Scheidung 1930er Jahre

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  • LisiS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.05.2018
    • 1523

    Scheidung 1930er Jahre

    Mahlzeit!

    Da es sich um keine Personensuche handelt, sondern etwas "österreichspezifisches" hab ich den Fragebogen entfernt.

    Kann mir bitte jemand helfen da Licht ins (Halb)Dunkel zu bringen!? Danke!

    Warum sind da 6 Jahre zwischen dem 1. und dem 2. Datum?

    War das üblich dass man so lange warten musste für die endtültige Scheidung?
    Warum waren da 2 Gerichte (einmal Graz und einmal Eisenerz) beteiligt?
    Ich nehme an, dass "von Tisch und Bett geschieden" heisst, dass man sich räumlich getrennt hat und nicht mehr zusammenlebt?
    Wo find ich raus, wo dann die noch Eheleute gewohnt haben nach der 1. Scheidung? Hab ich da überhaupt eine Chance das rauszufinden?

    Kann mir bitte noch jemand helfen, was die 2 Abkürzungen am Ende heissen? "L.H.O.D" und "B.O.Z"

    Den Gesetzestext hab ich gefunden in der Fassung von damals und als PDF angehängt.

    der Text aus dem Traueintrag ist folgender:
    die hier verzeichnete Ehe, die mit Beschl. des B.G. Graz v. 13.08.32, Zl.7 No 177/32/2 v. Tisch und Bett geschieden worden ist, wurde mit rechtskräftigem Beschl. des Amtsg. Eisenerz v. 13.08.38 Z. No 148/38/5 nach §115 Abs. 1 des Ges. v. 6.7.38 (R.G.B 2, I, 9, 807) geschieden
    L.H.O.D. D/8-2354/1,v. 15.3.39
    B.O.Z 4402, v. 28.03.1939

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Angehängte Dateien
    Liebe Grüße
    Lisi

    SUCHE Vorfahren:
    Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
    Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    einige Antworten ergeben sich aus dem Artikel bei wikipedia

    Grüße

    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • LisiS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.05.2018
      • 1523

      #3
      Servus Kasstor,

      *hm* find da nicht wirklich Antworten ausser dem was ich schon weiss und halt das was heut gilt.
      Dachte es gibt vielleicht hier jemanden, der mir meine Fragen beantworten kann ohne dass ich mich durch zig Gesetzestexte lesen muss, die ich ohnehin nur schwer versteh.
      Zuletzt ge?ndert von LisiS; 29.05.2021, 14:57.
      Liebe Grüße
      Lisi

      SUCHE Vorfahren:
      Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
      Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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      • Su1963
        Erfahrener Benutzer
        • 08.01.2021
        • 1243

        #4
        6 Jahre zwischen "Trennung von Tisch und Bett" und endgültiger Scheidung sind durchaus realistisch. Dass zwei unterschiedliche Gerichte mit der Scheidung befasst waren, finde ich ebenfalls nicht verwunderlich. Immerhin mussten zwei Gerichtsentscheidungen getroffen werden.
        Eventuell handelt es beim einem Amtsgericht und einem Bezirksgericht auch um unterschiedliche juristische Instanzen (ich kenne mich damit allerdings nicht aus)
        Zuletzt ge?ndert von Su1963; 29.05.2021, 15:39.

        Kommentar

        • Su1963
          Erfahrener Benutzer
          • 08.01.2021
          • 1243

          #5
          Zitat von LisiS Beitrag anzeigen
          ...
          *hm* find da nicht wirklich Antworten ausser dem was ich schon weiss und halt das was heut gilt.
          Dachte es gibt vielleicht hier jemanden, der mir meine Fragen beantworten kann ohne dass ich mich durch zig Gesetzestexte lesen muss, die ich ohnehin nur schwer versteh.
          So steht`s im verlinkten Wikipedia-Artikel:

          Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
          Diese Scheidungsvariante, geregelt in § 55 Ehegesetz, erfordert eine

          Damit ist Deine Frage doch beantwortet, oder nicht?

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          • Kasstor
            Erfahrener Benutzer
            • 09.11.2009
            • 13440

            #6
            Hallo,

            vor 1938 gab es halt nur religiöse Ehen und nicht das Institut der Zivilehe, das eben erst ab 1938 im Land Österreich eingeführt wurde. Dass das in diesem Fall sechs Jahre waren, ist eher zufällig und hat nichts mit der aktuellen Sechs-Jahre-Frist zu tun. Die Scheidungsvoraussetzungen waren schon 1932 erfüllt. Was der Antrag nach 115 (1) EheG1938 für die beteiligten Ex-Eheleute brachte oder ob das dann ein eher formaler Schlusspunkt war, habe ich noch nicht herausgefunden.
            weiter Lit. https://www.diepresse.com/4839999/tr...tisch-und-bett
            und noch der Anhang aus https://www.zobodat.at/pdf/MGSL_135_0255-0272.pdf

            Thomas
            Angehängte Dateien
            Zuletzt ge?ndert von Kasstor; 29.05.2021, 16:02.
            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

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            • Kaisermelange
              Erfahrener Benutzer
              • 09.11.2020
              • 955

              #7
              Hallo LisiS,

              Scheidungsrecht 1938
              ab Seite 19 ff



              ab Seite 67 ff



              Grüße Kaisermelange

              Kommentar

              • LisiS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.05.2018
                • 1523

                #8
                Zitat von Su1963 Beitrag anzeigen
                So steht`s im verlinkten Wikipedia-Artikel:

                Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
                Diese Scheidungsvariante, geregelt in § 55 Ehegesetz, erfordert eine

                Damit ist Deine Frage doch beantwortet, oder nicht?

                Naja - ich bin in juristischen Dingen ein ziemliches "Nackerbatzerl" wie man bei uns hier so schön sagt.
                Ein §55 ist für mich nicht der gleiche wie §115 der im Text im Traueintrag steht. von §55 steht da nix, deswegen würd ich nicht auf die Idee kommen beim Lesen der Wikipedia-Seite, dass es sich dabei um "meine" Lösung handeln könnte. *hm*
                Liebe Grüße
                Lisi

                SUCHE Vorfahren:
                Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

                Kommentar

                • LisiS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.05.2018
                  • 1523

                  #9
                  Danke! Das werd ich mir anschauen!


                  @Kasstor
                  Dir auch danke für die Infos! Das beantwortet das mit den 6 Jahren.
                  Liebe Grüße
                  Lisi

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                  • 1975reinhard
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2008
                    • 324

                    #10
                    Zitat von Kasstor Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    vor 1938 gab es halt nur religiöse Ehen und nicht das Institut der Zivilehe, das eben erst ab 1938 im Land Österreich eingeführt wurde.
                    [...]
                    Thomas
                    Das ist nicht richtig. Zivilehe gab es seit 1868.
                    Wien Geschichte Wiki ist eine historische Wissensplattform der Stadt Wien.


                    Viele Grüße
                    Reinhard
                    Forschungsgebiete:

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                    • (Süd-)Mähren: Lispitz

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                    • LisiS
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.05.2018
                      • 1523

                      #11
                      Man lernt nie aus! Danke für die Ergänzung!
                      Liebe Grüße
                      Lisi

                      SUCHE Vorfahren:
                      Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
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