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Ehe nicht kräftig geworden?
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1927 Region, aus der der Begriff stammt: München Hallo zusammen, ich habe bei einer Eheschließung einen nachträglichen Randvermerk vom 9. März 1927 gefunden: "die Ehe ...ist durch Urteil des Landgerichts München I vom 22. Oktober 1926 nicht kräftig geworden und am gleichen Tag geschieden worden" Die beiden hatten 2 Töchter und er heiratet 3 Monate später erneut. Kann mir bitte jemand erklären, was das "nicht kräftig geworden" bedeutet und ob das Scheidungsdatum nun 1926 oder 1927 ist? VG --Genoveva |
#2
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Ich denke,
da steht RECHTS-. Und hinter Ehe steht -SCHEIDUNG. |
#3
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Echt? Die Heirat war aber 1921. Vielleicht hätte ich das doch besser ins Leseforum einstellen sollen?
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#4
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Hallo,
wäre besser gewesen Icb lese: die Ehe zwischen ...ist durch Urteil des Landgerichts München I vom 22. Oktober 1926 rechts kräftig geworden am gleichen Tag, geschieden worden" Das Urteil ist vom 22.10.1926, das hat eigentlich nichts mit dem Traudatum zu tun! Die Kommasetzung ist hier allerddings seltsam. Vielleicht gab es Streit, ob die Trauung gültig war, dies wurde durch Urteil am 22.1026 bestätigt und so wie ich das sehe war sie erst ab da richtig gültig. Die Scheidung war dann wohl der 9.3.1927 Geändert von Xtine (11.02.2020 um 12:37 Uhr) Grund: Edit |
#5
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Das stimmt schon, was Horst vL1 sagt.
Es sieht so aus, als habe ein Rechtsstreit bestanden, ob die Ehe von 1921 rechstgültig geschlossen worden war. Im Falle "nein" hätte gar keine Ehe bestanden, d.h. eine Scheidung wäre nicht nötig und vor allem rechtlich auch nicht möglich gewesen. Denn eine nicht bestehende Ehe kann nicht geschieden bzw. aufgelöst werden. Es erfolgt eine sog. Annullierung Im Falle "ja" - wie hier gerichtlich festgestellt - muss die Ehe geschieden werden, und ist erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft nicht mehr existen. Grüße Gisela |
#6
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Uppsi Ich schieb's jetzt einfach mal auf die komische Kommasetzung
Vielen herzlichen Dank euch allen!! Toll, dass einem hier immer geholfen wird! Was soll ich denn jetzt davon halten? Er hatte laut Sterbeanzeige aus 2. Ehe keine Kinder aber die 2 aus der ersten sind angegeben, d.h. der Streit um die Rechtskräftigkeit ging dann wohl nicht darum, ob die Töchter wirklich von ihm sind, oder? |
#7
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Die Ehe wurde doch für rechtskräftig erklärt, die Kinder daraus sind demnach legitim. (Wer der biologische Vater ist, konnte ein Gericht damals nicht feststellen, auch sonst niemand)
Grüße Gisela |
#8
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Guten Tag, hinter 1926 ist doch ein Komma. Und damit ergibt sich auch der Sinn. Von rechtskräftig bis Tag haben wir einen Einschub. |
#9
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Guten Tag,
die Scheidung war am 22.10.1926. Da das Urteil von beiden Parteien angenommen wurde, konnte es am 22.10.1926 auch Rechtskraft erlangen. |
#10
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Okay, dann nehm ich mal das 1926er Datum
Vielen lieben Dank! LG --Genoveva |
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