Standesamt - Probleme wegen Randvermerke

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  • oma
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2008
    • 1382

    #31
    Hallo Daniela,

    das kann ich dir leider nicht beantworten. Der Grund wird die hohe Zahl der Anträge sein.
    Vielleicht hat man bessere Chancen, wenn man persönlich dort auftaucht. Das ist mir im Moment aber noch nicht möglich. Muss leider noch 3 Jährchen für den Familienunterhalt sorgen. Dann habe ich Zeit - so sagt man jedenfalls von Pensionären.
    Viele Grüße, Oma

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    • Minerva
      Erfahrener Benutzer
      • 06.11.2008
      • 166

      #32
      @Oma
      ich bekam die gleiche meldung von Berlin und hatte 2 Wochen später die urkunden in der Hand.
      Denke mal das sie diese Ankündigung sicherheitshalber machen um evt. Schwierigkeiten vorzubeugen.
      Herzliche Grüße
      Minerva

      ****************************
      Kurt Krause, Karl-Otto Krause, Minna Schmidt, Friedrich Hermann Schmidt, Gottfried Schmidt
      Gustav Schmidt, Luise Hartung,
      Marie Auguste Goik (Goyk), August Goik (Goyk
      Luise Fischer Emma Gruhn,
      (Alle Ostpr. Kreis Mohrungen/Venetien)

      **********************
      Heinrich Bast, Georg Bast

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      • oma
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2008
        • 1382

        #33
        @Minerva

        Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Denn ich bereits auf meine letzte angeforderte Urkunde 12 Monate warten müssen.

        Ich lass mich nächstes Jahr an Nikolaus damit überraschen.
        Viele Grüße, Oma

        Kommentar

        • jens12
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2009
          • 110

          #34
          Recht auf Randbemerkung??

          Hallo,

          ich muss mal etwas fragen, was mich ziemlich nervt:

          Es geht um Randbemerkungen auf Geburtsurkunden.

          Irgendwie scheint es so zu sein, dass man Kopien von Geburtseinträgen aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg immer ohne Randbemerkungen zugeschickt bekommt. -Warum ist das so?

          Auch habe ich Urkunden bekommen, auf denen sich 2 Randvermerke befinden, die dann in der Beglaubigung vom Amt aber "... Urkunde enthält keine ("keine" hier sogar handschriftlich) Randbemerkungen" drauf stehen haben - was soll sowas??

          Ich bin bis jetzt immer davon ausgegegangen, dass Randbemerkungen Teil der Urkunde sind (sonst hätte man sie ja woanders vermerkt) und daher sogar mitkopiert werden müssen.
          - Stimmt das? Kennt jemand die rechtliche Grundlage dazu?

          Die Geburtsurkunden meiner Eltern enthalten z.B. gar keinen Randvermerk, obwohl selbstverständlich mind. ein Vermerk vorhanden sein muss, da sie ja schließlich geheiratet haben.

          Hmm...


          Viele Grüße

          Jens

          Kommentar


          • #35
            Hallo Jens,

            dieses Thema hatten wir schon einmal hier im Forum. Hier der Link:

            Hallo! Ich habe am Montag zwei Sterbeurkunden bei einem Standesamt angefordert und mich gefreut, dass sie schon heute in der Post waren. Nun aber hielt die Freude nicht lang an ... Unter den Urkunden steht "... Dieser Bildabzug enthält keinen Randvermerk. ..."! Ich habe die Urkunden aber mit inkl. Randvermerke


            Vielleicht hilft er Dir weiter.

            Liebe Grüße Regine

            Kommentar

            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3390

              #36
              Tja, das ist so eine lästige Sache,
              das Personenstandsgesetz wird von jedem irgendwie anders ausgelegt.

              Ich hatte schriftlich um Kopien der Geburtsurkunde meiner Urgroßeltern gebeten. An alle Standesämter ging ein Brief mit gleicher Formulierung: "vollständige Kopie der Urkunde inklusive Randnotizen".

              Nur von 2 StÄ hab ich auch das bekommen, worum ich gebeten habe.
              Die anderen haben es für nötig befunden auf einem schnöden Blatt Papier mit dem Bundesadler als Wasserzeichen einen Ausdruck zu erstellen, auf dem die Personenstandsdaten aufgelistet sind. Dazu gab es Stempel und Unterschrift und das Ganze für 10 € je Seite.

