Hallo Forscherfreunde,
ich habe mal eine kniffelige Frage und diese etwas verwirrend formuliert:
Kann ein Mädchen noch bevor es konfirmiert wurde (1917) schon ein Kind geboren haben?
Ich erinnere mich, dass Mitte der 1960er Jahre mal ein (evangelischer) Pastor sagte:
„Dieses Mädchen konfirmiere ich nicht, sie geht ja schon mit Jungen.“
Zu dem o. a. 1917 konfirmierten Mädchen dieses:
Im Kirchenbuch ist angegeben, dass sie 1903 geboren wurde. Der Name ihres Vaters wurde nicht genannt, nur dass er Maurer war (Kirchenbucheintrag online einzusehen).
Besagter Maurer heiratete 1919 - er war da 25 Jahre alt - eine Frau.
Er starb 1945, das Standesamt zeichnet den Namen dieser Ehefrau auf.
Verbürgt ist, dass er eine Tochter hatte, die 1916 geboren wurde. Ich kannte die Tochter noch persönlich, die mir von dem Tod 1945 und dem Sterbeort berichtete. (Nebenlinie zu meinen Vorfahren).
Das ist also verbürgt.
Er, der Vater, war am Tag der Geburt dieser Tochter 1916 21 Jahre alt.
Nach meiner Interpretation war das 1916 geborene Mädchen bei der Hochzeit 3 Jahre alt.
Hat er bis 1919 gewartet, bis die Mutter des Kindes 16 Jahre alt war und heiraten durfte?
Ich zweifele ein bisschen, ob ich die 1917 konfirmierte Person wirklich als Mutter des 1916 geborenen Mädchens annehmen soll.
Der Vor- und Zuname stimmt.
Alles bis hierher Aufgezählte kann ich durch Kirchenbuch- und Standesamtsbelege, die online sind, als unstrittig annehmen.
Den Geburtseintrag des 1916 geborenen Mädchens und die Heirat ihrer Mutter kann ich nicht nachvollziehen, da Kirchenbücher und Standesamtsbelege dafür nicht online verfügbar sind.
Wer kann mir das erklären?
Gruß
Renate
ich habe mal eine kniffelige Frage und diese etwas verwirrend formuliert:
Kann ein Mädchen noch bevor es konfirmiert wurde (1917) schon ein Kind geboren haben?
Ich erinnere mich, dass Mitte der 1960er Jahre mal ein (evangelischer) Pastor sagte:
„Dieses Mädchen konfirmiere ich nicht, sie geht ja schon mit Jungen.“
Zu dem o. a. 1917 konfirmierten Mädchen dieses:
Im Kirchenbuch ist angegeben, dass sie 1903 geboren wurde. Der Name ihres Vaters wurde nicht genannt, nur dass er Maurer war (Kirchenbucheintrag online einzusehen).
Besagter Maurer heiratete 1919 - er war da 25 Jahre alt - eine Frau.
Er starb 1945, das Standesamt zeichnet den Namen dieser Ehefrau auf.
Verbürgt ist, dass er eine Tochter hatte, die 1916 geboren wurde. Ich kannte die Tochter noch persönlich, die mir von dem Tod 1945 und dem Sterbeort berichtete. (Nebenlinie zu meinen Vorfahren).
Das ist also verbürgt.
Er, der Vater, war am Tag der Geburt dieser Tochter 1916 21 Jahre alt.
Nach meiner Interpretation war das 1916 geborene Mädchen bei der Hochzeit 3 Jahre alt.
Hat er bis 1919 gewartet, bis die Mutter des Kindes 16 Jahre alt war und heiraten durfte?
Ich zweifele ein bisschen, ob ich die 1917 konfirmierte Person wirklich als Mutter des 1916 geborenen Mädchens annehmen soll.
Der Vor- und Zuname stimmt.
Alles bis hierher Aufgezählte kann ich durch Kirchenbuch- und Standesamtsbelege, die online sind, als unstrittig annehmen.
Den Geburtseintrag des 1916 geborenen Mädchens und die Heirat ihrer Mutter kann ich nicht nachvollziehen, da Kirchenbücher und Standesamtsbelege dafür nicht online verfügbar sind.
Wer kann mir das erklären?
Gruß
Renate
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