Urkunden aus mehrere Heiraten

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  • Löwenherz 1965
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2007
    • 157

    Urkunden aus mehrere Heiraten

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1930 bis 1955
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Augsburg
    Konfession der gesuchten Person(en): rk
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo zusammen,
    ich hoffe, dass ich hier richtig bin ansonsten bitte verschieben.

    Ich mache gerade Ahnenforschung für meinen Verlobten.

    Ich Frage mich, ob ich Urkunden von Familienbücher aus Augsburg der 1, 2 und 3. Ehe vom Vater meines Verlobten in Bayern bekommen kann. Mein Verlobter stammt aus der 4. Ehe von seinem Vater vom Jahr 1961 in Augsburg. Im Familienbuch der 4. Ehe steht auch der Name der Ehefrau und das Heiratsdatum 1950 der 3. Ehe mit Standesamt Nummer.
    Leider keine Namen aus der 1. und 2. Ehe vom Vater. Bei der Mutter habe ich den Namen des Ehemannes aus der 1. Ehe vom 1955 mit der Standesamt Nummer.

    Was meint ihr, kann ich von den vorherigen Ehen der Eltern die Urkunden der Familienbücher bzw. vielleicht die Heiratsurkunden bekommen, auch wenn man aus diesen vorherigen Ehen mit den Partnern nichts zutun hat?
    Ich Frage deshalb, weil mich diese Ehe sehr interessiert und auch gerne wissen möchte, ob aus diesen Ehe vielleicht auch Kinder vorhanden waren, wovon man nichts weiß.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von Euch eine Antwort auf meine Frage erhalten könnte.

    Noch einen restlichen schönen Tag.

    Maike
    Liebe Grüße aus Dortmund
    Löwenherz
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28393

    #2
    Hallo Maike,

    da die Einträge auf jeden Fall noch dem Datenschutz unterliegen, hast DU keine Chance an die Einträge zu kommen.
    Ist denn der Vater DeinesVerlobten noch am Leben? Dann wird wohl nur er Auskunft erhalten, oder Dein Verlobter selbst.

    Personenstandsgesetz
    Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge
    Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.

    P.S. Keinesfalls Urkunden anfordern, sondern eine Kopie des Originaleintrages inkl. aller Randvermerke !!!
    Bei einer Urkunde ist es nur eine Abschrift in ein aktuelles Formular.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Löwenherz 1965
      Erfahrener Benutzer
      • 21.10.2007
      • 157

      #3
      Der Vater meines Verlobten ist 1898 geboren und 1975 verstorben. Der Vater hatte 1950 die 3. Ehe gehabt, als vor 73 Jahren und die anderen Ehen müssten zwischen 1925 und 1945 gewesen sein.
      Also mehr als 40 Jahre.
      Also müsste ich bzw. mein Verlobter doch diese Urkunden erhalten.
      Liebe Grüße aus Dortmund
      Löwenherz

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28393

        #4
        Dein Verlobter auf jeden Fall.

        Das müsste dann ja sogar schon im Stadtarchiv liegen. Zumindest die ersten beiden Ehen könnten dort z finden sein. Abgabefrist ist hier 80 Jahre.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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