Namensänderung

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  • Angelika Wöhler
    Benutzer
    • 26.01.2008
    • 40

    Namensänderung

    Ich habe hier mal eine Frage, die nicht direkt die Ahnenforschung betrifft; allerdings hoffe ich auf ein wissendes Publikum zu stossen:

    Ich wurde unehelich geboren und habe somit den Nachnamen Müller von meiner Mutter erhalten. In meiner Geburtsurkunde steht kein Vater drin (deshalb muss ich die Nachforschung meiner väterlichen Linie durch meinen Vater betreiben). Als ich 6 war, hat meine Mutter geheiratet und den Namen des Mannes angenommen. Ich habe den Namen ebenso angenommen.

    Nun meine Frage:
    Im Personalausweis gibt es doch auch das Feld "Geburtsname". Würde da bei mir Müller reinkommen? Vor ein paar Jahren meinte nämlich eine Beamte vom Einwohnermeldeamt, dieses Feld wird nur ausgefüllt, wenn man den Namen eines Ehegatten annimmt bzw. angenommen hat.
    Wegen dieser Beamten bin ich also nun als geborene Wöhler deklariert, denn das Feld "Geburtsname" ist ja bei mir leer.

    Ist das rechtens?

    LG
  • famfo
    Benutzer
    • 15.01.2008
    • 38

    #2
    RE: Namensänderung

    hallo nachbarin,

    also da müsste man wissen, ob der mann deiner mutter dich adoptiert hat und somit dir nicht nur das recht zubilligt seinen namen zu tragen, sondern damit auch sämtliche rechte und pflichten dir gegenüber trägt.

    dies kann nur mit zustimmung deines leiblichen vaters erfolgen.

    dem gegenüber steht dann, dass der leibliche vater von sämtlichen rechten und pflichten entbunden ist.

    wenn dein leiblicher vater unterhalt gezahlt hat bis zu diesem tage, müsste eine vaterschaftsanerkennung*) existieren. dieses müsste dann als randvermerk auf der geburtsurkunde verzeichnet sein. die adoption sowieso.

    ist das nicht der fall, sprich es wurde "nur" namensänderung getätigt ist deine frage mehr als berechtigt. ob es rechtens ist oder nicht.

    dies ist so aus dem stehgreif und mit den informationen nicht so einfach zu beantworten.

    *) ist dies nicht der fall, ist zwar beamtenmässig die vaterschaft offen, ändert jedoch nichts an den unterschied zwischen namensübertragung im interesse des kindes (ohne übernahme erblicher rechte etc) und namensübertragung durch adoption.

    greets

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3277

      #3
      Hallo Angelika,

      was steht in Deiner Abstammungsurkunde?
      Ist da Dein Vater auch nicht erwähnt?
      Hast Du den Namen Deines Vaters von Deiner Mutter erfahren?
      Was steht bei Deiner Taufe?
      Die Pfarrer haben da manchmal was vermerkt.

      Wenn Du heute heiratest, dann steht im Ausweis geb Wöhler, nicht Dein Geburtsname Müller, da Du den Namen Deines Stiefvaters erhalten hast.
      Wenn Dein richtiger Vater in der Abstammungsurkunde steht, dann kannst Du auch selbst die Urkunden anfordern, die Deinen Vater betreffen, dann hast Du ja den Beweis der direkten Linie. Allerdings bleibt es bei dem Familiennamen Wöhler bis Du mal heiratest, dann bist Du eine geb. Wöhler.
      Das sind immer die Schwierigkeiten bei der Forschung, da stößt man manchmal auf Rätsel, die nicht so leicht zu lösen sind.

      Viele Grüße
      Gudrun

      Kommentar

      • Angelika Wöhler
        Benutzer
        • 26.01.2008
        • 40

        #4
        Der Mann meiner Mutter hat mich nicht adoptiert; ich habe einfach wie meine Mutter den Namen angenommen.

