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Suizid in der DDR
Hallo,
weis jemand wie man in der DDR mit Selbstmördern umging? Wurde da immer eine Obduktion gemacht? Gab es eine spezielle Verordnung bezüglich der Beerdigung? Danke, Jürgen |
#2
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Hallo Jürgen,
auf Anordnung durfte einToter aus meinem Bekanntenkreis nicht verbrannt werden. Der Frau wurde der Mund verboten, was die Todesursache anging. Offiziell war es Selbstmord durch Erhängen. Aber die Umstände waren so mysteriös, daß mein Vater ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Dunkeln mit unserem Hund spazieren ging. Es war in den 70er Jahren. Ich glaube, mein Vater hat die Grabrede gehalten. Es kommt mir jetzt die Idee, diese mal durchzulesen. Leider haben sich die Kinder, die damals noch klein waren, bis jetzt nicht für den Tod des Vaters interessiert. Wir hatten bis zuletzt mit dessen Frau ein gutes Verhältnis. Eine Obduktion fand wohl nicht statt. Wir hätten sonst darüber mit ihr gesprochen. Der Mantel des Schweigens wurde über ihn gebreitet. Ich glaube, vor seinem Tod fand eine Parteisitzung statt, die er wohl vorzeitig verlassen hat. Alle Anwesenden haben bis zuletzt über den Inhalt der Sitzung geschwiegen. Die anderen Selbstmorde hier durch Erhängen geschahen meist wegen Prostata, Schmerzen und Angst vorm Arzt. Ich wüßte da nichts von Obduktionen. Viele Grüße Brunoni |
#3
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Danke für Deine Antwort.
Bei mir ist es jemand aus der Nebenlinie. Laut Sterbeurkunde Tod durch Erhängen. Die Frau war damals erst Anfang 30 und laut deren Schwägerin beging sie Suizid weil sie mit dem 2. Ehemann der Mutter nicht klar kam. Gearbeitet hatte sie als Küchenhilfe in einem Kinderheim. Die Schwägerin reagierte leider auf das Thema sehr sensibel, daher wollte ich nicht weiter nachfragen. Sterbeurkunde und Sammelakte liegt mir vor, allerdings suche ich grad die Begräbnisstätte. Der Suizid geschah in den 70ern und das Grab wird sicher nicht mehr existieren, aber der Friedhof wäre sicher interessant. Begräbnis am Sterbeort war negativ laut Pfarramt und Friedhofsverwaltung. Friedhofsverwaltung für die Wohngemeinde der restlichen Familie war auch negativ. Auf die Antwort vom Pfarramt warte ich noch. Viele Grüße, Jürgen |
#4
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Hi Jürgen, da erinnerst du mich, dass ich die Sterbeurkunden sowie Nebenakten von meiner Oma und Onkel anfordern wollte. Die Schutzfristen sind jetzt abgelaufen, so dass ich meine Mutter nicht fragen muss ob ich das in ihrem Namen anfordern darf.
Beide haben sich erhängt, Oma war depressiv und hat mehrere Selbstmordversuche unternommen, immer so, dass sie rechtzeitig gefunden wird. Beim letzten Mal kam niemand rechtzeitig. Ihr ältester Sohn soll mit ihrem Tod nicht klargekommen sein und hat sich 3,5 Monate später auch erhängt. Beide wurden übrigens verbrannt. Es gibt auch Gerüchte in der Familie, dass sein leiblicher Vater sich vor seiner Geburt umgebracht hat, andere besagen, dass er beim Volksaufstand 1953 erschossen wurde. Da kenne ich aber nur den Namen und weiß noch micht wie ich am Besten ansetze, um das herauszufinden. LG Manu Geändert von Manu0379 (12.12.2018 um 15:02 Uhr) |
#5
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Ein Bruder meiner Uroma hat sich die Adern augeschnitten und zusätzlich aufgehängt. Wegen eines Noerenleidens, er wurde Sargbestattet und es gab unseres Wissens nach keine Obduktion.
Ich denke dass es bei vorgenanntem Fall mit der Parteisitzung eben deshalb zum Schweigen verpflichtet wurde, weil es nach, eventuell wegen dieser Sitzung geschah. Was ich weiß dass es Scherereien gab, wenn man kirchlich bestattet werden wollte. Das nur am Rande. LG Alex |
#6
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Hallo Jürgen,
Selbstmorde wurden im Grunde in der DDR nicht anders behandelt, wie heute. Es wurde polizeilich erfasst und abhängig von der Totenschau durch einen bestellten Arzt dann polizeilich untersucht oder bei Eindeutigkeit eben nicht. Auf alle Fälle wurden Suizide durch die Kriminalpolizei registriert und es sind also mehr oder weniger umfangreiche Akten dazu vorhanden. Soweit erinnerlich gab es seitens der Kirche noch in den 50er Jahren bei Selbstmördern Vorbehalte hinsichtlich einer christlichen Bestattung. Ich erinnere mich, das mein Großvater wegen so etwas in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft den Kirchenaustritt erwog. Das kann aber auch lokal ganz unterschiedlich gewesen sein. Was ganz sicher ist, ist die polizeiliche Erfassung durch die örtlich zuständige Abt. K |
#7
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Meine Schwiegermutter hat sich 1979 in Sachsen das Leben genommen. Obwohl es eine alteingesessene Familie war, bekam sie nur einen Platz an der Friedhofsmauer. Der Bruder ihres Mannes der Pfarrer war, hat dann den Gottesdienst gemacht.
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