiligen Eltern der Heirat zugestimmt haben.
            War einer oder beide verwitwet, wurde das im Kirchenbuch auch vermerkt.
            In den polnischen Kirchenbüchern war das auch für beide angegeben, kawalier stand beim Mann, panna bei der Frau. Auch wenn einer oder beide verwitwet waren, wurde das niedergeschrieben.
            Ich habe von ca. 1820 bis 1920 die entsprechenden Dokumente eingesehen.

            Renate
            Zuletzt geändert von schulkindel; 03.11.2018, 19:14. Grund: Ergänzung Westpreußen

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            • Raschdorf
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2012
              • 505

              #7
              Hallo Renate,
              meine obigen Zahlenangaben beziehen sich nur auf standesamtliche Eintragungen, nicht auf Kirchenbücher. Kirchenbucheintragungen sind noch viel uneinheitlicher, jedenfalls ist das meine Erfahrung.
              Du kannst von Glück reden, wenn bei deinen Vorfahren alles schön einheitlich aufgeschrieben wurde.
              Jo

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              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 4823

                #8
                Hallo,

                in Niederbayern hatte ich dieses Problem nie, aber jetzt forsche ich auch in Westfalen und da nahm man das offenbar nicht so genau.
                Gruß
                gki

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                • Raschdorf
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2012
                  • 505

                  #9
                  Hallo,
                  wie ich jetzt zum ersten Mal gelesen habe, stand im Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes vom 6.2.1875 folgendes über die zu machenden Einträge bei der Eheschließung:
                  "Name, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Geburts- und Wohnort der Eheschließenden" usw., usw.

                  Bemerkenswert finde ich "Stand oder Gewerbe".

                  Demnach war es also dem Standesbeamten überlassen, ob er den Familienstand (ledig, verwitwet, geschieden) oder den Beruf der Eheschließenden eintrug.
                  Einen Sinn kann ich darin nicht erkennen, aber es war halt so. Jeder Standesbeamte hat es wohl ein bisschen anders gehandhabt.

                  Gruß
                  Jo
                  Zuletzt geändert von Raschdorf; 08.11.2018, 13:40.

                  Kommentar

                  • Posamentierer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.03.2015
                    • 1028

                    #10
                    Hallo Jo,

                    mit "Stand" war nicht der Familienstand, sondern der soziale Stand gemeint, also Bauer, Schmied, Schuster, Tagelöhner usw. War jemand geschieden oder verwitwet, wurde dies vor dem Namen des Betreffenden erwähnt.
                    Lieben Gruß
                    Posamentierer

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                    • Raschdorf
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2012
                      • 505

                      #11
                      Hallo Posamentierer,
                      in Ordnung, dann ist mit Stand also nicht Familienstand gemeint. Ich sehe ein, dass man früher bei Bauern, Tagelöhnern, Häuslern usw. eher von "Stand" gesprochen hat.
                      Schuster, Schmied und andere Handwerker fielen dann wohl eher unter Gewerbe.

                      Dann wird also an keiner Stelle des genannten Gesetzes ausdrücklich die Eintragung des Familienstandes (ledig, verwitwet, geschieden) der Eheschließenden gefordert. Das trug der Standesbeamte nach Lust und Laune ein.

                      Ich habe jetzt nämlich schon zwei Eheschließungen, bei denen nicht erwähnt wurde, dass der Mann Witwer war, und das habe ich sorgfältig geprüft.

                      Frdl. Grüße
                      Jo

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