        In meiner Geburtsurkunde steht kein Vater drin (deshalb konnte ich auch ohne die Zustimmung meines Vaters den neuen Namen annehmen), und ein Nachtrag wurde auch nicht vorgenommen, obwohl meines Wissens mein Vater die Vaterschaft schriftlich anerkannt hat. Er hat ja auch die ganzen Jahre über Unterhalt für mich gezahlt.
        Aber mein Vater war die ganzen Jahre über der Meinung, dass das mit der Namensänderung rechtswidrig war, denn er wurde nicht gefragt (das ging so einfach, weil er nicht in der Geburtsurkunde drin steht).
        Aber es ist schon mal interessant, dass bei einer Vaterschaftanerkennung ein Nachtrag in der Geburtsurkunde drin sein müsste. Hätte meine Mutter deswegen zum Amt gehen müssen oder wird sowas automatisch gemacht (DDR?)? Wenn ersteres zutrifft, wundert es mich nicht, denn meine Mutter war nicht so erpicht darauf, seinen Namen auf meiner Geburtsurkunde zu sehen.

        @Sigrun
        Ich bin nicht getauft. Und das mit der Abstammungsurkunde ist mal eine gute Idee, vielleicht steht er da ja doch drin.
        Seit meiner Geburt ist es nur so, dass sich meine Eltern als geschieden betrachtet haben; ich hatte eine Mutter, bei der ich lebte, und einen Vater (daran gab es auch nie Zweifel), zu dem ich mal mehr, mal weniger Kontakt hatte. Das hab ich nie anders kennengelernt, ich hab auch nie meine Eltern zusammen gesehen.


        LG

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        • liseboettcher
          • 26.03.2006
          • 696

          #5
          Namensänderung

          Auch in der DDR wurde nicht rechtswidrig verfahren. Ich kenne einen Fall: Kind nach Scheidung geboren, zuerst Ex-Ehemann als Vater eingetragen, man mußte klagen (das Kind bzw. der gesetzliche Vertreter), dann Anerkennung durch den richtigen Vater, aber Name wie die geschiedene Mutter. 2. Fall- Wiederheirat einer geschiedenen Mutter und Namensübertragung des ehelichen Kindes 1. Ehe auf den neuen Familiennamen. Vater wurde gefragt, hat es abgelehnt, aber weil inzwischen ein 2. Kind aus dieser Ehe geboren war, hat das Amt dann den Vater überstimmt, damit die Familie einen einheitlichen Familiennamen hatte.

          Kommentar

          • Kathy
            Benutzer
            • 24.07.2006
            • 58

            #6
            Namensrecht

            Hallo Angelika,
            schau doch mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
            Vielleicht hift´s Dir weiter!
            Viele Grüße
            Katharina

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            • famfo
              Benutzer
              • 15.01.2008
              • 38

              #7
              zitat "Seit meiner Geburt ist es nur so, dass sich meine Eltern als geschieden betrachtet haben"

              das ist der kleine unterschied, auch im osten bekamen uneheliche kinder, wo die eltern nach der geburt geheiratet haben den namen des vaters auf die geburtsurkunde. nach der scheidung hatte der vater nicht nur pflichten, sondern auch rechte. das heißt er hätte der namensänderung zustimmen müssen.

              da sie nicht verheiratet waren, hatte dein vater keine rechte, auch bei anerkennung. das geht bis hin zur freigabe zur adoption. die hätte deine mutter auch ohne zustimmung deines vaters durchziehen können (ist nur ein beispiel).

              wenn dein vater dir gesagt hat, dass es eine schriftliche anerkennung gibt, dann ist diese beim zuständigem jugendamt in der akte. die akten haben eine lange aufbewahrungsfrist. ob das standesamt darüber informiert werden musste, kann ich dir nicht sagen, denn ich kenne nur mütter, die den vater haben später eintragen lassen.

              greets

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