              So hab ich zwar die gewünschten Informationen,
              aber irgendwie fehlt dem Blatt Papier der Charme,
              den eine Kopie des Originals gehabt hätte.

              Das bringt mich auf die Frage: hab ich überhaupt ein Recht auf eine Kopie vom Original?

              Bisher hab ich übrigens auf Geburtsurkunden nur als Randvermerk Todesdatum und Ort bzw. zuständiges Standesamt gehabt.
              Eine Hochzeit als Randnotiz hatte ich noch nicht. Ist also nicht unbedingt gesagt, daß auf den Urkunden Deiner Eltern ein Randvermerk vorhanden sein muß.
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

              Kommentar

              • jens12
                Erfahrener Benutzer
                • 03.03.2009
                • 110

                #37
                [quote=XJS;187875] An alle Standesämter ging ein Brief mit gleicher Formulierung: "vollständige Kopie der Urkunde inklusive Randnotizen".


                Das war dein Fehler.

                Geburten, Heiraten und Sterbefälle werden, d.h. wurden bevor alles elektronisch erfasst wurde, bei den Standesämtern in großen Büchern mit Schreibmaschine niedergeschrieben.
                Wenn du jetzt eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. anforderst, kann es manchmal sein, dass Standesbeamte dies als Auftrag sehen, dir eine neue amtliche Urkunde auszustellen. Sie denken dann, dass die Originalurkunde verloren gegangen ist o.ä. und irgendwo vorgelegt werden muss. Deshalb 10€ für ein schnödes Blatt mit Wasserzeichen.

                Du solltest immer eine Fotokopie des Geburtseintrages, Heiratseintrages usw. anfordern. Dann erhältst du genau die Informationen, die der Standesbeamte damals eingetragen hat.

                @Regina: Im dem Beitrag steht ja das, wovon ich immer ausgegangen bin: Randvermerke sind Teil der Urkunde. Anscheinend gibt es dann unter der Unterschrift des Standesbeamten noch einen weiteren Bereich für "Hinweise".

                Kommentar

                • Mats
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2009
                  • 3390

                  #38
                  Danke für den Hinweis,

                  ich werds mir merken für das nächste mal.
                  Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                  der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                  also ist heute der richtige Tag
                  um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                  Dalai Lama

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                  • #39
                    Hallo Jens,

                    bei meinen Urkunden befinden sich die Randvermerke, wie das Wort schon sagt, am äußeren Rand. Unterhalb der Unterschrift des Beamten habe ich nicht einen einzigen Randvermerk. Ich habe Vermerke über Heirat, Tod, Scheidung und auch Kirchenaustritte.

                    Liebe Grüße Regine

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                    • gudrun
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2006
                      • 3277

                      #40
                      Hallo,

                      mit den Randnotizen ist es verflixt. Ich habe Sterbe-Urkunden, wo am unteren Rand ein Vermerk zur Todesursache und ein Vermerk zur Hochzeit des Verstorbenen angebracht wurde.
                      Bei der Heirat sind auch Vermerke an oft unterschiedlichen Stellen angebracht. Manchmal sieht man auch, daß der Standesbeamte die Randvermerke abgedeckt hat.
                      Ich habe gerade heute eine Kopie eines Geburtseintrages bekommen mit einem riesigen Vermerk am linken Urkundenrand.
                      Also, immer auf alles gefaßt sein.

                      Viele Grüße
                      Gudrun

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                      • ralf65
                        • 21.11.2007
                        • 1268

                        #41
                        Randvermerke müssen aber nicht zwangsläufig richtig sein. Ich habe auf der Geburtsurkunde meines Urgroßvaters aus Mülheim am Rhein einen Randvermerk das er 1948 in Jülich verstorben sei.

                        Daraufhin hatte ich beim Standesamt Jülich nach der Sterbeurkunde gefragt. Dabei hat sich dann herausgestellt, das der Verstorbene ein völlig anderer war. Irgendwo hatte sich da ein Fehler eingeschlichen.

                        Gruß
                        Ralf

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