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Wappenweitergabe bei unehelichen Kindern
Hallo liebe Forumscommunity,
mich beschäftigt momentan die Frage, ob es möglich ist Wappen an uneheliche Kinder weiterzugeben, bzw. ob es früher möglich war. Meine UrUrUrgroßmutter, die bereits meinen Nachnamen trug, hatte einen unehelichen Sohn. Wäre in dem Falle mein UrUrgroßvater gewesen. Über den Vater ist nichts bekannt. Wenn die Familie ein Wappen gehabt hätte (habe bisher nichts herausfinden können), hätte die Mutter es dem Sohn weiter geben können? Denn normalerweise geht das doch nur über die väterliche Linie. Da den Sohn aber, den Nachnamen der Mutter trug, stellt sich mir nun diese Frage. MfG Unimog |
#2
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#3
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Guten Abend,
gemäß Hanbuch der Heraldik (Allerdings v.1998) ist das nicht möglich. Aber Herrn Billets Antwort im Zuge der Neuerung der Gesetzeslage wäre nochmal im aktuellen Jahr 2017 zu betrachten. Aber dennoch, zu der Zeit "urur..." war es wohl nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Pauli |
#4
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Ich habe einen Vorfahren namens Johannes Rabenau, einen unehelichen Sohn der adeligen Familie von Nordeck zu Rabenau.
Der wiederum führte offenbar nach seiner Heirat in eine andere adelige Familie auch das Wappen seines adeligen Vaters mit weiter - allerdings unter deutlicher Kennzeichnung der Unebenbürtigkeit durch einen Querbalken im Wappen. Siehe hier: http://www.online-ofb.de/famreport.p...modus=&lang=de Das war allerdings zugegebenermaßen ein paar Jährchen vor dem Jahrhundert in Deiner Frage... |
#5
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Im Bezug Scherfer wäre dies mit der "extra" Kennzeichnung machbar, da es über den Mannesstamm geht.
So wie ich Unimog verstanden habe war die Urururgrossmutter noch trageberechtigt, dass würde bedeuten, egal ob ehel. oder unehel., Nachkommen nicht mehr berechtigt sind. Kann mich auch irren, lese das aber so aus der Wappenfibel. Mit freundlichen Grüßen Pauli |
#6
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Zitat:
die Wappen wurden bei den unehelichen Kindern verändert, zumeist "gemindert". Diese Wappenminderung konnte zum Beispiel auf folgende Weise erfolgen: wenn der Vater einen Löwen im Wappenschild führt, dann hat der uneheliche Sohn nur einen halben Löwen im Wappenschild, wie in diesem Beispiel: http://www.dr-bernhard-peter.de/Hera...ganatisch3.htm Eine andere Möglichkeiten der Wappenminderungen war die Belegung mit einem "Bastardfaden". Daneben gab es noch andere Möglichkeiten der Veränderung des Wappens unehelicher Söhne, diese sind hier aufgeführt: http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/bastard.htm Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (24.08.2017 um 23:30 Uhr) |
#7
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Erst einmal danke für die zahlreichen Antworten von euch. Ich habe jetzt verschiedenes über das Thema gelesen. Das ein unehelicher Sohn das Wappen seines Vaters in abgeänderter Form nutzen durfte weiß ich. Leider wüsste ich nicht, wie ich den Vater ausfindig machen sollte. Und auch wenn, wäre es denn möglich, dass wenn der Sohn einen anderen Nachnahmen hatte als der Vater, trotzdem das fast gleiche Wappen führen konnte?
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#8
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Hallo Unimog,
Zitat:
Auch ein "von" im Namen bedeutet nicht unbedingt, dass es ein Wappen gibt! |
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